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Richtersprüche sind wie Naturkatastrophen: Man muß lernen, mit ihnen zu leben.

Die "Bedeutung" eines Gesetzes ist ähnlich offen wie die "Bedeutung" eines lyrischen Gedichts: Auf den Leser ("Interpreten") kommt es an ...


 "Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugungzusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heisst in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär." (Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der "Deutschen Richterzeitung", 9/1982, S. 325)


 Da kommentiert der amerikanische Präsidentschaftskandidat Busch ein Urteil des obersten Gerichts von Florida mit den Worten, die Richter hätten ihre Kompetenzen eindeutig überschritten und das Gesetz geändert statt es anzuwenden (Tagesschau vom 23. 11. 2000). Diese Äußerung eines angehenden Präsidenten über eines der obersten Gerichte des Landes kann man ja wohl nur so verstehen, daß er, ein Gouverneur, und seine sicher cleveren juristischen Berater den Richterspruch für völlig unverständlich, seine Begründung für völlig unlogisch halten. Dieser Kommentar kritisiert die Richter ja nicht dafür, daß der Gesetzestext einfach "einseitig" ausgelegt worden wäre, der "Spielraum der Interpretation" sozusagen aufgrund von Voreingenommenheit einseitig genutzt worden wäre (im Sinne von: "So kann man es auch deuten, aber man kann es auch anders deuten."). Nein: dieser Kommentar des angehenden Präsidenten der USA sagt schlicht: "Dieser Urteilsspruch ist Unsinn!" Das sagt nicht irgendwer und er sagt es nicht über irgendeinen Provinzrichter ...

 Was ein Gesetz bedeutet, hängt offensichtlich davon ab, wer es liest (interpretiert). Und dies gilt nicht nur für die "Feinheiten", für Grenzfälle außerhalb der üblichen Anwendung des Gesetzes (wie es ja auch selbstverständlich wäre, da es sich ja bei Gesetzen nun mal um sprachliche Gebilde handelt). Nein: Es gilt für den "Kernbereich" seiner Anwendung. Das Ergebnis der Interpretation eines Gesetzestextes hängt offensichtlich nicht ausschließlich, ja nicht einmal hauptsächlich von dem Text des Gesetzes ab, sondern das Ergebnis hängt praktisch ausschließlich von den persönlichen Haltungen oder Vorlieben der Richter ab, die es "auslegen" (im Falle des von Busch kritisierten Urteils waren die Richter alle "aus dem anderen Lager"). Anders ist ja nicht zu erklären, daß zwei verschiedene Richterkollegien bei ein und demselben Text zu völlig entgegengesetzten Auslegungen kommen. Was ein Gesetz bedeutet, scheint also irgendwie "Geschmacksache" zu sein! - Und es besteht ja wohl nicht der geringste Zweifel, daß dieser Fall aus den USA problemlos auf die Verhältnisse in unserem Lande übertragbar ist!

 Diese Schlußfolgerung mag auf den ersten Blick übertrieben erscheinen. Wenn jemand irgendwo eingebrochen hat, dann wird er wegen Einbruchs verurteilt. Wenn er Steuern hinterzogen hat, dann wird er wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Aber machen wir uns doch bitte einmal bewußt: Es gibt jährlich Tausende von revidierten Urteilen durch höhere Instanzen, und der Großteil dieser Revisionen bezieht sich auf fehlerhafte Anwendung der Gesetze (Rechtsanwendung), nicht auf fehlerhafte Tatsachen-Feststellungen. Es ist in keiner Weise ungewöhnlich, daß ein Verurteilter in der nächsten Instanz freigesprochen und in der übernächsten Instanz doch wieder verurteilt wird, und dies, obwohl die Tatsachen selbst außer Zweifel stehen!

 Es ist natürlich denkbar, daß unterschiedliche Auslegungen von Gesetzen auf unterschiedliche Kompetenz der Richter zurückzuführen sind (es ist nicht jedem gegeben, logisch zu denken, wie Dr. Schneider, ehemaliger Richter am Oberlandesgericht, in seinem Buch: "Logik für Juristen" in erschreckend anschaulicher Weise vor Augen führt). In dem oben aus den USA zitierten Beispiel jedoch handelt es sich bereits um Richter, die vermutlich zu den kompetentesten in Florida gehören - und fahrlässig werden sie auch nicht geurteilt haben angesichts der immensen politischen Bedeutung ihres Spruchs und des weltweiten öffentlichen Interesses, das ihm zuteil wird.

 Die Frage, ob jemand eine bestimmte Handlung begangen hat oder nicht, kann heute aufgrund von Fortschritten bei den kriminaltechnischen Methoden (siehe Gen-Tests) immer eindeutiger und sicherer beantwortet werden. Die Frage aber, ob jemand mit dieser Handlung gegen irgendein Gesetz verstoßen hat oder nicht, wird im Gegenzug immer ungewisser. Dies ist zumindest die Auffassung von angesehenen Juristen wie dem Ex-Verfassungsrichter Prof. Geiger (siehe Zitat am Kopf dieser Seite). Damit wird das, was "Recht" (was rechtens) ist, immer ungewisser. - Damit aber verlieren Gesetze die Kraft, "Orientierung" zu sein, werden zu bloßen "Vorschriften", zu "Spielregeln", und der Gang zum Gericht wird zu einem (allerdings sehr gefährlichen) "Glückspiel".

