FRAMES EINBLENDEN
Eine Schande für die deutsche JustizRabauken als RichterRichter Peter Müller (AG Kaufbeuren) und die sog. Würde des Gerichts: "Der Polizist, die Sau ..."
Es gibt in der deutschen Justiz
zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter,
denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.
Ex-OLG-Richter Dr. Egon Schneider (Zeitschrift für anwaltliche Praxis' 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)
 Die sog. "Würde des Gerichts" zu verletzen, kann teuer zu stehen kommen; nicht ausgeschlossen, dass man sogar ein paar Tage im Knast sitzt. Nur Richter selbst dürfen. ungestraft, die Würde des Gerichts verletzen, und von diesem "Recht" machen sie ausgiebig Gebrauch. Pöbelnde Richter sind keine Ausnahmeerscheinung an deutschen Gerichten. Siehe dazu unsere Berichte: "Rabauken als Richter (Gernot Körner und Dieter Klarmann vom Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen)" (Sendung Pfusch in der Justiz" (ARD) vom 5. 3. 2003) oder Kleine Würstchen unter schwarzen Roben oder Dorfrichter Laudi: 75 Tagessätze, weil jemand es wagte, sich über die Untätigkeit der Ermittlungsbehörden zu beschweren oder Juristen beklagen den Missbrauch des Beleidigungsparagraphen durch ihre Kollegen. Ihre Machtfülle steigt einigen Richtern offenbar zu Kopf. Wer will, wer darf sie schliesslich stoppen? In dem ARD-Beitrag "Pfusch in der Justiz" (siehe oben) gibt der bayerische Justizminister zu bedenken: "Aber wenn dann der Erfolg wäre, dass sich dann der Vorgesetzte [also er als Justizminister, Anm. der Redaktion] in alle Entscheidungen reinmischte, dann würde ich es doch vorziehen, dass ich auch im Einzelfall keine Einwirkungsmöglichkeiten habe." - Muss der Bürger sich pöbelnde Richter wie Richer Peter Müller aus Kaufbeuren also einfach gefallen lassen ? - Wie es aussieht, muss er das. Einziger Trost: Man kann solche Rabauken wenigstens öffentlich kritisieren - wenn man sich traut. Leider aber sind viele Gerichtsreporter nichts weiter als "Hofberichtserstatter" (siehe dazu den Kommentar von Ex-Gerichtsreporter Norbert Leppert, ehemals bei der Frankfurter Rundschau: Justizkritik - Balance-Akt zwischen den Stühlen). - Der folgende Bericht, den wir Dr. Christian Adler verdanken, hat aber auch noch ein weiteres brisantes Thema zum Gegenstand, das ebenfalls schon häufiger Anlass zur Berichterstattung auf unseren Seiten war: Die Tendenz der Gerichte, "Staatsdiener" (wie sie) zu decken (siehe dazu unsere Berichte Richter Mirko Schulte (AG Marburg): Im Zweifel für den Kollegen (auch wenn er ein Schwein ist) und gegen den Angeklagten und Richter Serra de Oliveira (LG Braunschweig): Der Richter, der sich mit den Naturgesetzen anlegt, vor allem aber Der (berechtigte) Ekel der Juristen vor ihresgleichen ... - und späte Einsicht(en) bei der Marburger Justiz).
Dr. Christian Adler
 Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf einer Landstraße (B12 zwischen Buchloe und Kaufbeuren) und werden plötzlich mit Blaulicht von einem schwarzen Audi angehalten. Daraus entsteigen zwei Polizisten in Zivil. Man wirft ihnen eine Geschwindigkeitsübertretung vor, die per Videofilm aufgezeichnet wurde. "Das kostet Sie 75 Euro und 3 Punkte" sagt der Polizist (POK Walter Schießler von der Verkehrsüberwachung Kempten). Sie wollen die ärgerliche Angelegenheit sogleich erledigt wissen und bieten eine sofortige Zahlung an. Man erklärt Ihnen, das sei nicht möglich, Sie müssten den Bußgeldbescheid abwarten.
