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Stellungnahme zum Fall Unternehmer 'B'

Vorweg: Was "iv" tut

Das "institut voigt" ( Antikorruption ) entstand 1988 in Manchester England, als eine internationale Gruppe ehemaliger Beamter, Berufsoldaten sowie Vertreter der Industrie beschlossen, Widerstand gegen den Vormarsch der Korruption in einigen Schlüsselbereichen der EU ( damals EWG ) zu leisten. Der Einsatz der "Spearhead"-Gruppe ist im Umfang stark eingeschränkt. Eine Expansion von "iv" ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Bei Beendigung der Aufgaben wird "iv" aufgelöst.

Weil innerhalb der Organisation beträchtliche Erfahrung sowie Forschungsergebnisse vorhanden sind, ist "iv" bestrebt, möglichst viel Information an andere seriöse Antikorruptionsorganisationen freizugeben, damit der langfristige Nutzeffekt erledigter Arbeitspakete im Sinne der allgemeinen Reduzierung der Korruption maximiert werden kann. Nach Auslaufen der Forschungsmittel im Jahre 2002 wird ein Bericht über viele gewonnene Erkenntnisse gezielt freigegeben werden.

Seit Ende 1992 hat "iv" in Deutschland insbesondere Forschung zu Behördenverhalten durchgeführt.

Was kann man vom Fall 'Unternehmer B' lernen ?

Der Fall beweist mit bislang beispielloser Klarheit, inwieweit der deutsche Staat für die Amtsträgerkriminalität zu einer rechts- und aufsichtsfreien Zone geworden ist. Darüber hinaus leuchtet ein, daß die Bekämpfung der Korruption mit der Beseitigung der Mißstände in der deutschen Justiz gekoppelt werden muss.

Der Problembereich Justiz

Das Vorgehen jeweils der Ravensburger Staatsanwaltschaft, des Amtsgerichts sowie Landgerichts machen drei Aspekte klar:

Die Ravensburger Justiz hat jeglichen Versuch, die Korruptionsvorwürfe des Unternehmers zu aufzuklären erfolgreich vereitelt.

Die Ravensburger Justiz hat mit der Verfolgung des kritischen Unternehmers graviernde Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) begangen.

Die Verfilzung der Ravensburger Richter bildet einen Verstoß gegen die Resolutionen der UN-Vollversammlung 40/32 vom 29.11.85 sowie 40/146 vom 13.12.85 über die Unabhängigkeit von Richtern.

Obwohl die Ravensburger Justiz einen besonders krassen Fall bildet, sind obige Mißstände Wesensmerkmal der deutschen Justiz auf breiterer Basis. Bei iv liegen umfangreiche Falldokumentationen vor, die zwingend zu diesem Schluss führen.

Deutschlands fehlende Aufsicht

Hubert WICKER und seine Leute waren dazu bereit, sich zweimal mit genau so lächerlichen wie pubertären Ausreden ein Armutszeugnis auszustellen ( siehe Bericht "Eine deutsche Dreyfus-Affäre" ). Während dieser Selbstverrat sicherlich seine lustige Seite hat, muss man bedenken, dass Wicker effektiv die Aufsicht über mehr als 200 Kommunen übt. Legt man den iv-Bemessungswert für den süddeutschen Raum von 5 % aktuell aktiven Vorteilsnehmern zugrunde, würde das Regierungspräsidium für etwa 200 kriminelle Amtsträger ein freies Feld schaffen. Dies berücksichtigt nicht den asynchronen Austausch von Vorteilen innerhalb der korrupten Vetternwirtschaft, für die das Institut einen Bemessungswert in Süddeutschland von 40% zugrundelegt. Im letzteren Fall könnte Wickers Ausrede ( der Fall war zu komplex für ihn ) eher zutreffen, weil die asynchrone Korruption viel schwerer zu prüfen ist. Hier würde eher der fehlende Einsatzgeist, der an seinem Verhalten unmißverständlich zu erkennen ist, eine Rolle spielen.

Dass es im restlichten Deutschland mit der Aufsicht nicht viel besser läuft, lässt zumindest, was die Bekämpfung der Korruption angeht, die passiven Knotenpunkte als kostenwirksamste Ziele für privatwirtschaftliche Antikorruptionsorganisationen erkennen. Grundsätzlich braucht man eine privatwirtschaftliche Dienstaufsicht, die die amtliche Dienstaufsicht überwacht. Der Staat selber wird die notwendige Säuberung der Aufsicht nicht mehr schaffen. Dafür ist die Amtsträgerkriminalität in Deutschland zu weit gediehen.

Konvergenz der Maßnahmen gegen defekte Justiz und Aufsicht

Bei der Bekämpfung der kriminalsierten Justiz machen privatwirtschaftliche Organisationen alle den gleichen Fehler: Man versucht den Gegner nämlich mit den eignenen Waffen d.h. mit rechtlichen Maßnahmen zu bekämpfen. Der Gegner kann mit seinen Waffen aber viel besser umgehen, weshalb der Erfolg meistens ausbleibt. Benutzt man aber andere Waffen, dann kann es anders aussehen. Nehmen wir zum unterhaltsamen Vergleich folgende Hypothese aus dem sportlichen Leben:

Das kleine Land Wales lädt die Fussball-Nationalmannschaft Brasiliens zu einem Länderspiel bei sich ein. Wer wird totsicher siegen ? - Sind Sie sicher ?

