Aus einem Editorial von "betrifft justiz"

Redaktion: Eberhard Rondholz

Im nunmehr 15. Jahrgang erscheint eine Zeitschrift, die überwiegend von "Richtern und Richterinnen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten" gemacht wird. "Betrifft Justiz" heißt dieses "Diskussionsforum für alle in der Justiz tätigen Juristinnen und Juristen, die das Bedürfnis nach einer wachen und kritischen Ausübung ihres Berufes haben". Aus praktischer Erfahrung, aus der Justiz selbst heraus, soll diese Zeitschrift den Zustand der gesellschaftlichen Institution Justiz authentisch widerspiegeln, deren "allgemeinpolitische Bedeutung" öffentlich tansparent machen, auch zu Widerspruch ermutigen, Veränderungen anstoßen. Richter und Staatsanwälte unternehmen hier den für ihren Berufsstand namentlich in Deutschland eher ungewöhnlichen Versuch, Justiz auch aus der anderen Perspektive zu sehen - aus dem Blickwinkel derer, die in die Mühlen der Justiz geraten. So fehlt es in den bisher 61 Ausgaben nicht an Schilderung und Kritik staatlicher "Rechtsanwendung", bei der Grundrechte unter die Räder geraten. So etwa im Fall jener 16-jährigen, die ihre ursprüngliche Anzeige gegen ihren Freund wegen Körperverletzung widerrufen wollte, der Liebe halber. Staatsanwaltschaft und Jugendgericht steckten das Mädchen in U-Haft, um von ihr jene Aussage zu erzwingen, die die Justiz gern hören wollte. Dierk Helmken schrieb anhand dieses "mißbräuchlichen Einsatzes der U-Haft" ein für das Selbstverständnis der Macher von "Betrifft Justiz" programmatisches Resüme:

"Der 'furchtbare Jurist' im Sinne Ingo Müllers ist leider nicht der Jurist, der bar jeder Furcht Recht spricht, sondern derjenige, den alle, die in die Mühlen der Strafjustiz geraten, fürchten müssen, weil er in der Verfolgung der von ihm für richtig gehaltenen Ziele zuweilen wenig Skrupel zeigt , sich über rechtsstaatliche Schranken hinwegzusetzen. Zur Spezies des 'furchtbaren Juristen' ist auch jener zu zählen, der dem soeben skizzierten Kollegen keinen Widerstand entgegensetzt, sondern das unwürdige Spiel mitträgt."

Ob es sich um Fragen der Justizorganisation handelt, um Strafrechtsprobleme oder um Spezialthemen wie die genetischen Fahndungsdateien- im Zweifel plädieren die Autoren der BJ "offensiv für Grundrechte" und gegen den ausufernden Maßnahmenstaat". Dieser Ansatz zeigt sich auch in den Themen des neuen Heftes. Aus den Niederlanden berichtet Martina Tragter-Schubert, Oberstaatsanwältin in Groningen, über Versuche, die holländische Justiz effizienter und demokratischer zu gestalten. Vor allem die Zielsetzungen Autoritätsabbau und Entmythologisierung" wären der deutschen Justiz dringlich anzuempfehlen.

Wie dringlich, zeigt etwa der Beitrag von Rolf Gössner. Unter dem Titel: "Tod eines Wanderers" zeichnet der bekannte Bürgerrechtsanwalt und Polizeiexperte das gewaltsame Ende eines Kölner Touristen nach, den Polizisten in Erfurt mit dem Gewaltverbrecher Zurwehme verwechselten und über den Haufen schossen. Als besonders skandalös wertet Gössner die Einstellung des Verfahrens gegen die beamteten Todesschützen. Deren "vegetative Reaktion" sei aus ihrer leider irrtümlichen Überzeugung zu erklären, es mit dem gesuchten Zurwehme zu tun zu haben und von daher "nicht vorwerfbar", meinte die Erfurter Staatsanwaltschaft. Gössner fordert rechtspolitische Konsequenzen:

"Polizeiliche Todesschützen dürfen sich nicht länger hinter das Schutzschild der Amtsautorität zurückziehen. Es darf nicht länger passieren, daß die Exekutive prägenden Einfluß auf die Ermittlungen ... in eigener Sache ... und auf die anschließenden Strafverfahren nimmt, in denen meistens die Polizeiversion thriumphiert."

Daß vor deutschen Gerichten die "Machtversion" allzuoft "thriumphiert", kritisiert auch Helmut Kramer anhand der "Welle von Strafverfahren gegen Pazifisten" im Gefolge des Kosovo-Krieges. In der Auffassung vor allem der Berliner Staatsanwaltschaft, daß auch Völkerrechtsverstöße nicht zur Dienstverweigerung berechtigten, daß der Soldat nicht einmal über den Angriffscharakter eines Krieges nachzudenken habe, sieht Kramer eine Wiederbelebung des Kadavergehorsam unseligen Angedenkens in geschichtsblinder, "furchtbarer" Rechtstradition.

Gerade aber angesichts des Fortwährens solcher Justiztradition erweist sich die Notwendigkeit eines Organs wie "Betrifft Justiz" - als Artikulation demokratischer Reformpotentiale innerhalb der Justiz selbst.

Die Nr. 61 - 1. Quartal 2000 - ist soeben im Verlag ReNo GmbH, Berlin, erschienen. Im Abonnement kosten vier Hefte pro Jahr 60 Mark.

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