Dr. Ulrich Brosa
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Hessisches Ministerium der Justiz
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Betrifft: DAB gegen OStA Jörg von der Staatsanwaltschaft Marburg wegen justizieller Selbstbedienung

Ein Staatsanwalt darf als solcher in eigener Sache nicht tätig werden. Denn nach deutschem Recht muss ein Staatsanwalt allseitig ermitteln. Angehörige der Staatsanwaltschaft Marburg haben wiederholt Strafverfahren so durchgeführt oder unterdrückt, wie es in ihrem persönlichen Interesse lag. In dieser Dienstaufsichtsbeschwerde wende ich mich gegen das unbelehrbare Fehlverhalten des OStA Jörg. Gemäß § 147 (2) GVG obliegt dem hessischen Justizministerium die Einteilung der hessischen Staatsanwälte. § 147 (3) GVG kann nicht angewendet werden, da OStA Jörg selbst erster Beamter der Staatsanwaltschaft Marburg ist. Das Amt der leitenden Staatsanwältin / des leitenden Staatsanwalts ist in Marburg gegenwärtig nicht besetzt.

Ursache dieser Dienstaufsichtsbeschwerde ist das Fehlverhalten des OStA Jörg im Wolfsangel-Skandal (2 Js 4069/03 bei der Staatsanwaltschaft Marburg). Ein gut dreißigjähriger Mann namens Wolfgang L. hatte auf einem Giebel seines Hauses Drosselweg 58 in 35274 Kirchhain eine meterhohe Wolfsangel aufgemalt und sein Grundstück mit weiteren einschlägigen Symbolen des Rassismus und Nazismus garniert. Wie einige andere hatte ich wegen der Wolfsangel, die zweifelsfrei Symbol einer verfassungswidrigen Organisation ist, Anzeige erstattet. OStA Jörg ist anzulasten, dass das Ermittlungsverfahren nicht korrekt durchgeführt und rechtswidrig eingestellt wurde. OStA Rückert von der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt ist anzulasten, dass er das Fehlverhalten Jörgs nicht korrigiert hat. Neben schweren sachlichen Fehlern enthält Rückerts Bescheid vom 9.9.2003 folgenden Satz: "Eine förmliche Beschwerde steht den Beschwerdeführern nicht zu. Geschütztes Rechtsgut nach § 86a ist der demokratische Rechtsstaat und der politische Frieden, demnach nicht Einzelinteressen, sodass die Beschwerdeführer nicht in einem eigenen unmittelbaren Rechtsgut verletzt ... sind."

Ich rate ab, eine derart empörende Entstellung der Gesetze unterstützen zu wollen. Das Verhalten der OStAe Jörg und Rückert wird inzwischen von vielen Menschen, auch von Ausländern, als verwerflich beurteilt. Beispielsweise hat Dr. Edmund Haferbeck als Vorsitzender der Bundesverbandes zum Schutz vor Rechtsmissbrauch erneut Anzeige wegen des Wolfsangel-Skandals erstattet, und zwar am 1.2.2004. Dr.Haferbeck hat ausdrücklich auf das Fehlverhalten OStA Jörgs hingewiesen. Nichtsdestoweniger wurde Dr.Haferbecks Anzeige von OStA Jörg selbst beiseite getan. Dr.Haferbeck hat daraufhin am 20.5.2004 seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OStA Jörg direkt ans Hessische Justizministerium geschickt.

Irmela Mensah-Schramm, mittlerweile auch in den USA bekannt für ihr Engagement gegen nazistischen und rassistischen Hass, zeigt ihre Aufnahmen von der Kirchhainer Wolfsangel auf zahlreichen Ausstellungen. Das beigefügte Foto wurde am 12.5.2004 in Rastede aufgenommen. Irmela Mensah-Schramm erläutert dabei nicht nur die Wolfsangel, sondern auch das Fehlverhalten der hessischen Polizei und Staatsanwaltschaft.

Ich unterstütze Irmela Mensah-Schramms und Dr. Edmund Haferbecks Anliegen uneingeschränkt, werde jedoch in dieser Dienstaufsichtsbeschwerde über weitere Maßnahmen berichten, die Jörg als Staatsanwalt in eigener Sache durchgeführt hat.

Bei der Wolfsangel-Affäre haben sich auch einige Polizisten hochgradig inkorrekt verhalten. Das ist nicht nur durch meine Erlebnisse zu begründen, sondern geht aus der Akte 2 Js 4069/03 zweifelsfrei hervor. Ich habe darum am 4.2.2004 eine Beschwerde beim Innenminister eingereicht, welche das Az. LPP 11 He - 7 q 04 - 30 erhielt. Aus meinem Text geht eindeutig hervor, dass es sich um eine DAB handelt und dass die OStAe Jörg und Rückert als Hauptschuldige anzusehen sind. OStA Jörg war für die polizeilichen Ermittlungen verantwortlich.