 Ich habe am eigenen Leibe erlebt, welche Erschütterung es bedeutet, wenn die Überzeugung, daß (zumindest die höheren) Gerichte, zumindest in den westlichen Demokratien im allgemeinen plausible, stimmige Urteile fällen, die einer Überprüfung der logischen Konsistenz der Argumentation standhalten, aufgrund von gegenteiligen Erfahrungen zusammenbricht. Bis vor einigen Jahren hätte ich, und ich halte mich nicht für besonders naiv, diese Ansicht vertreten. Ich war überzeugt, daß zumindest die höheren Gerichte zumindest grobe Peinlichkeiten (durch Verstöße gegen den Verstand) meiden würden, war überzeugt, daß sie sich grobe Verstöße gegen die Logik nicht zuschulden kommen lassen würden. Naiv war diese Haltung in jedem Fall: Schließlich wurden bis vor wenigen Jahren einige Hundert Kilometer weiter östlich von Richtern derselben Muttersprache regelmäßig solche Urteile gefällt. Wie konnte ich nur glauben, "im Westen" sei das grundsätzlich anders? Wie konnte ich das nur glauben?

 Die erste Reaktion auf die Erkenntnis, daß diese Überzeugung leider ein gefährlicher Irrtum ist, ist ohnmächtige Wut, da man solchen "besserwissenden, machtbesessenen Richtern" (wie Dr. Schneider seine Ex-Kollegen qualifiziert) ja "auf Gedeih und Verderb" ausgeliefert ist! (Siehe auch den Gast-Kommentar: "Die Angst des Bürgers vor der Justiz") In dieser Wut führen manche sich dann auf wie ein wildes Tier, das gefangengenommen und in einen Käfig gesperrt wird (man nennt diese armen Menschen dann oft "Querulanten"!). Mit der Zeit weicht diese Wut einer Resignation (Dr. Schneider: "Ich resigniere, aber ich mache weiter!"), da die Öffentlichkeit von diesen Zuständen "nichts wissen will" (siehe dazu den Kommentar: "Bundesdeutsche Justizberhörden, eine kriminelle Vereinigung?") und man beginnt, Richtersprüche wie Naturkatastrophen zu sehen, die man eben einfach hinnehmen muß - und das kann eben jeden treffen. Die dann folgende Apathie (die ausgerechnet unter Juristen, speziell Rechtsanwälten, sehr häufig anzutreffen ist!), der Verlust des "Glaubens an den Rechtsstaat", hat äußerst gefährliche Konsequenzen für unser Gemeinwesen!

 Eine der vielen unseligen Folgen davon ist, daß viele es mit dem Gang zum Gericht einfach "mal probieren", selbst dann, wenn sie sich im "Unrecht" wissen! Auch Politiker, und das ist wahrlich erbärmlich, benutzen in neuerer Zeit mehr und mehr das Bundesverfassungsgericht einfach als eine letzte "Waffe", um bestimmte politische Ziele doch noch durchsetzen zu können, die sie auf politischem Wege nicht durchsetzen konnten: Der "Versuch" lohnt sich für den Verlierer des politischen "Spiels" auf jeden Fall! (Man hat schließlich schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen, oder anders: "Wer weiß, vielleicht finden sich Richter, die uns Recht geben ..." - Ja: Sie finden sich!)

 So wird die Unberechenbarkeit der Richtersprüche eine zusätzliche Ursache für die vielbesprochene Überlastung unserer Gerichte: Wenn es nur auf die konsequente logische Anwendung der Gesetze ankäme, würde mancher sich den Gang zum Gericht sicher ersparen, weil er sich "ausrechnen" könnte, daß er keine Chancen hat. Wenn Richtersprüche logisch konsistent und überzeugend in der Argumentation wären, dann wäre die Anrufung der höheren Instanz in vielen Fällen völlig überflüssig. Aber niemand kann sich "ausrechnen", wie ein Verfahren ausgeht, nicht einmal Richter selbst (wie das Zitat von Prof. Geiger ja belegt!), und Richtersprüche sind eben nicht überzeugend, plausibel und logisch konsistent ...

 Was tun?

 Eine Konsequezn ist jedenfalls zwingend: Die Bevölkerung muß umdenken. Es ist dringend notwendig, daß alle wissen, daß "Vertrauen in unsere Justiz" (in unseren Rechtsstaat) eine schönfärberische gefährliche Illusion ist. Diese Erkenntnis macht vielen große Angst (siehe den folgenden Forumsbeitrag, der die Angst vor dieser Einsicht sehr anschaulich macht: "Gut, dass es 'Schutzfunktionen' in uns gibt. Auch ich gehöre zu jenen, die an eine gerechte Justiz glauben WOLLEN. Dennoch: der Himmel stehe mir bitte bei, falls ich einmal in Gerichtskonflikte verwickelt werden sollte."). Es ist aber schon aus Gründen der Humanität wichtig, sich dieser Einsicht nicht zu veschließen: Ein "Verurteilter" zu sein, darf keine "Stigmatisierung" mehr bedeuten, weil die Tatsache, daß jemand verurteilt wurde, einfach nichts über "Schuld" aussagt, ja: nichteinmal etwas darüber aussagt, ob wirklich "Gesetze verletzt" wurden. "Verurteilt" worden zu sein bedeutet eigentlich nichts anderes, als bei einem Spiel "schlechte Karten" gezogen zu haben. Das ist zutiefst erschütternd, aber es ist wohl leider wahr!

Dr. Peter Niehenke
26. November 2000

Siehe auch folgende Meldung aus der Financial Times: Was "Recht" ist, steht offenbar nicht im Gesetz, sondern es ist eine Frage des "Standpunktes" - und wenn die Republikaner in den USA regieren, "bedeutet" ein Gesetz eben etwas ganz anderes, als wenn die Demokraten regieren (obwohl doch der Text des Gesetzes derselbe ist ...).

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