Die Verfilzung der Justiz beim Landgericht RavensburgDie Ravensburger Justiz schützt Bürgermeister Roland Weiß (Meckenbeuren) weiterhin vor seiner Vergangenheit
Der Hintergrund
 Der Fall
Unternehmer B. hat uns im Jahre 2002 schon einmal beschäftigt (siehe Wenn ein Unternehmer nicht schmieren will). In der Zwischenzeit
ist ziemlich viel passiert, nicht allerdings, dass der ruinierte Geschäftsmann sein Geld (etwa 3,2 Mio DM) zurück bekommen hätte. Das wäre viel zu einfach! Aber wir wissen jetzt viel mehr über
die Strukturen, die von der Ravensburger Justiz unterstützt werden. Wie diese funktionieren,
kann man in der folgenden Darstellung zumindest teilweise erkennen.
Im Jahre 2002 hatten wir uns primär mit dem Amtsgericht in Tettnang zu beschäftigen, in diesem Bericht geht es um das Landgericht Ravensburg. Wir bleiben beim Fall Unternehmer B.
Im Jahre 2002 hatte es beim Landgericht Ravensburg einen Prozess gegeben, weil 'Unternehmer B.' den Bürgermeister Roland Weiß (Meckenbeuren) "Lügner und Betrüger" genannt hatte. Das Landgericht verurteilte ihn (siehe unten: "Der Prozess beim Landgericht im Jahre 2002"). In der Sitzung vom 21. 7. 2003 stellte das Oberlandesgericht Stuttgart in einer Berufungsverhandlung gegen dieses Urteil allerdings fest, dass es dem Unternehmer aufgrund der Umstände des Falles erlaubt gewesen sei, den Meckenbeurer Bürgermeister "Lügner und Betrüger" zu nennen. Genau das tat Unternehmer B. dann in der Folge auch in vielen Briefen und öffentlichen Äußerungen. Darüber kam es erneut zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, für die erneut das Landgericht in Ravensburg zuständig war und die Gegenstand dieses Berichts ist.
Das Wesentliche aus dem Urteil des Oberlandesgerichts
Auf Seite 7 des OLG Urteils (pdf-Datei) wird festgestellt, dass der Geschäftsmann, zusammen mit den zwei Immobilienkaufleuten
Grabherr und Friedrich, im Jahre 1992 ein Grundstück "Lauschbüchel" in der Gemeinde Meckenbeuren gekauft
hatte und dass im Laufe der Erschließungsverhandlungen vereinbart worden war, dass die Gemeinde die Erschließung gewährleisten werde, wenn Unternehmer B auf ein Vorkaufsrecht im Bezug auf ein anderes Grundstück verzichten würde. - Unternehmer B. verzichtete, doch die Erschließung erfolgte nicht. Das hatte sehr tragische Folgen, denn einer der Käufer, Herr Friederich, nahm sich im Mai 1993 das Leben, weil er ein aufgenommenes Darlehen nicht mehr bedienen konnte; der zweite Käufer, Herr Grabherr, musste schwere Verluste hinnehmen - und Unternehmer B. ging pleite.
Es ist für das Verständnis dieses Skandals sehr wichtig, dass Bürgermeister Roland Weiß
die zugrunde liegenden Tatsachen für den Vorwurf, ein Lügner und Betrüger zu sein, nie bestritten hat, wie das Oberlandesgericht auch in dem oben zitierten Urteil feststellte. Auf Seite 7 des Urteils heißt es dazu: "Diese pauschale Einlassungen (Anm. des Autors: eine blanke Leugnung durch
Bürgermeister Weiß ) stellen kein zu berücksichtigendes Bestreiten des Parteivortrages
im Rechtsstreit dar ..... ". Weiß hatte es nämlich für ausreichend gehalten, diesen tragischen Tatbestand mit folgender Formulierung pauschal zu bestreiten: "Die Behauptungen des Beklagten sind unwahr und verleumderisch."
Wirklich bemerkenswert und vom Oberlandesgericht gerügt: Dem Landgericht Ravensburg hatte diese pauschale Leugnung genügt ... (siehe den folgenden Abschnitt sowie "Irgendein Fraß" weiter unten).