Der Bußgeldbescheid kommt während Sie gerade verreist sind, Ihre Ehefrau bezahlt die geforderte Strafe. Wieder zurückgekehrt erfahren Sie, dass nicht 75 Euro, sondern erheblich mehr gefordert und Sie zusätzlich mit einem Fahrverbot bestraft wurden. Angeblich seien Sie mit 151 kmh auf der Landstraße gefahren.
Das kommt Ihnen merkwürdig vor, denn Sie sind gewohnheitsmäßig kein Schnellfahrer. Sie legen Einspruch ein und verlangen das Beweismittel zu sehen. (Schreiben an die Zentrale Bußgeldstelle vom 28.9.07: Erklärung einer Bereitschaft das Bußgeld zu bezahlen, zugleich Antrag auf Einsichtnahme in das Beweismittel) Sie erhalten den Film, nachdem die Verjährungsfrist für etwaige Verkehrsordnungswidrigkeiten der Polizei abgelaufen ist.
Und tatsächlich: Das mit einer ProVida-Anlage aufgenommene Videoband fördert Erstaunliches zutage: Es zeigt, wie Sie das Polizeifahrzeug überholen, wie der Polizist Schießler seinen Wagen währenddessen beschleunigt. Er zwingt Sie zum Schnellfahren, damit Sie den Überholvorgang beenden können. Danach haben Sie keine Möglichkeit abzubremsen und mit erlaubter Geschwindigkeit weiterzufahren. Denn im Rückspiegel sehen Sie, wie Ihnen ein dunkles Fahrzeug fast auf dem Heck Ihres Fahrzeugs hängt und in der Folge nicht mehr von Ihnen ablässt. Nach geraumer Zeit fühlen Sie sich von diesem Fahrzeug bedroht, reagieren unbewusst mit einem Fluchtreflex, um dem unbekannten Verfolger zu entkommen - bis das Blaulicht angeschaltet wird.
Sie sind auf der Messstrecke keine 151 kmh, sondern wie ein Gutachter später ermittelt, abzüglich Toleranzabzug 135 kmh gefahren. Das kostet Sie keine 122, sondern nur 75 Euro - bleibt ohne Fahrverbot. Genau dies wird auch am Ende eines zweijährigen Gerichtsverfahrens festgestellt.
Wo liegt das Problem?
Der Polizist Walter Schießler (Kempten), der Ihr Fehlverhalten verursachte, bleibt straffrei.
Wären Sie in gleicher Weise gefahren wie er, hätten Sie 30 Euro Bußgeld für das Beschleunigen beim Überholtwerden bezahlt, 200 Euro hätte man Ihnen bei dieser Geschwindigkeit für dichtes Auffahren abverlangt, dazu zwei Monate Fahrverbot erteilt und vier Punkte in Flensburg eingetragen. Sofern Sie dem vorausfahrenden Fahrzeug dann noch über eine längere Strecke hinweg so dicht gefolgt wären, müssten Sie zusätzlich mit einem Strafverfahren wegen Nötigung rechnen.
Es kommt zu einem ersten Verhandlungstermin. Der Richter fordert Sie auf, sich zur Sache zu äußern. Sie wollen ihm berichten, was Sie auf dem Videoband gesehen haben. Der Richter unterbricht Sie nach wenigen Minuten mit den Worten: "Erzählen Sie keinen Scheiß!". Er wird von Ihrem Anwalt aufgefordert, das Beweismittel selbst in Augenschein zu nehmen. Das will er nicht! Stattdessen will er das Videoband einem Gutachter überlassen und wirft Ihrem Anwalt vor, er wolle die Rechtsschutzversicherung "schröpfen" [*1]. Er schreit in einem cholerischen Anfall im Gerichtsaal herum und lässt kurz darauf den Termin platzen.
Der Anwalt schreibt ihm danach geduldig, ein teurer Gutachter sei nicht vonnöten, fordert ihn nochmals auf, das Beweismittel persönlich in Augenschein zu nehmen. Man schickt ihm sogar eine DVD, damit er es noch leichter hat.
