Detektiv Wolfgang Haßler, Freiburg und seine verantwortungslosen ErmittlungsmethodenWie ein Privatdetektiv seine Auftraggeber mit falschen Eidesstattlichen Versicherungen in die Irre führte
Privatdetektive beschaffen Informationen. Welche (Art von) Informationen sie alles so beschaffen können, so meinen einige Detekteien auf Anfrage, sei eine Frage des Honorars ... - Wolfgang Haßler, Inhaber und Geschäftsfürer der Firma Wolfgang Haßler Detektei & Sicherheitsdienst in Freiburg (ein Klick auf das Bild führt zu seiner Homepage), schreibt auf seiner Seite: "Die Persönlichkeitsrechte unserer Kunden und Partner zu respektieren, ist für uns selbstverständlich." Ob das mit der Beschaffung von Informationen, besonders bei hohen Honoraren, immer so in Einklang zu bringen ist ... ?
Wolfgang Haßler kann, wie er schreibt, auf eine langjährige Erfahrung im Sicherheits- und Ermittlungsdienst zurückgreifen, denn er sei 12 Jahre im aktiven Polizeidienst bei der Landespolizeidirektion in Freiburg tätig gewesen. Der richtige Mann, um auf Dr. Peter Niehenke, ehemals Inhaber des Beschwerdezentrums, angesetzt zu werden.
Wer sind Haßlers Auftraggeber und worum geht es ihnen?
Haßlers Auftraggeber sind für regelmäßigen Leser des Beschwerdezentrums alte Bekannte: Oliver Weyl und Doris Fraccalvieri, vertreten durch ihre sehr rührigen Anwälte aus der Kanzlei Dr. Erben, Heidelberg, Dr. Wolfgang Günther (Jg 1972, Spitzname 'Rechtsverdreher'), Dr. Caroline Hevert (Jg. 1976, Spitzname 'Die Geschmacklose') sowie Dr. Tobias Sedlmaier. Es sind Leute, die von der Redaktion in der Tat verdächtigt werden, wenig Skrupel zu haben, wenn es um die Wahrnehmung ihrer Interessen bzw. der Interessen ihrer Mandanten geht! Mit welchen Methoden manche Adressbuchbetrüger ihre Interessen wahrnehmen, lesen Sie hier: Die kriminelle Bande der Adressbuchbetrüger hat zugeschlagen - und welche Methoden ihre Anwälte dabei anzuwenden bereit sind, lesen Sie hier: Ist Anwältin Dr. Caroline Hevert 'korrupt'?. - Und was wollen diese Leute über Niehenke heraus finden?
Es gibt im Netz eine Seite, auf der die Machenschaften der Adressbuchbetrüger-Mafia (diese Bezeichnung ist leider angemessen) angeprangert und ihre Tricks offen gelegt werden: www.adressbuchbetrug.info, von Mitstreitern und Sympathisanten auf vielfache Weise gespiegelt, zum Beispiel bei www.adressbuchbetrug-info.net oder www.gegenjustizunrecht.ru oder mirror.anl.to/adressbuchbetrug/index.htm usw. Die Betreiber der Seite sind schwer greifbar, denn sie haben aus den schmerzlichen Erfahrungen ihrer Vorgänger gelernt (siehe Law Hunting - Wie Trickbetrüger verhindern, dass ihre Machenschaften öffentlich kritisiert werden oder Die Heuchler von Internetvictims - Initiative gegen Rufmord und Verleumdung im Internet betreibt Rufmord und Verleumdung im Internet); sie haben sich dem in Deutschland grassierenden Abmahn-Wahn entzogen und betreiben ihre Seite anonym und vom Ausland aus. Haßler sollte offenbar Beweise dafür liefern, dass Niehenke, der die Seiten zum Adressbuchbetrug vor einigen Jahren in das Beschwerdezentrum integriert, dann aber in die Verantwortung eines von ihm mit gegründeten Vereins in der Schweiz übergeben hatte (siehe die Meldung bei heise-online Informationsseite zum Adressbuchbetrug umgezogen), in Wahrheit noch immer persönlich verantwortlich für diese Seiten sei. Und selbst, wenn er es nicht wäre: Vielleicht könnte man ja auf die neuen Macher dieser Seiten Druck ausüben, indem man Leute wie Niehenke oder, wenn der nicht kleinzukriegen ist, einfach Leute aus seinem persönlichen Umfeld so massiv wie möglich unter Druck setzt, damit diese dann bei den neuen Machern dieser Seite ihren Einfluss geltend machen, damit diese Seiten vom Netz genommen werden.