Der Prozess beim Landgericht im Jahre 2002
Der Anwalt von Bürgermeister Weiß, Rechtsanwalt Ottmar Elser aus Tettnang, hatte zu der Sache beim Landgericht einen Schriftsatz eingereicht, den der Kläger erst anlässlich der mündlichen Verhandlung erstmals zu Gesicht bekam. Das Landgeicht ließ diesen verspätet eingereichten Schriftsatz dennoch zu! Dass das Landgericht diesen Schriftsatz trotz der eklatanten Verspätung akzeptiert hat, ist unglaublich und das Oberlandesgericht rügte dieses Verhalten der Richter des Landgerichts in seinem bereits erwähnten Urteil als 'Verweigerung rechtlichen Gehörs' (siehe dort Seite 7). Dass die Richter des Landgerichts sich bei einem derart fundamentalen Rechtsprinzip erst von ihren Kollegen des Oberlandesgerichts belehren lassen mussten, wie eine ordentliche Verhandlungsführung auszusehen hat, ist äußerst bemerkenswert und macht deutlich, dass unsere Befürchtung, dass Landgericht Ravensburg sei hoffnungslos verfilzt, mehr als berechtigt ist.
Dieser Prozess war aber nicht nur wegen solch zweifelhaften Verfahrensweisen, sondern vor allem
wegen der Verbindungen des Vorsitzenden Richters bemerkenswert: Richter Wilfried König (mittlerweile außer Dienst) ist nämlich Mitglied im Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau, die zu den Rechtsgegnern vom Unternehmer B. gehört.
Zu den vielfätigen Aktivitäten dieser Stiftung gehören Immobiliengeschäfte mit
einem Jahresumsatz von Hunderten von Millionen Euro. Der Autor dieses Artikels reichte daher gegen
Richter König eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei seinem Vorgesetzten, Dr. Franz Steinle, ein (siehe unten: "Der jetzige Präsident des Landgerichts").
Der Richter Matthias Grewe und ein Richter namens Mönig waren jeweils der Zweite und Dritte im Bunde und der Prozess lief so: König blieb stumm und Richter Grewe führte einen unaufhörlichen
Angriff auf Unternehmer B. Richter Mönig lümmelte vor sich hin und
lieferte Grewe das notwendige Unterstützungsfeuer. Mit Fortschritt der Verhandlung drohte
Mönig zu stürzen, weil er sich zunehmend in eine Liege-Position begab. Der Vorsitzende
Richter König schien aber zufrieden mit seinen zwei eifrigen jungen Richtern.
Rechtsanwalt Ottmar Elser war, wie oben bereits erwähnt, für die 'gegnerische Seite' (die Prozessgegener von Unternehmer B.) anwesend, sagte nichts
und schien sich zu langweilen. Er war allerdings ohnehin überflüssig bei diesem Geschehen - seine Aufgaben wurden von den Strebern, Richter Grewe, dem senkrecht Sitzenden, und Richter Mönig, dem horizontal Liegenden, wahrgenommen. Er hielt
es bis zum Ende der Verhandlung aus und ließ es sich, als es zu Ende ging, nicht nehmen, dem Rechtsanwalt Rolf Merk den "Scheibenwischer" zu zeigen. Woraufhin Merk ihn belehrte,
dass dies eine Beleidigung sei. Elser entschuldigte sich nicht und keiner der drei Richter
reagierte mit einem Ordnungsgeld gegen ihn - solch dicke Freunde sind sie.
Der Autor hat Schlimmeres im Gerichtssaal gesehen - allerdings als Bühnenparodie. Nun kam es darauf an, durch die schriftliche Urteilsbegründung dieser Farce wenigstens den Anschein eines rechtlichen
Rahmens zu geben - und deutsche Richter sind bei solchen Aufgaben außerordentlich
begabt. Den Inhalt dieses Urteils, einschließlich der Verfahrensrügen, kann man dem schon mehrfach zitierten OLG Urteils (pdf-Datei) entnehmen.
Wenn wir die Verletzungen sowohl der Verfahrensregeln wie auch der Beweisregeln
aufzählen wollten, kämen wir nie zu einem Ende. Der Autor darf ohne Übertreibung zusammenfassen, dass der Vorsitzende Richter im Landgericht König unfähig war, einen Prozess zu führen,
zu einem ordentlichen rechtlichen Schluss zu kommen und für Disziplin der Verfahrensbeteiligten im Gerichtssaal zu sorgen.
Der alte Präsident des Landgerichtes, der "Vollblutpolitiker"
Der hier abgebildete Artikel erschien im "Südkurier" am 05.03.2002:

Im Bild (von links nach rechts) sehen wir Dr. Franz Steinle, den jetziger Präsidenten des Landgerichts,
den Justizminister von Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Goll, sowie der scheidende Präsidenten
des Landgerichts, Hans Georgii (den "Meister des verbalen Bajonetts", wie es in dem Artikel heißt).