Ein halbes Jahr später wird der nächste Gerichtstermin anberaumt. Der Gutachter legte inzwischen seine Arbeit vor, bestätigt darin den genannten Ablauf. Mit dem Ergebnis: "Entgegen der polizeilichen Berechnungen ist durch die Videoauswertung also keine Durchschnittsgeschwindigkeit des Betroffenen-PKW von 151,01 km/h sondern nur eine Geschwindigkeit von 142,86 km/h festzustellen.". Abzüglich Toleranzabzug verbleiben "gerundet 135 km/h". (Gutachten Vorblatt und Gutachten vom 08.09.08).
Der Gutachter erscheint als Zeuge zu diesem Termin, obwohl er entbehrlich gewesen wäre, seine Arbeit liegt ja schriftlich vor. Als Zeuge erschienen ist auch der Polizist. Und den würde man angesichts der Diskrepanzen zwischen Gutachten und polizeilicher Beschuldigung gerne befragen. Der Richter entlässt diesen Zeugen jedoch kurz vor Verhandlungsbeginn. Und wieder kommt es zu einem cholerischen Anfall, schreit er im Gerichtssaal, dass man es bis auf den Gang hinaus hört, u.a.: "der Polizist, die Sau". [*2] Auch der zweite Termin ist nach wenigen Minuten geplatzt.
Sie schreiben nun einen Brief, halten dem Richter Dienstpflichtverletzungen und seine Sprache "aus der Gosse" [*3] vor, die sich mit der Würde des Richteramtes nicht vereinbaren lässt. Sie fordern ihn auf, per Selbstablehnung das Verfahren einem Kollegen zu übertragen, wenn er nicht gewillt oder fähig sei, ein Verfahren in der gebotenen Sachlichkeit zu führen. (Brief an Richter Müller vom 10. 12. 08)
75 Euro Buße und 2.942,29 Euro an Verfahrenskosten
Wieder vergehen Monate, es kommt zum dritten Termin. Derselbe Richter fährt nun ein großes Aufgebot an Zeugen auf und ist von ausgesuchter Höflichkeit. Sogar ein Fernsehgerät ist im Gerichtsaal installiert. Gemeinsam besieht man sich den Film.
Dem Polizisten wird vorgehalten, dass er das Fehlverhalten des Beklagten provoziert hätte. Darauf er zu Ihnen: "Wenn Sie bemerken, dass so ein Idiot neben Ihnen beschleunigt während Sie überholen, hätten Sie den Überholvorgang abbrechen müssen."
Er ist im Zeugenstand, Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet.
Sie halten ihm entgegen, dass er sich soeben selbst als "Idiot" [*4] bezeichnete und er mit seiner Äußerung zugegeben hätte, dass er Sie zu Ihrem Fehlverhalten bewusst angestiftet hat. Darauf bedeutet er Ihnen nur mit Handgesten, dass er den "Idioten" in Gänsefüßchen gesetzt wissen will. Kurz darauf muss er kleinlaut zugeben, dass er sich bei der Geschwindigkeitsermittlung "verrechnet" hätte. "Nur ein kleiner Fehler!" Aber ein sehr kostspieliger!
Vom dichten Auffahren wird in diesem Termin nicht mehr viel Aufhebens gemacht, obwohl in einer Ausgabe der DAR zum Gebrauch von ProVida-Anlagen nachzulesen ist, dass Geschwindigkeitsmessungen bis zu einem Abstand von 500 Metern möglich sind und dass Polizeifahrzeuge bei einer Messung einen Abstand einzuhalten hätten, so dass sich der Verfolgte nicht bedroht fühlen kann. Was sind also schon 15 Meter Abstand bei 135 kmh - lächerlich!
Am Ende des Termins fragt Sie der Richter, ob Sie einem Bußgeld von 75 Euro zustimmen. "Natürlich", sagen Sie, "von Anfang an!"
Wieder vergehen Monate. Sie erhalten schließlich keinen schriftlichen richterlichen Beschluss oder gar ein schriftliches Urteil, sondern lediglich einen Zahlungsbescheid der Staatsanwaltschaft, in der Ihnen das bereits überzahlte Bußgeld ein zweites Mal in Rechnung gestellt wird. Ferner werden Ihnen für die Performance des Polizisten und des Richters auch noch stolze 2.942,29 Euro an Verfahrenskosten auferlegt. Die sollen Sie wirklich bezahlen und zwar schnell! Die erste Mahnung folgt auf dem Fuße!