Deutsche Gerichte machen es Adressbuchbetrügern, die eine solche Strategie verfolgen, wirklich leicht. Sowohl das Landgericht Koblenz als auch das Landgericht Köln haben Einstweilige Anordnungen gegen Niehenke erlassen, die an Absurdität schwer zu überbieten sind. Von Niehenke wird nämlich etwas verlangt, zu dem er objektiv nicht in der Lage ist: Er soll bestimmte Passagen auf den Seiten zum Adressbuchbetrug ändern oder von diesen Seiten vollständig löschen. Da er nicht der Betreiber der Seiten ist, kann er dieser Aufforderung nicht nachkommen. Und weil er der Aufforderung nicht nachkam, wurden vom Landgericht Koblenz und auch vom Landgericht Köln Ordnungsgelder gegen ihn festgesetzt (zunächst in Höhe von EUR 20.000,- , dann herab gesetzt auf EUR 3.000,-). Man hätte auch fordern können, er solle die Gezeiten stoppen und, weil er dazu nicht in der Lage war, Ordnungsgelder gegen ihn verhängen können - es wäre dasselbe Ausmaß an Absurdität, vermutlich aber in dem Fall auch von den Richtern in Köln und Koblenz erkennbar ...
Welche Blüten die Schein-Argumente der Anwälte getrieben haben, wenn es den vermeintlichen Nachweis ging, dass Niehenke der Verantwortliche für die Seiten zum Adressbuchbetrug sei, mag folgender Ausschnitt aus einem Schriftsatz der Kanzlei Redker Sellner Dahs & Widmaier veranschaulichen, verfasst von einem für diesen Themenkomplex zuständigen Anwalt der Kanzlei mit Namen Christian Mensching, ein Mann, der sich wegen dieser ungewöhnlichen anwaltlichen Phantasie unserer Meinung nach den Spitznamen 'Der Phantasievolle' verdient hat. Mensching versucht in dem Schriftsatz einmal mehr den Nachweis zu erbringen, dass Niehenke im Internet unter einer Fülle von Pseudonymen auftrete, um sich so seiner Verantwortung für die Seiten zum Thema Adressbuchbetrug zu entziehen. In diesem konkreten Teil des Schriftsatzes geht es um die Domain gegenjustizunrecht.vu, die auf eine Dame namens Ines Wasserman registriert ist (eine Zeit lang war Frau Wasserman verantwortlich für die Seiten zum Adressbuchbetrug, wie auf dieser Seite erklärt). Die Begründung, die Mensching dem Landgericht in Köln anbietet, warum Niehenke sich das Pseudonym 'Wasserman' zugelegt haben soll, hat echten Heiterkeitswert und lautet folgendermaßen: "Auch das Pseudonym als solches deutet auf den Beklagten hin. Der Beklagte betätigt sich umfangreich als Astrologe. In astrologischen Publikationen hat er verkündet, das 'Wassermann-Zeitalter' habe begonnen [Anm. der Redaktion: Niehenke bezeichnet solche Behauptungen im Gegenteil seinen Studierenden gegenüber als Unsinn] ... Aus diesen Texten ergibt sich ebenfalls, dass der Beklagte dem Sternzeichen Wassermann eine besondere Bedeutung beimisst. [Anm. der Redaktion: Niehenke bezeichnet auch das in Wahrheit als Unsinn.] Das Sternzeichen Wassermann beginnt am 21. Januar. Dieser Tag ist der Namenstag des Vornamens 'Ines'. Dies erklärt das Pseudonym 'Ines Wassermann'." (Hier der Auszug aus dem Schriftsatz im Original.)
Das alles wäre ja in der Tat lustig, wenn nicht aufgrund derart lächerlicher Argumentationen von den Landgerichten in Koblenz und Köln gegen Niehenke Einstweilige Anordnungen und sogar Ordnungsgelder verhängt worden wären, und zwar ohne vorherige Anhörung von Niehenke (der "Eilbedürftigkeit" wegen) !