Einige Zitate aus dem Artikel
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Georgii habe stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Staatsanwaltschaft,
betonte Rechtsanwalt und Notar Thilo Wagner, Vorsitzender des Anwaltsvereins Ravensburg.
Georgii (der "Vollblutpolitiker Georgii", wie Landrat Widmann ihn nannte) gehörte sieben Jahre lang dem Ravensburger Kreistag an und war 19 Jahre Mitglied des Ravensburger Gemeinderates.
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Die Fassade des unabhängigen Richters kann das Landgericht Ravensburg schon längst
nicht mehr aufrechterhalten. Der gewöhnliche Bürger, der Recht gegen diese Strukturen sucht, wird
in Ravensburg kein Recht finden. Wer auf der Spurensuche nach Erklärungen für das Versagen
der deutschen Justiz ist, der findet hier ein besonders empörendes Beispiel. [Übrigens: Eine "Bajonette" ist eine unintelligente Stechwaffe, die man im Notfall wahllos zum töten einsetzt. Falls Landrat Widmann den Spruch "Meister der verbalen Bajonette" als Kompliment gemeint haben sollte, dann war das wohl ein Zeichen von fehlendem Sprachgefühl - anderenfalls vielleicht ungewollt sehr treffend ...]
Der jetzige Präsident des Landgerichtes
"Freilich" schrieb Franz Steinle am 15.04.2002 als Antwort auf eine
Dienstaufsichtsbeschwerde des "institut voigt" (siehe Seite 1 und 2) vom 08.04.2002, "Freilich sehe ich keinen Anlass
zu Maßnahmen der Dienstaufsicht." (siehe Seite 3). Wie oben bereits erwähnt, ging es bei dieser Dienstaufsichtsbeschwerde um den Vorsitzenden
Richter König, der Mitglied im Aufsichtsrat der Stiftung Liebenau ist. Er ist
zwar aus dem Landgericht sang und klanglos verschwunden, wird aber noch auf der Liste der Aufsichtsräte
der Stiftung Liebenau als "Vorsitzender Richter im Landgericht" aufgeführt (wir verkneifen uns einen Kommentar zu der Tatsache, dass er sogar 'Mitglied der Ethikkommission' ist).
Wir machen einfach mit: Es ist egal, ob die Liste korrekt ist oder nicht - Hauptsache König kann
mit den betitelten Personen am Aufsichtsrat mithalten.
In seiner Antwort auf unsere Dienstaufsichtsbeschwerde versteigt Gerichtspräsident Steinle sich zu der Behauptung, die Täigkeit Königs im Aufsichtrat sei unbedenklich, da er dort ehrenamtlich tätig sei. Man mag es fast nicht glauben, dass er sich traut, das zu schreiben. Diese Tätigkeit hätte niemals erlaubt werden dürfen, denn die Stiftung Liebenau ist ein sehr häufiger "Kunde" des Landgerichts und ist, vor allem, in den Fall Unternehmer B. verstrickt. Es bedarf schon fast keiner Erwähnung mehr, dass Steinle dann auch hinsichtlich
der Missachtung der zwei in der Dienstaufsichtsbeschwerde genannten UN-Resolutionen eine Antwort
schuldig blieb. Auch unser Vorschlag, einen Vertrag mit König abzuschließen, der ihm verbietet,
die ersten 5 Jahre nach Beginn seines Ruhestands eine Anstellung bei der Stiftung Liebenau anzutreten, blieb unkommentiert.
Irgendein Fraß
Rechtsanwälte sind Teil des (freien) Marktes und es ist schlecht
zu überblicken, welcher Druck auch seitens der Behörden, sei es legal oder auch illegal, auf sie ausgeübt wird. Aus diesem Grunde sind wir normalerweise im Bezug auf Rechtsanwälte
mit unseren Bewertungen deren Verhaltens eher zurückhaltend. Doch das Verhalten von Rechtsanwalt Elser fällt durch einige Punkte auf, die zumindest erwähnt werden sollen. Auf Seite 7 des OLG-Urteils
steht, "Zudem hat das Landgericht in seinem Urteil einen Schriftsatz (Anm. des Verfassers: von RA Elser) des Klägers berücksichtigt, welcher dem Beklagtenvertreter erst nach der mündlichen
Verhandlung zuging, so dass der Beklagte insoweit kein rechtliches Gehör hatte". Mit dieser Beurteilung des Oberlandesgerichts im Hintergrund ist auch für den unbefangenen Beobachter schwer nachvollziehbar, dass RA Elser am 27. April 2006 erneut einen Schriftsatz bei Gericht einreichte, welcher am 28. April einging. Der 28. April war ein Freitag - am Montag war Feiertag und der Prozess war für den Tag darauf, Dienstag, angesetzt. [Anmerkung: Schriftsätze müssen spätestens 8 Tage vor einer Verhandlung bei Gericht eingegangen sein.] Es fällt schwer, an einen Zufall zu glauben.