Nichtsdestoweniger landete meine DAB zwecks Bearbeitung bei OStA Jörg. Dieser leitete erst zwei Strafverfahren ein, um gleich danach die Beschuldigten großzügig freizusprechen. Als Erstatter der Strafanzeigen bezeichnete Jörg mich, obwohl ich in diesen Angelegenheiten bisher keine Strafanzeige erstattet habe.

Im ersten dieser Strafverfahren erklärt OStA Jörg diejenigen Polizisten für unschuldig, für deren Fehlverhalten er verantwortlich ist (2 Js 3230/04, 25.3.2004). Im zweiten Verfahren spricht Jörg den Verfertiger der Wolfsangel W. L., den Jörg in rechtsbeugerischer Weise ohne die geringste Buße hatte auskommen lassen (2 Js 4069/03, 25.6.2003), nochmals frei (2 Js 4331/04, 23.4.2004). Besonders mit dem Bescheid vom 23.4.2004 sind Zweifel an der Arbeitsfähigkeit Jörgs als Staatsanwalt begründbar. Jörg gefällt sich darin mit Absurditäten über eine Piratenflagge.

Als nächsten Coup leitete OStA Jörg ein Strafverfahren (2 Js 5643/04) wegen falscher Verdächtigung gegen mich ein, und zwar auf der Grundlage meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 4.2.2004. Dieses Verfahren ist selbst eine falsche Verdächtigung. Ich werde mich dagegen mit Vergnügen öffentlich verteidigen.

Doch kommt OStA Jörg als Anklagevertreter nicht in Frage, da er mit diesem Verfahren sein eigenes Fehlverhalten beim Wolfsangel-Skandal vertuschen will.

OStA Jörg ist wiederholt mit unverbrüchlicher Liebe zur Unwahrheit hervorgetreten. Als ein Beispiel benenne ich die Protektion, die er StA Franosch angedeihen lässt. Franosch hat mit großer Hartnäckigkeit Verfahren gegen Straftäter niedergeschlagen, von denen ich geschädigt worden bin. Franosch war dabei dermaßen übereifrig, dass er sogar einen Auftrag seines Vorgesetzten Zahl von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt missachtete, und wurde demgemäß seiner Pflichten entbunden (2 Js 1317/03). OStA Jörg schrieb mir daraufhin einen Brief, den ich als Kopie beifüge: "Zwischenzeitlich habe ich Staatsanwalt Franosch zum Schutz vor Ihren unqualifizierten Angriffen von der weiteren Sachbearbeitung in dem Ermittlungsverfahren 2 Js 1317/03 entbunden."

Der Schutz vor meinen unqualizierten Angriffen läuft darauf hinaus, dass OStA Jörg dem StA Franosch die Verfolgung weiterer Straftaten übertragen hat, bei denen ich geschädigt wurde, nämlich 2 Js 10613/03 und 2 Js 12373/03. StA Franosch scheut auch jetzt keine Mühe, mir einen Fehler nachzuweisen, während er bei der Verfolgung der eigentlichen Straftaten viel Zeit verstreichen lässt.

Gewöhnlich wird Beschwerdeführern weis gemacht, nur sie seien mit der Arbeit staatlicher Stellen unzufrieden. Bei OStA Jörg ist das nicht möglich. Das Verfahren gegen den Metzgermeister Becker wegen Beleidigung des USA-Präsidenten Bush hat die hessische Justiz international lächerlich gemacht. Herr dieses Verfahrens war OStA Jörg (3 Js 3526/03).

Schon Anfang 2003 teilte mir ein Mitarbeiter der Polizeistation Stadtallendorf mit, im Polizei-Computer seien 28 Fälle mit mir als Geschädigtem gespeichert. Meine Haustür ist dreimal eingeschlagen worden. Ich habe vier Reichskristallnächte erlebt. Der Vergleich stammt von Peter Briody, der aufgrund seiner Kenntnisse zu derartigen Vergleichen berechtigt ist. Das Einzige, was mir noch fehlt, ist die Deportation. Die Täter stammten immer vom rechten Rand der Gesellschaft. Hier herrschen Verhältnisse wie im Faschismus. Staatliche Stellen haben den rechten Mob begünstigt. Speziell der Wolfsangel-Skandal hat aktenkundig gemacht, dass die hessische Justiz Traditionen der Nazi-Justiz fortsetzt. Mir ist unklar, auf welcher Grundlage Sie OStA Jörg im Staatsdienst halten wollen.

Um eine Eingangsbestätigung wird gebeten.