Die aberwitzige Strategie der Anwälte: Sie bestreiten die Existenz des Vereins
Der Verein beschwerdezentrum.org, Herausgeber dieses Internet-Portals, spielt insofern eine Rolle, als von diesen Seiten aus ja an vielen Stellen auf die Seiten zum Thema Adressbuchbetrug verlinkt wird. Auch für diese Verlinkungen sollte Niehenke persönlich verantwortlich gemacht werden (man hatte ja sonst niemanden, den man greifen konnte). Und wie wurde diese Verantwortlichkeit konstruiert? Die Anwälte bestritten, dass es einen Verein mit Namen beschwerdezentrum.org überhaupt gebe. Er sei eine "Fiktion" von Niehenke, mit der er auf durchschaubare Weise versuche, sich seiner rechtlichen Verantwortung für die Inhalte in der Ezine beschwerdezentrum.org zu entziehen. Was die Anwälte dazu brachte, sich auf die völlig absurde Idee zu versteifen, die Existenz des Vereins beschwerdezentrum.org insgesamt zu bestreiten, ist wirklich nicht einfach zu verstehen. Tatsache ist: Genau das haben sie versucht, und sie haben es den Gerichten mit aberwitzigen 'Argumenten' zu belegen versucht. Und es ist wirklich erschütternd, dass die Landgerichte Koblenz und Köln diesen irrwitzigen Argumenten folgten. Sie folgten diesem Aberwitz an Scheinargumenten, obwohl, neben Niehenke selbst, vier Personen an Eides statt erklärten, Gründungsmitglieder bzw. Mitglieder des Vereins zu sein und dort in verschiedenen Funktionen tätig zu sein! (Siehe folgenden Auszug aus einer Urteilsbegründung des Landgerichts Köln).
Und was waren das für Argumente bzw. Tatsachen, die von den Anwälten als Belege dafür, dass der Verein eine reine Fiktion darstelle und in Wirklichkeit mit der Person Niehenkes identisch sei, angeboten wurden? Schauen wir uns einige davon einmal an:
- Das von Niehenke benutzte Faxgerät habe dieselbe Kennung wie das vom Verein benutzte Faxgerät.
- Der Verein habe keine Anschrift.
- Der Verein sei nicht im Handelsregister der Schweiz eingetragen.
- Der Verein benutze eine Telefaxnummer in München, solle aber seinen Sitz in der Schweiz haben. (Das Argument ist so dumm, dass wir durch einen Ausschnitt aus einem Schriftsatz belegen wollen, dass es tatsächlich vorgebracht wurde.)
- Niehenke bezeichne sich auf Briefbögen, die man im Internet herunter laden könne, als 'Inhaber' des Beschwerdezentrums.
- Das vom Verein genutzte Postfach sei von Niehenke gemietet worden.
- Niehenke sei nicht bereit, eine Kopie des Personalausweises von Dr. Aschenbach (dem damaligen Chefredakteur des Beschwerdezentrums) vorzulegen. (Sie glauben das nicht? Lesen Sie hier.)
- Das vom Verein als Kontakttelefon angegebene Mobiltelefon in der Schweiz sei auf Niehenke registriert.
Dieser Unsinn wurde zum größten Teil in den Begründungen für die Einstweiligen Anordnungen der Landgerichte in Koblenz und Köln einfach nachgebetet, obwohl die Gerichte hätte wissen können und müssen:
- GMX bietet all seinen Kunden kostenlos eine Faxnummer, unter der die Kunden Faxe empfangen können, die ihnen per Email zugestellt werden. Alle GMX-Faxnummern sind Nummern mit der Vorwahl von München, darüberhinaus sind die ersten Ziffern der Faxnummern aller GMX-Kunden selbstverständlich identisch. Da sowohl Niehenke als auch das Beschwerdezentrum GMX-Kunden sind, sind die Faxnummern des Vereins und Niehenkes selbstverständlich bis auf die letzten drei oder vielleicht sogar nur zwei Ziffern identisch.
- Der Verein nutzt einen Service der Schweizer Post, die sog. 'Vereinsadresse', und da genügt es, den Namen des Vereins und die Stadt anzugeben. (Siehe folgende Informationsseite der Schweizer Post.)