Um sein Geld mindestens im Fall Unternehmer B. zu verdienen, hat Elser der Ravensburger Justiz im Fall Unternehmer B. immer irgendeinen Fraß zugeschmissen, den diese dann offensichtlich dankbar annahm. Kein einziger - bis auf Richterin Raquet beim Amtsgericht Tettnang damals - kam auf die Idee, den Vorwurf ordentlich zu prüfen. (Richerin Raquet ist kurz danach in Mutterschaftsurlaub gegangen und es kam ihr Chef, Gerichtsdirektor Fauser, an die Reihe, und der stoppte alles - selbstverständlich. Siehe unseren damaligen Bericht). In unserem damaligen Bericht wurde beschrieben, wie nach bester Ravensburger Art ein Strafprozess wegen Verleumndung gegen Unternehmer B. eingeleitet wurde. Als Elser allerdings begriff, dass die Beweislage so dünn war, dass er sogar bei seinen Freunden vom Landgericht keine Chance haben würde, ergriff er mit seinen sechs Mandanten die
Flucht und zog die Anklage zurück. (Siehe auch dazu unseren damaligen Bericht.)
Eine Rechtsanwältin bringt frische Luft
In seiner Not und in seiner mehr als verständlichen Wut startete der vom Bürgermeister Weiß und vom Landgericht übel zugerichtete Unternehmer nach dem Urteil des Oberlandesgerichts geradezu eine Kampagne: Er schrieb Briefe an die Gemeinde, an das Landratsamt, an die Diozese Rottenburg, an die Stiftung Liebenau usw. In den Briefen wurden vielen Dinge gesagt, und Unternehmer B. machte den Fehler, Bürgermeister Weiß entgegen seinem Versprechen beim Oberlandesgericht, diese Behauptung nicht weiter zu verbreiten, erneut einen "Lügner und Betrüger" zu nennen. Es war schließlich das Einzige, was ihm geblieben war, diese Genugtuung. Und so schickte Rechtsanwalt Elser dem Unternehmer B. eine Abmahnung. Ein Termin für eine Güteverhandlung wurde
für den 20.03.2006 anberaumt. Als Vorsitzende Richterin war eine Dame mit Namen Dr. Wiggenhauser
vorgesehen. Als eine von außerhalb der Region kommende Rechtsanwältin ihre Vollmacht vorlegte,
gerieten die Herrschaften, wie es scheint, in Panik. Es kam zu zwei Termin-Verschiebungen, bis man die Verhandlung nicht weiter verschieben konnte. Man einigte sich auf den Termin 02.05.2006.
Vielleicht hat man zudem auch einen "passenderen Richter" suchen müssen - und man entschied sich für Richter Haag.
Die Schriftsätze der neuen Anwältin (von außerhalb der Region) haben Qualität, und das bleibt auch Rechtsanwalt Elser wohl nicht verborgen. Ihm ist vermutlich klar geworden, dass er der unwillkommenen Fremden mit Spielchen wie seinen (aus taktischen Gründen) verspätet eingereichten Schriftsätzen nicht gewachsen ist. Doch seiner Angewohntheit, sich gegenüber Kolleginnen und Kollegen respektlos zu verhalten, bleibt er treu: Obwohl er etliche Briefe von ihr
bekommen hat, aus denen Geschlecht und Doktortitel hervorging, redet er sie in einem Brief vom 27.04.2006 mit "Sehr geehrter Herr Kollege" an. Man fühlt sich unwillkürlich an seine "Scheibenwischer"-Geste gegenüber Rechtsanwalt Merk erinnert (siehe oben).
Die Verhandlung am 2. 5. 2006
Richter Haag begann die Verhandlung mit einem langen Monolog - es ging überwiegend um rechtliche Spitzfindigkeiten. Seine Taktik schien zu sein, die fremde Rechtsanwältin auf keinen Fall zu
Wort kommen zu lassen. Wenn sie es dennoch probeweise versuchte, wurde Haag einen "touche" lauter, hielt aber nicht inne. Dr. V. wartete geduldig ab. Weiß und Elser saßen da 'wie zwei Ölgötzen' (hier ein Hinweis für die, die diese heute selten benutzte Redewendung nicht kennen), blieben also stumm.
