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![]() | Im Juli 2002 berichteten wir über einen jugendlichen Gewalttäter aus der rechten Szene in einem kleinen Städtchen in Mittelhessen, den Polizistensohn Frank Ludwig aus Amöneburg (das nebenstehende Bild ist aus dem Jahre 1998, ein Klick auf das Bild führt zu einer Vergrößerung), Mitglied einer Neo-Nazi-Organisation (Berger-88), deren Vorsitzender er später sogar wurde, über Jahre hinweg von der örtlichen Polizei und Justiz gedeckt. Zu diesen Vorkommnissen führten wir am 7. Juli 2002 mit Dr. Ulrich Brosa ein Interview: Staatsanwaltschaft beim Landgericht Marburg unter (Vertuschungs-) Verdacht. Was haben sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter in Amöneburg, Kirchhain, Marburg und Frankfurt nicht alles an Rechtsbeugungen zuschulden kommen lassen, um diese rechtsextremen Gewalttaten zu vertuschen ...
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| Ein Trick, der (nicht nur) typisch für die hessische Polizei zu sein scheint, wurde auch im Fall Ludwig angewandt: Wenn Polizisten verhindern wollen, dass ein von ihnen Begünstigter strafrechtlich verfolgt wird, bezeichnen sie ihn auf ihren Papieren nicht als Beschuldigten, selbst wenn sie von der Staatsanwaltschaft den Auftrag bekommen, die fragliche Person als Beschuldigten zu vernehmen. Im Fall Ludwig ist das sowohl auf Blatt 9 als auch Blatt 14 der Ermittlungsakte 10 Js 5537/98 zu erkennen. Derselbe Trick wurde im sog. 'Wolfsangel-Skandal' verwendet (siehe Dorfrichter Laudi und die Wolfsangel-Affäre und Dokumente polizeilichen und staatsanwaltlichen Fehlverhaltens im Wolfsangel-Skandal) |
Brosa war es damals gelungen, einige der Randalierer, die ihn und sein Haus in regelmäßigen Abständen attackierten, mit einer automatischen Kamera an seinem Haus zu fotografieren. So entstand auch das hier gezeigte Bild. Brosa zeigte damals dieses Bild Amöneburgern. Die einen schwiegen, die anderen nannten einen Familiennamen. Es war immer derselbe: Ludwig. Auch die Zusatzinformationen passten: "Er hat einen jüngeren Bruder. Der sieht auch so aus. Aber das ist Frank." Jüngere sagten: "Das ist ein Burschenschaftler." Brosa stellte seine Erkenntnisse in einer Anzeige zusammen und brachte sie mitsamt Täterfoto zur Polizeistation Stadtallendorf. Die ermittelnden Beamten wussten sehr genau: Frank Ludwigs Vater ist Polizeibeamter. In seiner Anzeige hatte Brosa nämlich angegeben, dass der Täter vom 6. 4. 1998 mit einem weißen Golf herumfuhr, der das amtliche Kennzeichen MR-AK 123 trug (das Kennzeichen ist jetzt anderweitig vergeben). Wie POK Brand bestätigte, war dieses Auto auf den Polizeibeamten Ludwig zugelassen. Als Frank Ludwig den überfall auf Brosa beging, war er zudem Soldat (hier seine Beschuldigtenvernehmung). Frank Ludwig war zwar zur Vernehmung einbestellt worden, doch ein Polizist, POK Brand von der Polizeistation Stadtallendorf, sah sich nicht in der Lage, den Vorgeladenen auf dem hier wiedergegebenen Foto zu erkennen (siehe hier seinen entsprechenden Vermerk).
Die Polizeioberkommissare Bassin und Brand beriefen sich also auf ihre mangelnde Qualifikation. Da Polizisten nur Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind, hätte die Staatsanwaltschaft Brosas Bild mit anderen Aufnahmen Frank Ludwigs durch qualifiziertes Personal vergleichen lassen müssen. Doch Oberamtsanwalt Poitzmann ließ die Akte einfach ein Jahr lang liegen. Erst nach einer Beschwerde beim hessischen Polizeiminister Bouffier fertigte Poitzmann einen Einstellungsbescheid. Während die Polizeibeamten Bassin und Brand darauf achteten, sich nicht zu weit hinauszulehnen, damit ihnen nur Unfähigkeit vorgeworfen werden kann, wenn der Schwindel aufkommt, log Poitzmann ungehemmt, denn Polizei- und Justizangehörige können sich die Bilder von den Personalausweisen fast aller Leute in Deutschland schnell verschaffen. Durch Vergleich des Personalausweis-Bildes von Frank Ludwig mit dem obigen wäre es sehr einfach gewesen, Brosa einen Irrtum nachzuweisen, wenn er sich geirrt hätte. (Frank Ludwigs Personalausweis-Bild fehlt in der Ermittlungsakte.)