Gibt es einen Schutz von richterlichem Machtmissbrauch?
Nun sind Sie ein schlechter Mensch und vermuten Böses: Deshalb halten Sie den Polizisten keinesfalls für einen "Idioten" im Polizeidienst [*5], der nicht rechnen kann. Sie vermuten, dass hinter dieser polizeilichen Vorgehensweise Methode steckt. Zuerst verleitet man den Autofahrer unter Begehung gravierender Verkehrordnungswidrigkeiten zu einer Geschwindigkeitsübertretung. Danach verrechnet man sich bewusst zu seinen Lasten und kassiert ihn ab.
Es wäre wohl interessant zu erfahren, wie viele Fahrverbote bereits auf diese Weise verhängt, wie viele Autofahrer von diesem Polizisten bereits abkassiert wurden. Denn der Trick funktioniert prächtig: Normalerweise wehrt sich ein Autofahrer ja nicht gegen polizeiliche Verfügungen, weil er der Polizei korrektes Verhalten unterstellt. Und hätten Sie nicht in diesem Fall das Beweismittel verlangt, wäre das, was hier tatsächlich geschehen ist, nie aufgeflogen.
Schließlich war da noch etwas: Das zivile Polizeifahrzeug, von dem Sie angehalten wurden, war wie erwähnt ein schwarzer Audi. Überrascht lesen Sie später im Gutachten, dass das Messfahrzeug ein silberfarbenes gewesen sein soll. Wie ist dies zu erklären? Kann man ein schwarzes Fahrzeug mit einem silbernen verwechseln? Die Frage ist nicht unbedeutend, denn der dem Gutachter vorgelegte Eichbericht des Messgerätes und damit die gesamte Anklage basiert auf der Annahme, dass das Polizeifahrzeug ein silberfarbenes war.
Sie sind sich Ihrer Wahrnehmung so sicher, dass Sie sogar eine eidesstattliche Erklärung zur Farbe abgeben. (Brief an Richter Müller vom 12. 2. 09) Ihre Ehefrau, der Sie gleich nach dem Vorfall auf der Landstraße von dem schwarzen Audi berichtet hatten, erscheint zwei Mal bei Gericht als Zeugin, um dies zu bestätigen. Sie selbst halten eine eigene Wahrnehmungstäuschung für ausgeschlossen und vermuten daher einen Prozessbetrug. (Siehe auch den Brief von RA Lang vom 29. 2. 09)
Im dritten Verhandlungstermin erklärt der Dienststellenleiter des Polizisten andererseits glaubhaft, seine Dienststelle verfüge nur über ein Messfahrzeug, das silberne. Also haben Sie sich doch geirrt. Oder vielleicht doch nicht? Ihre Ehefrau beobachtete (noch vor dem Gerichtstermin) auf der gleichen Strecke, wie ein Autofahrer von einem zivilen Polizeifahrzeug angehalten wurde. Von einem "dunklen" Fahrzeug! Was ihr an dem Wagen noch auffiel war, dass das Blaulicht im Wageninneren aufging. Können sich vier Augen so täuschen ?? War der schwarze Audi tatsächlich ein Phantom? - Diese Frage bleibt offen - zumindest für den Autor! Fazit ist jedenfalls: Wer sich gegen polizeiliche Falschbeschuldigungen erfolgreich zur Wehr setzt, dem präsentiert man am Ende eine Rechnung in beachtlicher, vierstelliger Höhe. Welcher Bürger würde sich da noch gegen solch einen Machtmissbrauch wehren wollen?