- Vereine müssen in der Schweiz nur dann ins Handelsregister eingetragen werden, wenn das Vereinsvermögen mehr als 50.000 Schweizer Franken beträgt. Der Verein ist davon, leider, sehr weit entfernt. (Siehe den Eintrag zu 'Verein' bei Wikipedia.)
- In Artikeln aus früheren Jahren sind Dokumente aus eben der Zeit abrufbar, in denen der Artikel geschrieben wurde. Dazu zählen auch Briefe, die aus der Zeit stammen, als Niehenke noch Inhaber des Beschwerdezentrums war. Wie es möglich ist, dass ein Gericht dieses dumm-dreiste Argument der gegnerischen Anwälte, Niehenke bezeichne sich auf Briefbögen, die aus dem Internet herunter ladbar seien, als 'Inhaber' des Beschwerdezentrums, durchgehen lässt, ist nicht das Einzige, was in diesen Verfahren nur sehr schwer nachvollziehbar ist.
Wolfgang Haßler will seinen Auftraggebern mit falschen Eidesstattlichen Versicherungen zu Diensten sein
Haßlers Aufgabe bestand darin, Belegen dafür zu beschaffen, dass Niehenke persönlich hinter all diesen Seiten zum Adressbuchbetrug stecke. Gerichtsverwertbare Belege. Was hat er dafür nicht alles getan ...?
Die Behauptung, Niehenke sei Inhaber des Postfachs, dass der Verein zu Beginn (bevor die 'Vereinsadresse' eingerichtet war) für kurze Zeit als Adresse nutzte, verdient im Hinblick auf seine Ermittlungsmethoden besondere Beachtung. Haßler behauptet das nämlich in einer Eidesstattlichen Versicherung. Und diese Eidesstattliche Versicherung war vermutlich für den Erlass der Einstweiligen Anordnungen von entscheidender Bedeutung. Und die in dieser für die aberwitzige Argumentation der gegnerischen Anwälte äußerst bedeutsamen Eidesstattlichen Versicherung aufgestellte Behauptung ist falsch (Niehenke hat noch nie in der Schweiz ein Postfach gemietet). Nichts ist leichter, als das zu belegen.
Doch mit einer einzigen falschen Eidesstattlichen Versicherung nicht genug. Ganz kurz vor einem wichtigen Verhandlungstermin geht dem Landgericht Koblenz noch eine weitere Eidesstattliche Versicherung Haßlers zu. Dort behauptet er, das vom Verein genutzte Mobilfunktelefon (siehe Impressum) sei auf Niehenke zugelassen bzw. registriert. Auch diese Eidesstattliche Versicherung ist falsch (und eine auskunftsfreudige Dame mit Namen Miriam Zimmermann bei der Swisscom hat nun ein Problem ...) ! - Aber auch diese Eidesstattliche Versicherung ist äußerst nützlich für seine Auftraggeber!
Wie wird er sich herausreden? Wird er sagen, er habe halt seinen Informanten geglaubt? Genügt das?
Selbst, wenn Haßler in 'gutem Glauben' an seine Informanten gehandelt haben sollte: Auch die fahrlässige Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung ist (eigentlich) strafbar (ob das auch der Fall ist, wenn es sich um das Beschwerdezentrum und um Niehenke handelt, wird sich noch erweisen), wobei Fahrlässigkeit angesichts des Berufs des Delinquenten (eigentlich) kaum als Entschuldigung taugen dürfte. Wir werden sehen: Gegen diesen verantwortungslosen Privatdetektiven hat Niehenke jedenfalls Strafanzeige erstattet. Die Strafanzeige wird bei der Staatsanwaltschaft Koblenz unter dem Aktenzeichen 2010 Js 30083/08 geführt.
Dr. Michael Aschenbach 1.5. 2008
Thematisch passender Link: Die Datenbank für Informanten/Denunzianten in den USA: Wer ist eine Ratte? (Who's a rat?)
Bitte beachten Sie folgende zwei Artikel von grundlegender Bedeutung:
Fälle, die hier nicht vorgestellt werden (10/2001)
Ein Jahr Beschwerdezentrum - eine (selbstkritische) Bestandsaufnahme (2/2001)
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