| Eine besonders negative Rolle spielte im Polizistensohn-Skandal eine Frau namens Elisabeth Opitz. Brosa hatte OA Poitzmann und OStA Muth wegen Strafvereitlung im Amt angezeigt, was von den Kollegen der beiden in Marburg und Frankfurt natürlich abgewimmelt worden war. Nach der Abweisung durch die Generalstaatsanwaltschaft besteht aber immer noch die Möglichkeit einer Beschwerde beim Justizminister. Als Beauftragte des Justizministers - damals Dr. Christean Wagner - beantwortete Opitz Brosas Beschwerde. Sie war damals Ministerialbürokratin in Wiesbaden. Auf Brosas eigentlichen Vorwürfe gegen Poitzmann und Muth ließ sich Opitz nicht ein. Opitz vermied jede Aussage darüber, ob das von ihm vorlegte Bild Frank Ludwig zeigt. Opitz beantwortete auch nicht, warum der Generalstaatsanwalt nicht diejenigen Zeugen vernommen hatte, die ihm zuerst gesagt hatten, dass die Person auf dem Bild Frank Ludwig und sein Vater Polizeibeamter sei. Stattdessen billigte Opitz ihren Kollegen Poitzmann und Muth Fahrlässigkeit ohne Strafbarkeit zu. Die beiden hätten ohne Absicht gehandelt, obwohl sie die Akten kannten und wegen Brosas Beschwerden allen Grund hatten, besonders sorgfältig zu arbeiten. (Siehe Antwort auf Dienstaufsichtsbeschwerde, Seite 1 und Seite 2 |
Auf Brosas Beschwerde gegen Poitzmanns Bescheid wurde die Ermittlungsakte zur Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt geschafft. Wie wir schon damals berichteten, war die zuständige Oberstaatsanwältin Muth ebenfalls von dieser eigenartigen cerebralen Blindheit befallen, die für Poitzmann typisch war, und konnte auf dem Bild die Gesichtszüge des jungen Mannes nicht erkennen ... (siehe hier den Einstellungsbescheid in seiner ganzen traurigen Lächerlichkeit). - Und dann kam, wie in solchen Fällen üblich, die Rache der Behördenvertreter: Nachdem das Verfahren eingestellt war, ging es für Polizei und Justiz darum, den Störenfried fertig zu machen, der es gewagt hatte, einen Polizistensohn anzuzeigen. Gleich vier Polizeibeamte zeigten Brosa wegen 'falscher Verdächtigung' und Beleidigung an. Er wurde von der Polizei verhört. Doch Brosa beugte sich diesem Druck nicht und Polizei und Justiz hatten guten Grund, eine öffentliche Verhandlung zu scheuen. Also wurden schließlich alle Verfahren gegen Brosa eingestellt.
Das ist alles lange her. Aber das Schöne am Internet ist, dass Schweinereien sich heutzutage nicht mehr so leicht durch Aussitzen vertuschen lassen: Das Internet hat ein Elefanten-Gedächtnis. Mit ein paar Klicks sind die alten Inhalte in neue Zusammenhänge eingebaut und verfügbar gemacht ...
In der Marburger Justiz gab es seither ein paar personelle Veränderungen. Einige der übelsten Figuren wurden ausgetauscht. (Nicht ausgeschlossen, wenn auch nicht wirklich wahrscheinlich, dass das auch etwas mit unserer Berichterstattung zu tun hatte.) Die neuen Verantwortlichen sind nicht mehr ganz so dreist. Im Jahre 2006 übt Richter am Amtsgericht Marburg Mirko Schulte sogar - wenn auch entlarvend in der Form - ein ganz klein wenig Kritik an diesen Schweinereien der Marburger Polizei und Justiz. In einer der Verhandlungen gegen Brosa, in denen (wie üblich) das eigentliche Opfer fertig gemacht werden sollte (siehe zum Beispiel Richter Laudis kleine Rache - Hausdurchsuchung gegen einen Kritiker), räumt er ein, dass "das mit dem Herrn Ludwig" seitens der Justiz nicht optimal gelaufen sei (siehe unseren Bericht Im Zweifel für den Kollegen - auch wenn er ein Schwein ist - und nicht für den Angeklagten ). Er könne ja in der Tat die Beweise, die Brosa für den Rechtsextremismus der Berger-88- gesammelt habe, nicht von der Hand weisen.