Die Frage nach dem Schutz vor Machtmissbrauch stellt sich auch Ihr Anwalt. Er ist ein anständiger Mensch, der sich ernsthaft um die Wahrung von Recht und Gesetz bemüht und sich aus seinem Verantwortungsgefühl heraus auch dafür einsetzt, den materiellen Schaden für die Rechtsschutzversicherung so gering wie möglich zu halten. Er stellt einen Antrag auf Aufhebung der Verfahrenskosten. Begründung: Es sei nicht einem Beklagten anzulasten, wenn sich Polizist und Gericht eklatante Fehler leisteten. Sein Mandant hätte ja bereits auf der Landstraße die Zahlung des Bußgeldes angeboten. Der Richter hätte selbst das Video betrachten und dabei die Fehler bei der Messung entdecken können. Wenn es ein Anwalt und sein Mandant könnten, dann sollte doch auch ein Richter dazu imstande sein. Die Kosten für den Sachverständigen seien daher nicht nötig gewesen, auch wenn dieser weitestgehend die aufgezeigten Fehler bestätigte.
Der Antrag wird zurückgewiesen. (Beschluss vom 24. 6. 09) Daraufhin folgt eine "Sofortige Beschwerde" zum Landgericht (Beschwerde vom 3. 7. 09 - hier die Zurückweisung der Beschwerde), später eine letzte Beschwerde zur Strafkammer (Beschwerde vom 12. 11. 09). Selbstverständlich wiederum wohl begründet anhand der gültigen Rechtsmaßstäbe und gespickt mit Zitaten aus der Rechtsliteratur. Dazu sind sie ja da, die Gesetze und höchstrichterlichen Beschlüsse: Damit sich die niederen Gerichte daran halten!
Auch diese Beschwerden werden zurückgewiesen (Zurückweisung vom 30. 9. 09 sowie die Zurückweisung durch das OLG vom 30. 9. 09)
Von Interesse ist hier nicht so sehr, das "dass", sondern das "wie", wie diese Anträge abgeschmettert wurden.
Das Krähenprinzip
Wenn Menschen Fehlverhalten vorgeworfen wird, haben sie die Möglichkeit, eine Schuld einzuräumen oder abzustreiten. Sofern sie in Bedrängnis geraten, beginnen sie in aller Regel zu lügen und zu täuschen. Die Wahrheit wird solange verdreht, das Naheliegende bewusst ignoriert, bis sich schließlich eine logisch erscheinende Pseudorealität eröffnet, die es zulässt, sich selbst zu exkulpieren und die Schuld anderen zuzuweisen. Ist man dabei eingebunden in irgendeine Sozietät, so kann selbstverständlich mit deren Unterstützung gerechnet werden und - sofern die Gruppe Macht ausübt - hat beispielsweise ein die Wahrheit einforderndes Individuum kaum eine Chance. Dabei scheint es nicht einmal eine Rolle zu spielen, ob bis dato vorliegendes Fehlverhalten durch weitere Verstöße zu einer Konflikteskalation und zu weiteren Rechtsbrüchen führt. "Krähen heißt es" so schön im Volksmund, "hacken einander keine Augen aus." [*6] "Nicht ich habe den Termin platzen lassen, sondern der Betroffene und sein Verteidiger", schreibt der Herr Amtsrichter in seinem Beschluss. Welchen denn, es waren immerhin zwei Termine, die er platzen ließ (s.o.)! Das "schwarze Pro-Vida-Fahrzeug" hat es ihm besonders angetan, "quasi ein Geisterfahrzeug", entspricht es doch "reiner Fantasie des Betroffenen", der das Verfahren samt seinem Anwalt "torpediert" und "aufgebläht" hätte.
Dass der Beschuldigte der Zahlung des Bußgeldes zugestimmt hat, "entspricht (nach Auffassung des Richters aber) ebenfalls nicht im geringsten der Realität". Mehr kann man eine Realität kaum noch verbiegen!
Das Landgericht ignoriert ebenfalls völlig den Sachvortrag des Anwaltes [*7] und setzt stattdessen noch eins drauf: Der Betroffene, heißt es in dem Beschluss, habe die polizeiliche Stellungnahme (wörtlich) "als einzige Lüge" bezeichnet. Damit negiert das Gericht, dass der Betroffene die Geschwindigkeitsübertretung nie bestritten hat. Es negiert ferner, dass der Betroffene das Beweismittel wahrgenommen hat und sich sogar darauf beruft.
Am Ende dieses Beschlusses steht noch der Satz: "Eine weitere Beschwerde findet nicht statt". Punkt! Damit ist in den heiligen Hallen der Justiz endlich wieder Ruhe hergestellt. Die sonst schöne Idylle im Allgäu mit weidenden Kühen auf saftigen Wiesen kümmert das nicht.
