Ich werde mich entblößen (müssen), um richterlichen Unsinn bloßzustellen
Die Meldung, auf die dieser Kommentar sich bezieht
Mit dem bisherigen Verlauf meiner Aktion kann ich, strategisch betrachtet,
sehr zufrieden sein, denn Polizei und Justiz haben jetzt praktisch ihr gesamtes
Pulver verschossen: Sie haben vergeblich versucht, mich durch Einweisung
in die Psychiatrie "aus dem Verkehr zu ziehen", sie haben vergeblich versucht, die
Grundlagen meiner wirtschaftlichen Existenz zu zerstören und mich dadurch zu
disziplinieren, sie haben mich zu hohen Geldstrafen verurteilt und drohen mir
Zwangsgelder in Höhe von DM 4.000,- für jeden einzelnen Verstoß gegen ihr
Nacktlaufverbot an. Auf legalem Wege (!) ist jedenfalls eine Steigerung des
auf mich ausgeübten Drucks kaum mehr möglich.
Was aber haben sie auf diese Weise erreicht und, vor allem, was können sie auf
diese Weise im dem für sie günstigsten Fall überhaupt erreichen?
Der ganze Aufwand wird ja um dreißig Quadratzentimer (fehlenden) Stoff getrieben.
(siehe Die Schlacht um
die letzten dreißig Quadratzentimeter und den Bericht über
eine "Testaktion" im FREIBURGER WOCHENBERICHT). In anderen Worten: Sowohl die
Behörden als auch die Justiz wissen doch eigentlich genau (oder sollten es unbedingt
wissen), daß der "Nacktläufer von Freiburg" nur durch dreißig Quadratzentimeter
(fehlenden) Stoff "von der Legalität getrennt" wird (ein "Feigenblatt", und niemand
kann ihm mehr etwas anhaben) ...
Nach dem letzten Prozeß vom 24. 3. führte ich ein kurzes Gespräch mit Amtsrichter
Dr. Schleef (sozusagen "inoffiziell"), den ich eigentlich sehr schätze. In diesem
kurzen Gespräch versuchte ich noch einmal, die Argumentation zu verstehen,
die seinem Urteil vom September des letzten Jahres zugrundeliegt (er hatte meine
Aktionen als Ordnungwidrigkeit gewertet und mit einer Geldstrafe in Höhe von DM 600,-
pro Lauf, insgesamt DM 2.400,-, belegt). Ich konfrontierte ihn mit Umfrageergebnissen
eines Meinungsforschungsinstituts, denen zufolge nur etwa ein Sechstel der
Bevölkerung der Auffassung ist, daß man "Nackte in der Öffentlichkeit" verbieten
müsse. Er antwortete mir, daß er persönlich davon überzeugt sei, daß es mehr als
50 Prozent der Bevölkerung seien, daß aber selbst dann, wenn ich mit meinen Zahlen
Recht hätte, ein Sechstel der Bevölkerung noch immer als ein "beträchtlichter Teil"
anzusehen sei und daß ein so großer Teil ausreiche, mein Verhalten als "grob ungehörig" zu klassifizieren und daher unter Strafe zu stellen.
Leider ließ er sich auf keine weitere Diskussion mit mir ein. Ich hätte gern
erfahren, wie er es juristisch bewertet, daß dieses Sechstel der Bevölkerung, das
an einem Nackten in der Öffentlichkeit Anstoß nimmt, keinen großen Unterschied sieht,
ob die Person vollständig nackt ist oder mit einem "Feigenblatt" bekleidet.
Ich hätte gern gewußt, wie er es dann rechtfertigen kann, in dem einen Fall eine
Strafe auszusprechen, im dem anderen Fall (Feigenblatt) aber nicht, obwohl genau
so viele Menschen daran Anstoß nehmen.