Man fragt sich, warum es für diese Einsicht einer derart langen Zeit bedurfte ... - Doch damit nicht genug: Nach diesem Eingeständnis hat Mirko doch tatsächlich die Chuzpe, Brosa zu fragen, ob dieser sich vorstellen könne, dass es Versehen gebe, ob er sich vorstellen könne, "nicht zu triumphieren"? ...
Eine weitere besonders üble Rolle bei der damaligen Hetzjagd gegen Dr. Brosa spielt der Gründer der Berger -88-, Christoph Aschenbach. Aschenbach hatte Brosa damals per Email Morddrohungen zukommen lassen. Auch das Beschwerdezentrum wurde von ihm bedacht (siehe Anonyme Mails an Editor oder seine Ergüsse unter dem Pseudonym 'Ortsdiener Fritz') und Richterin am Landgericht Marburg Dr. Susanne Würthwein hatte Brosa gezwungen, die Berichterstattung über diese Morddrohungen, sprich: diese Emails von Christoph Aschenbach, aus dem Internet zu nehmen. Es sei doch alles so lange her und man dürfe die Zukunft dieses jungen Mannes nicht verderben. Wie anteilnehmend Richter/innen doch sein können ...
Der neue Direktor des Amtsgerichts Kirchhain, Pierre Brandenstein, sah das offenbar anders und gab am 1. 11. 2007 einer Widerklage Brosas statt. Dagegen legte Aschenbach umgehend Berufung ein. Neuer Vorsitzender der dafür maßgeblichen Kammer beim Landgericht Marburg ist Dr. Christoph Ullrich. Aschenbach hat (vermutlich, um sich bei Gericht eine bessere Position zu verschaffen) mittlerweile Kreide gefressen und geriert sich im Netz als 'Blümchen-Nazi' und Heiligen-Bildchen-Musiker, doch die Marburger Justiz ist mittlerweile (oder sollte man besser sagen: endlich) klug geworden und hat an Aschenbachs fortdauernder Gefährlichkeit offenbar keine Zweifel mehr. Der Beschluss vom 25. 4. 2008 lässt an Deutlichkeit jedenfalls nichts zu wünschen übrig: "Entgegen der Auffassung des Klägers ist auch aufgrund seines Verhaltens von einer Wiederholungsgefahr auszugehen. Die vorangegangenen rechtswidrigen Beeinträchtigungen begründen eine Wiederholungsgefahr, die nur dann entfallen würde, wenn die auf objektive Tatsachen gegründeten Umstände die ernstliche Besorgnis weiterer Störung entfallen ließen. - Zwar wurde die bedrohende E-mail bereits am 13.07.2002 an den Kläger versandt. Das Strafverfahren wurde jedoch erst mit Strafbefehl vom 08.09.2004, in dem der Kläger unter Vorbehalt der Verhängung einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30 Euro verwarnt wurde, rechtskräftig. Der Beschluss, dass es mit der Verwarnung sein Bewenden hat, datiert erst vom 22.01.2007. Zu sehen ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Kläger einer Aufforderung des Klägers vom 11.07.2005, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, nicht nachgekommen ist. In der Folgezeit hat er vielmehr über seine Prozessbevollmächtigte mit Schriftsatz vom 19.01.2006 bestreiten lassen, die inzwischen unstreitig von ihm stammenden E-mails an den Beklagten gesandt zu haben. Aufgrund dieses Verhaltens des Klägers ist trotz des Zeitablaufs eine Wiederholungsgefahr nicht zu verneinen."
Brosas Kommentar zu seinem späten Sieg vor Gericht: "Es ist ganz klar: Es hat in der hessischen Justiz gekracht. Staatsanwalt Franosch (siehe auch Staatsanwalt Franosch und Polizistensohn Ludwig) ist verschollen. Sein Kollege Geisler, ein Freund Franoschs, ist 'entbunden' worden. Oberstaatsanwalt Willanzheimer, Franoschs älterer Freund, ist heillos blamiert. Das Justizministerium hat als Entsatzheer eine frische Frauenbrigade nach Marburg geschickt (Brinkmeyer, Dr.Finger usw.). Die Strafverfahren gegen mich liegen alle auf Eis. Ich habe jetzt Akteneinsichten bekommen, um die ich seit anderthalb Jahren gekämpft habe. - An die nun bessere Einsicht der Marburger Justizangehörigen glaube ich allerdings nicht."
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Bitte beachten Sie folgende zwei Artikel von grundlegender Bedeutung:
Fälle, die hier nicht vorgestellt werden (10/2001)Ein Jahr Beschwerdezentrum - eine (selbstkritische) Bestandsaufnahme (2/2001)


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