Offen ist am Ende nur noch die Frage: Wer sind hier die Geschädigten?
In keinem Fall der Richter, auch nicht der Polizist, die diese beschämende Posse samt ihrer Kosten ursächlich zu verantworten haben. Der Polizist ist vermutlich längst wieder als "Verkehrsrowdy" [*8] unterwegs, um Autofahrer "abzuzocken" [*9], der Richter, so ist zu befürchten, wird die ihm gelieferten Beklagten wahrscheinlich weiterhin im Gerichtssaal anbrüllen: "Erzählen Sie keinen Scheiß". Was müsste sich ändern, damit so etwas nicht mehr passiert? Den materiellen Schaden zahlt die Rechtsschutzversicherung. Das ist sehr ärgerlich, aber sie wird deshalb nicht Insolvenz anmelden. Der eigentliche Schaden ist ein gänzlich anderer und mit Geld nicht zu bemessen: Das Image der Polizei wird durch solche Beamte erheblich beschädigt und damit das Ansehen all jener Polizisten, die ihre Tätigkeit verdienstvoll verrichten. Über eine Justiz, die Richter beschäftigt wie hier vorgestellt, kann sich jeder denken was er will. Aber damit nimmt auch das Ansehen all jener Richter und sonstigen Justizangehörigen Schaden, die sich in ihrem Handeln an Recht und Gesetz orientieren.
Gravierender noch: Der Rechtsstaat bleibt angesichts solcher Staatsbediensteter auf der Strecke.
20. April 2010
Anmerkungen:
(1) Nach der Rechtsprechung ist man gehalten sich von beleidigenden oder ehrenrührigen Zitaten in Veröffentlichungen zu distanzieren. Dem komme ich gerne nach. Ich distanziere mich hiermit förmlich von den gegen mich bzw. gegen meinen Anwalt geäußerten richterlichen Beleidigungen.
(2) Ich distanziere mich von dieser Äußerung des Richters.
(3) Der Richter wurde zum Widerspruch aufgefordert, sofern seine Wahrnehmung von meiner abweichen sollte. Ein Widerspruch ist nicht erfolgt.
(4) Ich distanziere mich von der Bezeichung "Idiot", denn wer andere Autofahrer absichtlich zu einem Fehlverhalten veranlasst, stellt damit seine kognitiven Fähigkeiten unter Beweis; pathologisch Minderbemittelte wären dazu nicht imstande.
(5) Siehe Fußnote 4
(6) Das Sprichwort deutet an, daß es sich hier um eine sehr alte Verhaltensstrategie handelt, die stammesgeschicht-lich bereits bei den Vögeln angelegt wurde. Analoges gilt für die Täuschung, die sich schon im Stammhirn von Krokodilen und Schlangen (Reptilien) manifestiert. Großzügiges Entgegenkommen innerhalb von Allianzen, auch entgegen der Stammesregeln, beobachten wir auch bei den steinzeitlichen Kulturen Neuguineas. Der Unterschied ist nur: die Papuas laufen nackt herum und tragen Penishülsen, wir kleiden uns in feines Tuch mit Nadelstreifen. Dessen ungeachtet distanziere ich mich ausdrücklich von diesem Absatz, sofern er auf das dienstliche Verhalten der hier beschriebenen Personen angewendet werden könnte.
(7) entgegen seiner rechtsstaatlich gebotenen Pflicht, siehe Grundgesetz, Artikel 2 Abs1 und Art. 103 Absatz 1, (Recht auf ein faires Verfahren und auf rechtliches Gehör).
(8 + 9) Ich distanziere mich von dieser Bezeichnung, die von einem Bekannten geäußert wurde.
