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Abgrundtiefe Verachtung: Richter ohne Scham!

Zum Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegen den "Nacktläufer von Freiburg"

Die Meldung, auf die dieser Kommentar sich bezieht

 Wie von dem dunkelsten und pessimistischen Teil meiner Seele nicht anders erwartet, haben die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Dr. Henninger (Vorsitz), Schmidt-Weihrich und Richterin Dr. Schwan, meine Revision zurückgewiesen.

 Wie konnte ich nur so naiv sein anzunehmen, beim Oberlandesgericht eine "Begründung" zu bekommen für den Schuldspruch. Eigentlich sollte ja einem Menschen seine Schuld nachgewiesen werden und es sollte nicht genügen, daß man sie einfach konstatiert - aber Richter dürfen halt machen, was sie wollen.

 Meine Einwände wurden einfach nicht aufgegriffen. Sie wurden nicht einmal "weggewischt", da wäre möglicherweise deutlich geworden, wie willkürlich das ist. Nein: sie wurden einfach mit keinem Wort erwähnt ... (So wurde mit keinem Wort begründet, warum eine Handlung als "grob ungehörig" bezeichnet werden darf, obwohl nur 17 % der Bevölkerung der Meinung sind, daß sie es sei.) Und selbstverständlich wurde nirgendwo begründet, warum der § 118 OWiG überhaupt anwendbar sei: Es wird einfach konstatiert. Die Richter stellen autoritär einfach fest, dass es die Bevölkerung stört.

 Objektive Meinungsumfragen interessieren diese Herren wenig: "Was die Bevölkerung denkt, bestimmen noch immer wir!" Es ist eine unglaubliche Arroganz, mit der diese Herren sich, ohne sich die Mühe auch nur eines einzigen Arguments zu machen, über das Recht stellen! "Götter in schwarz!". In unserem Land herrscht eine "Diktatur der schwarzen Roben", ohne jede demokratische Legitimation. Sie haben eine unglaubliche Macht. (Sie können z. B. ein Urteil fällen, und dabei grob die Gesetze der Logik verletzen. Kontrolliert werden sie ausschließlich wiederum von "schwarzen Roben".) Sie können sogar vom Bundestag beschlossene Gesetze zu Fall bringen ... Angst und Bange wird einem erst, wenn man Autoren wie Dr. Schneider liest oder Zitate wie das von Prof. Geiger (siehe die Rubrik "Zitate" im Forum Justizirrtum) oder das sehr passende Zitat am Kopf des Forums Justizirrtum von Prof. Diether Huhn: "Die deutschen Richter machen mir Angst." Wahrhaft, ich kann ihn verstehen!

 Ich werde selbstverständlich das Bunderverfassungsgericht anrufen, aber der oben erwähnte dunkle Teil meiner Seele vermutet, daß das Bundesverfassungsgericht die Sache erst gar nicht zur Entscheidung annehmen wird (siehe die einschlägigen Erfahrungen des ehemaligen Richters am Oberlandesgericht, Dr. Egon Schneider, wie er sie in seinem Buch Justizspiegel berichtet hat).

 Die Urteilsbegründung ist, soweit überhaupt etwas Inhaltliches gesagt wird, "erschütternd"! Schon die Formulierungen: "Das Verhalten des Beschwerdeführers ist gerade dadurch gekennzeichnet, dass er Benutzern öffentlicher Straßen und Wege den Anblick seines nackten Körper aufdrängt." Wenn eine Frau ihr Gesicht nicht mit einem Schleier verhängt, "drängt" sie dann den anderen Menschen den "Anblick ihres Gesichts auf"? Ist soetwas nicht erbärmlich? Wie können Richter nur derart inhuman urteilen? Der Anblick des menschlichen Körpers muss zumutbar sein, wenn wir nicht in der Barbarei enden wollen:
Der eine mag Schwarze nicht sehen, der andere mag Behinderte nicht sehen, der dritte mag Nackte nicht sehen.
Wohin soll denn der Wahnsinn führen, derartige "Bedürfnisse" (und dann auch noch einer Minderheit von 17 % unserer Bevölkerung!) auch noch durch die Justiz zu schützen?

 In sehr unangenehmer Weise erinnert mich dieses Urteil an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1956 gegen Homosexualität: Damals wurde von unseren ach so "kompetenten" Richtern als "verfassungsgemäß" eingestuft, was heute (vom Europäischen Gerichtshof) als Menschenrechtsverletzung eingestuft wird. Man kann sich da nicht herausreden damit, daß sich die Auffassungen eben geändert haben. Es galt auch mal als "normal", Schwarze und Juden zu diskriminieren. Das war aber nie richtig, es war immer inhuman, und es gab auch damals schon Menschen, die das gesehen und gesagt haben. Aber das waren leider nicht Juristen! Immer wieder gab und gibt es Juristen in unseren höchsten Gerichten, die die Logik mit Füßen treten!

 Es ist vergleichbar der Situation in der Ex-DDR: Wenn die Juristen die Gesetze so, wie sie formuliert waren, angewendet hätten und sich nicht dem "Druck von ..." gebeugt hätten, wenn sie einfach "Gesetze angewendet" hätten, dann wären die allermeisten Unrechtsurteile gar nicht möglich gewesen. Aber das taten die Juristen nicht! Und in meinem Fall hier tun es die Juristen wieder nicht!

 Es s ist so offensichtlich, daß einem angesichts solcher Erbärmlichkeit nur übel werden kann! Und sie sind, auch dort den Richtern der Ex-DDR unglaublich ähnlich, von unglaublicher Arroganz! Statt Argumente zu bringen bzw. solche von mir zu widerlegen, erdreisten sie sich zu einer Formulierung wie: "Bei dieser Sachlage durfte er sich auf seine laienhafte rechtliche Bewertung nicht verlassen.". Eine völlig nichtssagende Urteilsbegründung bringen, und dann soetwas zu formulieren wagen, das nenne ich Arroganz!

 So sind sie halt, unsere Juristen ...

 Es ist erbärmlich! Wahrhaft erbärmlich.

 "Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugungzusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heisst in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär." (Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der "Deutschen Richterzeitung", 9/1982, S. 325)

Dr. Peter Niehenke
(10. Mai 2000)

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