Ich hätte ihn das deshalb gern gefragt, weil Richter Schleef selbstverständlich
weiß, daß es keine juristische Handhabe gegen mich gibt, wenn ich mich, ggf. sogar
barfuß und wirklich NUR mit einem "Feigenblatt" bekleidet (siehe das Foto im FREIBURGER WOCHENBERICHT), in die
Innenstadt begebe. Ich habe es "amtlich", von einem Staatsanwalt persönlich, daß ich
in diesem Aufzug "sogar im Hertie einkaufen gehen" dürfte, und die Polizei hat
mehrfach, auch vor laufender Kamera (siehe Der "Affenprozeß"),
demonstriert, daß sie bei einem solchen Aufzug keinerlei Handhabe für ein Eingreifen
(mehr) hat.
Von dieser merkwürdigen "Inkonsequenz" einmal abgesehen wäre es ohnehin ja wohl
unannehmbar, wenn ein Sechstel der Bevölkerung bestimmen könnte, ob eine Handlung
verboten gehört oder nicht. Wenn wir alles das verbieten wollten, das von einem
Sechstel der Bevölkerung abgelehnt wird, wie soll da Demokratie funktionieren?
Folgerichtig fordert daher auch der ehemalige Verfassungsrichter Boujong in seinem
Kommentar zu dem entsprechenden Paragraphen, daß man ein Verhalten nur dann im Sinne
des Gesetzes als "grob ungehörig" einstufen dürfe, wenn die überwiegende Mehrheit
der Bevölkerung es als solches empfinde.
Im Gegensatz zu dieser einleuchtenden Kommentierung empfinde ich die Argumentation
von Dr. Schleef, gelinde gesagt, "unüberlegt". Dies habe ich auch in meinem Antrag
auf Revision beim Oberlandesgericht in Karlsruhe deutlich gemacht.
Sollte sich das Oberlandesgericht in Karlsruhe aber nun dennoch in der demnächst
zu erwartenden Entscheidung einem solchen Unsinn anschließen, dann habe ich keine
andere Wahl, als der Öffentlichkeit die Unsinnigkeit solcher Richtersprüche
anschaulich vor Augen zu führen. Die Freiburger Bevölkerung (aber auch die
Bevölkerung in den umliegenden Dörfern) wird sich dann bald daran gewöhnen müssen,
daß ich in dem gerade beschriebenen Aufzug (barfuß und nur mit einem
"Feigenblatt" bekleidet) ein Teil des "Stadtbildes von Freiburg" werde! Mal
vormittags, mal in der Mittagszeit, mal an einem Nachmittag und mal an einem Abend
werde ich, wie schon mehrfach geprobt, mich entblößen, um richterlichen Unsinn
damit bloßzustellen.
Das mag sich trotzig anhören, aber welche anderen Möglichkeiten habe ich schließlich,
mich gegen unlogische, inkonstistente, sprich: gegen unsinnige Urteile zur Wehr
zu setzen, wenn solcherart Unsinn von höchsten Instanzen bestätigt wird?
Ich möchte eigentlich nur im Wald und auf Wanderwegen unbehelligt FKK machen können
(schließlich heißt die von mir gegründete Bürgerinitiative "Wald-FKK"). Und ich
wäre bereit zu versprechen: Ich werde die Innenstädte und die Dorfzentren meiden,
wenn man mich dort meiner harmlosen Passion auch ungestört nachgehen läßt. Ich fordere dies von Behörden und Justiz, weil dieser Wunsch von einer 2/3-Mehrheit der
Bevölkerung akzeptiert würde(!), wie ich durch objektive Umfrageergebnisse beweisen
kann, und ich würde es nicht fordern, wenn die Mehrheit der Bevölkerung der Meinung
wäre, daß FKK im Wald und auf Wanderwegen verboten werden muß! Sollte mir dieser
Wunsch von Polizei, Behörden und/oder Justiz daher weiter ohne eine nachvollziehbare
Begründung verwehrt werden, dann werde ich meine Ankündigung wahr machen, obwohl ich
mir Schöneres vorstellen kann, als (praktisch) nackt und barfuß über den Asphalt in
der Freiburger Innenstadt zu laufen ...
Dr. Peter Niehenke (26. März 2000)
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