Die Verfahren:
Amtsgericht Kaufbeuren (AZ 1Owi 145 Js 23261/07), Richter Müller
Landgericht Kempten (AZ 1Qs 158/09), die Richter Herrmann, Schwiebacher, Wagner,
1. Strafkammer Kempten, (Az 1Qs 158/09), die Richter Grotz, Wagner, Schwiebacher
Neu-Ausrichtung des BeschwerdezentrumsDas Beschwerdezentrum als Plattform für Nutzer/Leser
Regelmäßigen Lesern des Beschwerdezentrums ist nicht entgangen, dass die redaktionelle Arbeit seit Monaten still zu stehen scheint. Ursache sind umfangreiche Umstrukturierungen, die notwendig wurden aufgrund der Lehren, die nach Ansicht der Redaktion aus Fällen wie den auf dieser Seite beschriebenen gezogen werden müssen. Wir haben in den letzten Monaten nach neuen Wegen gesucht, die Ziele, für die das Beschwerdezentrum steht, in Zukunft ohne Reibungsverluste durch kriminellen oder behördlichen/juristischen Terror verfolgen zu können. Heraus gekommen ist ein vollständig neues in unseren Augen recht kreatives publizistisches Konzept.
Unsere publizistische Arbeit wird in Zukunft in einer Weise und auf Portalen/Homepages erfolgen, die keine Zugehörigkeit zu den Namen, Fällen und gegenwärtigen wie ehemaligen Verantwortlichen des Beschwerdezentrums mehr erkennen lassen.
Das Internetportal Beschwerdezentrum wird aber bestehen bleiben: als Archiv, als Möglichkeit für die Kontaktaufnahme von Betroffenen mit der Redaktion und, vor allem, als Plattform für unsere Leser/Nutzer.
Dazu werden zunächst die Foren des Beschwerdezentrums weiter geöffnet. Es ist ab sofort möglich, sich (auf Wunsch mit einem Pseudonym) selbst zu registrieren und an Diskussionen zu beteiligen. Diese Öffnung darf allerdings nicht dazu führen, dass das Beschwerdezentrum zu einem Rufmord-Portal verkommt (wie z. B. das Portal internetvictims: siehe unseren Bericht Initiative gegen Rufmord und Verleumdung im Internet betreibt Rufmord und Verleumdung im Internet). Aus diesem Grunde müssen Autoren, die in ihren Beiträgen Namen von Privatpersonen nennen, sich gegenüber der Redaktion identifizieren. Und als Regel gilt: Sobald Namen genannt werden, muss die Berechtigung von Vorwürfen/Anschuldigungen zumindest der Redaktion gegenüber belegt werden.
Besonders gut dokumentierte und nach journalistischen Kriterien abgefasste und aufbereitete Fälle können auf Wunsch auf den bisherigen 'redaktionellen Seiten' publiziert werden, journalistisch hochwertige Artikel auch als 'aktueller LeiDartikel'. Anonym oder unter Nennung des Autors.
Die neuen Regeln gelten auch für das brisanteste Projekt des Beschwerdezentrums: Die Richterdatenbank
Ihr Redaktionsteam

Bitte beachten Sie folgende zwei Artikel von grundlegender Bedeutung:
Fälle, die hier nicht vorgestellt werden (10/2001)
Ein Jahr Beschwerdezentrum - eine (selbstkritische) Bestandsaufnahme (2/2001)
Sitemap und Suche - Das Beschwerdezentrum auf einen Blick
Werbung:
|
 

 |
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
 |
Ihnen droht ein unfairer Prozess und Sie suchen einen Prozessbeobachter - als Zeugen oder für eine Veröffentlichung (bei uns)? Hier klicken. ... |
|
|
|
 |
Veröffentlichung eines (Ihres) Falls im Beschwerdezentrum und/oder der Richterdatenbank. Weiter' ... |
Münchener Gerechtigkeit. Schallende Ohrfeige für Richter Normal Doukoff Weiter' ... |
Stephan Künzis Obsession: Öffentliche Nacktheit. Weiter' ... |
Ist Anwältin Dr. Caroline Hevert 'korrupt' ? - (Weitere) Opfer der Kanzlei Dr. Erben, Heidelberg, gesucht. Weiter' ... |
|
|
|
 |
Absprachen im Strafverfahren - "Betriebsunfall" oder läutet das Totenglöcklein des tradierten deutschen Strafverfahrens ? Hier klicken. ...
|
Die Liste der Beiträge von RA Dr. Ralf Hohmann Hier klicken. ...
