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| www.beschwerdezentrum.org > zurürck zur Pressemitteilung > Brief an Rechtsanwältin Schroff vom 10.12.2002 |
Sehr geehrte Frau Schroff Ihr Bedürfnis, nicht mit unerwünschten Faxen belästigt zu werden, kann ich sehr gut verstehen, daher habe ich Sie aus dem Verteiler auch umgehend gelöscht. Von den weit über 100 Kollegen von Ihnen, die von mir in unregelmäßigen Abständen Informationen erhalten, haben bisher übrigens gerade einmal vier die Bitte geäußert, keine weiteren Faxe mehr zu erhalten (nach meiner letzten Aussendung, auf die Sie sich beziehen, war es, neben Ihnen, ein einziger). Sie haben sich sehr viel Arbeit mit der Äußerung dieses Wunsches gemacht. Ich frage mich, warum Sie nicht einfach, wie Ihre Kollegen, eine Zeile geschickt haben, denn das hätte selbstverständlich genügt. Es macht den Eindruck, als hätten Sie die Aufforderung an mich, Ihnen keine weiteren Faxe zu schicken, in unzulässiger Weise mit der Übermittlung einer "Botschaft" an mich kombinieren wollen, unabhängig davon, ob mich diese "Botschaft" überhaupt interessiert (und da Sie so erbost auf "ungebetene Informationen" reagieren, wundert mich Ihr Verhalten in der Tat ein wenig.) Ihr Brief ist ein Musterbeispiel für "Logik von Juristen" (die das Buch meines Lieblingsautors, Ex-Oberlandesrichter Dr. Egon Schneider, mit dem Titel "Logik für Juristen" offenbar nicht gelesen haben): Da lassen Sie sich in ein öffentliches Telefonbuch eintragen und tun damit kund, dass man Sie nicht nur per Brief oder Telefon, sondern auch per Fax kontaktieren kann. Und dann erwarten Sie von den Leuten, die dieses Angebot von Ihnen auch nutzen, dass diese hellseherische Fähigkeiten besitzen und wissen, in welchen Fällen Ihnen eine Kontaktaufnahme genehm ist und wann nicht. Wenn das Fax nur für Mandanten gedacht ist, dann sollten Sie die Nummer nicht in das Telefonbuch setzen (Ihren Mandanten können Sie die Nummer auch direkt mitteilen, schließlich steht die Nummer ja auf Ihrem Briefkopf). Ich könnte Ihre Reaktion verstehen, wenn Sie mir schon irgendwann einmal mitgeteilt hätten, dass Sie von mir keine Faxe wünschen: Dies haben Sie aber, obwohl Sie schon drei Mal ein Fax erhalten haben, erst jetzt getan. Ich könnte Ihre Reaktion auch verstehen, wenn es sich um "Werbefaxe" handeln würde aber hier geht es um eine Information, die viele Ihrer Kollegen offenbar keineswegs als "Belästigung" empfinden ... Es macht Ihnen ja sicher nichts aus, dass ich den Schriftverkehr mit Ihnen zum Gegenstand einer kleinen Glosse in der von mir geleiteten Internet-Publikation www.beschwerdezentrum.org machen werde. Was Ihre Honorarforderung angeht, wird es Ihnen als Juristin ja sicher ein Leichtes sein, mir für diese Forderung eine Rechtsgrundlage zu benennen (ich rufe erneut in Erinnerung, dass es sich nicht um ein "Werbefax" gehandelt hat).
Mit freundlichen Grüßen Dr. Peter Niehenke
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