Nun die Brasilianer treten selbstsicher mit ihrer Nationalelf im Walisischen Stadion auf, aber die Waliser kommen mit fünfzehn Mann und einem elliptischen Ball zum Platz. Rugby ist nämlich das beliebteste Fussballspiel der Waliser. Wer gewinnt denn jetzt ?

Betrachtet man die Justiz lediglich als Sonderfall der Aufsicht und weiterhin als nichts anderes als eine spezialisierte Behörde, dann kann man versuchen, universelle Maßnahmen zu ergreifen, die gleichzeitig gegen die Missstände in der Justiz und bei der Aufsicht greifen. Aus Wirtschaft gibt es ein interessantes aktuelles Beispiel: Wie konnte O'Leary, der vor 6 Jahren noch Landwirt war, erst Aer Lingus, dann British Airways, und jetzt Lufthansa den "Ryanair"-Vogel zeigen ? Einfach weil er als Querdenker anders vorgeht und weil Aer Lingus, British Airways und Lufthansa nicht anders vorgehen können. Das "nicht anders vorgehen können" ist hier von großem Interesse: Deutsche Behörden brachten es einmal fertig, 300.000 Mann ohne ausreichende Winterkleidung - und meistens ohne Socken - nach Stalingrad zu schicken. Danach kamen solch wenig rühmreiche Meilensteine der deutschen Geschichte wie die verpfuschte Verfassung, "Olympia 1972" bis hin zur Flowtex-Affäre. Es zischt leise in Baden-Württembergs Atomreaktoren und es gibt keine brauchbaren Vorschriften für die notwendigen Maßnahmen - und keine Aufsicht in Stuttgart. Dies bedeutet, daß die deutsche Verwaltung enorme Angriffsflächen bietet. Hier in dem Bereich Fehlverwaltung müssen andersdenkende privatwirtschaftliche Organisationen aktive werden - man muss einfach die Formfehler angreifen. Unternehmer 'B' hat dies gemacht und seine Gegner ständig durcheinander geworfen - obwohl er als Einzelkämpfer ansonsten hoffnungslos unterlegen wäre. Man bekommt den Eindruck, dass er noch weitere Überraschungen auf Lager haben könnte. Wer kann wissen ?

Grundsätzlich neue Stategien nötig

Die Fehlverwaltung wird nicht ohne Unterstüzung über den eigenen Schatten springen können - egal ob die Taktik der privaten Dienstaufsicht ihr bekannt ist oder nicht. Es bleibt zu klären, wie man solche dienstlichen Stellen wie das Regierungspräsidium in Tübingen dazu bringt, ihre Aufsicht endlich wahrzunehmen. Kurzfristig gesehen ist die Presse viel besser imstande, die Schocktaktik der Publizität gegen Missstände anzuwenden. Der Nachteil ist aber eben das angesprochene Impulsverhalten, was zur Gegentaktik "Aussitzen bis die Presse neue Themen findet" führt. Logischerweise muss man kontinuierlich arbeiten, was das "Aussitzen" als Gegenmaßnahme unwirksam macht. Hierfür muss man allerdings eine strenge Bürokratie mit Wissensbasis aufbauen. In dem Fall Unternehmer 'B' war es anhand einer solchen Wissensbasis möglich, die Qualität der Aufsicht in Tübingen zweimal in gleichem Zusammenhang bloßzustellen. Über längerer Zeit werden unkorrekte Behörden vor den privaten "Ryanair"-Organisationen der Aufsicht Angst bekommen. Es wird in Deutschland nämlich nicht schwer sein, auf privater Basis, die Aufsichtsaufgabe wesentlich besser zu machen als der Staat. Es ist als Anfang nur nötig, die Existenz einer "deutschen Gründlichkeit" als puren Aberglauben zu erkennen und die Aufgaben selber richtig zu machen - ein sofortiger Vorteil für den Widerstand !

Die Internationalisierung der Maßnahmen

Legt man das oben angesprochenes Modell (Deutschalnd als rechts- und aufsichtsfreie Zone) zugrunde, so muss man einsehen dass die Missstände in den Anfangsphasen nur mit Unterstützung aus dem Ausland bekämpft werden können. Hierfür gibt es im Sonderfall Justiz zusätzliche Möglichkeiten: Es sollten viele Fälle wie Unternehmer 'B' in Strasbourg vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte landen. Erst dann wird die Justiz zu Hause dazu gebracht werden können, ihren "Dracula" in seiner Tagsüberkiste mit dem Holzpfahl zu bedienen und etwas mehr als die "deutsche Gründlichkeit" in ihre Arbeit zu investieren.

Nach Einführung der gemeinsamen Währung müsste es nunmehr besser möglich sein, dem Steuerzahler in Mailand, Paris oder Dublin klarer zu machen, dass er auch die langen Finger in deutschen Staatskassen mitzubezahlen hat. Die deutsche Krankheit Korruption muss ferner bei den Europäischen Partnern zum beschämenden Aushang der Bundesrepublik Deutschland werden. Geht man systematisch vor, dann kann dies auch erreicht werden.

Andere noch stärkere Maßnahmen zur Internationalisierung der Misstände in Deutschland werden unter privatwirtschaftlichen Organisationen in Deutschland intensiv geprüft. Eventuell kommen bald diesbezügliche Meldungen.

Peter Briody
institut voigts
8. 4. 2002

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