|
|
|
|
|
|
Die Liste aller LeiDartikel und Falldokumentationen Hier klicken. ...
|
|
Wikileaks: Wirtschaftsministerium verbannt unbequeme Studie über Krankenkassen 'in den Giftschrank'. Hier klicken. ...
|
|
Buchempfehlung: Roth/Nübel/Fromm, Anklage unerwünscht - Korruption und Willkür in der deutschen Justiz, Heyne-Verlag 2008 Hier klicken. ...
|
|
TV-Bericht: Rechtsbeugung durch Finanzbeamte nicht strafbar - OLG Celle, Beschluss vom 17. 4. 1985, Az.: 3 Ws 176/86 Hier klicken. ...
|
|
Bezirksregierung Arnsberg mit Hilfe des neuen Informationsfreiheitsgesetzes eines Rechtsbruchs überführt. Hier klicken. ...
|
|
Die 'Unabhängigkeit' des Deutschen Presserates. :-) Hier klicken. ...
|
|
Durchgeknallte Ermittler: Hausdurchsuchung, nur weil seine Emailadresse missbraucht worden war. Hier klicken. ...
|
|
Gisela Friedrichsen (DER SPIEGEL) kritisiert die 'Borniertheit' von Richter Hartmut Kaiser (Bayerisches Oberlandesgericht) Hier klicken. ...
|
|
Abmahn-Wahn: 1.000 Euro für das Foto von einem gewöhnlichen Brötchen. Hier klicken. ...
|
|
Sabine Rückert (DIE ZEIT): Neuerscheinung eines Buches über ein Unrechtsurteil in einem Porzess wg sexuellen Missbrauchs! Hier klicken. ...
|
|
Naumburg: Ein kompletter Senat des Oberlandesgerichts wegen Rechtsbeugung angeklagt. Hier klicken. ...
|
|
Wieder einmal musste das BVG der Staatsgewalt ihre Grenzen aufzeigen. Hier klicken. ...
|
|
Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stoppte den Verfolgungswahn deutscher Behörden und Gerichte. Hier klicken. ...
|
|
BVG kritisiert willkürliche Durchsuchungen. Keine Hausdursuchung wegen Falschparkens! Hier klicken. ...
|
|
Klare Worte des BVG zum Thema 'Verweigerung rechtlichen Gehörs'. Hier klicken. ...
|
Sitemap und Suche: Das Beschwerdezentrum auf einen Blick. Hier klicken. ...
|
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende! Hier klicken. ...
|
|
|
|
|
|
Der Gastkommentar: "Justizkritik - Balance-Akt zwischen den Stühlenn" (Norbert Leppert, Gerichtsreporter bei der Frankfurter Rundschau). Weiter ...
|
|
Richterliche Unabhängigkeit und Nebentätigkeiten (Horst Trieflinger in 'Betrifft JUSTIZ'). Weiter ...
|
|
Der Gastkommentar zu Transparency International Deutschland: "Anti-Korruptions- Feigenblatt." (Prof. H.-J. Selenz). Weiter ...
|
|
Peter Briody: "EMRK-KSZE: Pariah-Staat Deutschland". Weiter ...
|
|
Der Gastkommentar: "Schuldfähigkeits- begutachtung - Zur Verantwortung des Gutachters" (Prof. Dr. Helmut Kury, Max-Planck-Institut für ausländisches u. intern. Strafrecht, Freiburg). Weiter ...
|
|
Der Gastkommentar: "Zur Qualität forensischer Begutachtung" (Prof. Dr. Helmut Kury). Weiter ...
|
|
Der Gastkommentar: "Bittschrift an die Justizminister: Richterwahl auf Zeit durchs Volk." Weiter ...
|
|
Der Gastkommentar: Rechtsstaat oder Richterstaat. Weiter ...
|
|
Sog. 'Werte-Konservative - und warum ich sie verachte. (Dr. Peter Niehenke) Weiter ...
|
|
Richtersprüche sind wie Naturkatastrophen: Man muss lernen, mit ihnen zu leben ... Weiter ...
|
|
Alle Kommentare Übersicht ...
|
|
|