"Nun zur Rechtslage", meinte Haag irgendwann und führte aus, ein Urteil dürfe nicht aus seinem Sinnzusammenhang gerissen werden. Genau das mache aber der Beklagte. Es gehe in dieser Verhandlung nicht darum, ob er, der Beklagte, damals habe behaupten dürfen, Weiß sei ein Lügner und Betrüger, der den Tod Michael Friedrichs billigend in Kauf genommen habe, sondern darum, ob er diese Behauptung auch heute noch in den von ihm gewählten Formen verbreiten dürfe. Um diese Einschränkung zu unterstreichen behauptete er, die Revision beim Oberlandesgericht sei "um einen Millimeter" davon entfernt gewesen, zurückgewiesen zu werden und, als ob das nicht schon peinlich genug wäre, ein rechtskräftiges Urteil einer höheren Instanz in dieser Weise zu dikreditieren, schob dann noch nach, er würde die Kollegen dort alle gut kennen.
Erwischt: Ein weiteres Stück im Puzzle
 In der Unterlassungsklage am 13.02.2006, die von Rechtsanwalt Elser eingereicht wurde, befindet sich eine Erklärung vom Bürgermeister Weiß. Auf den Seiten drei und vier des Klage wird der Eindruck erweckt, alle Grundstücksverkäufe seien ordnungsgemäß abgewickelt worden. Das muss als reine Schutzbehauptung gewertet werden, denn überprüfbar ist diese Behauptung nicht. Es bestehen im Gegenteil erhebliche Zweifel, wie im Folgenden dargelegt wird. Unternehmer B. konnte zunächst durch Studium der Ausschreibungsunterlagen für den Verkauf an den Freund des Bürgermeisters, Herrn Bauer, feststellen, dass es offensichtlich nur eine Annonce im Gemeindeblatt gegeben hat (in Deutschland werden nach Erfahrungen von Antikorruptionsorganisationen Ausschreibungsbestimmungen sehr oft verletzt). Weiter fällt auf, dass 4.700 qm ausgeschrieben, aber 5.500 qm tatsächlich verkauft wurden. Die Frage bleibt ungeklärt: Woher kommt die Differenz von 800 qm?
Bürgermeister Weiß behauptet in der erwähnten Unterlassungsklage: "Der Kläger hat dem Beklagten weder eine Erschließung des Geländes 'Lausbüchel' noch sonstige Vorteile zugesagt". Tatsache aber ist, dass drei Personen, von denen allerdings eine Person mittlerweile tot ist, dieses Versprechen gehört haben wollen. Weiß äußert sich nicht dazu, was denn, wenn nicht dieses Versprechen, sonst der Inhalt des Gesprächs gewesen sein soll. Er müsste dann nämlich erklären, warum drei Geschäftsleute bereit gewesen sein sollen, auf ein Vorkaufsrecht zu verzichten und eigens gemeinsam zur Gemeindeverwaltung fuhren, um Weiß diese Nachricht zu überbringen. Will er wirklich weismachen, er habe für diesen Verzicht keinerlei Gegenleistung versprochen?
Als Unternehmer B., wie bereits erwähnt, die Ausschreibungsunterlagen für das an den Freund des Bürgermeisters Weiß 'verschleuderte' Grundstück erhielt, befanden sich in der Sendung auch die Ausschreibungsunterlagen für das benachbarte Grundstück, das ordentlich an Herrn Grabherr verkauft
worden war. Dabei fällt Folgendes auf: Am 9. Oktober 1993 schrieb die Gemeinde das Grundstück aus, das später von Grabherr erworben wurde. In der Ausschreibung wurde ein Minimum-Preis von 450 DM/qm für das erschlossene Grundstück festgelegt. Herr Grabherr
bezahlte letztendlich 559,50 DM/qm ( erschlossen). Nur knapp zwei Monate später, am 5.12.1993, wurde das benachbarte Grundstück, das später vom Freund des Bürgermeisters, Herrn Bauer, erworben werden konnte, ohne Angabe eines Minimum-Preises ausgeschrieben. Herr Bauer bekam das Grundstück auch tatsächlich zum Preis
von 348,64 DM (erschlossen), ein Preis, der für die Gemeinde einen Schaden von mehr als einer Million DM bedeutet.
Erklärungsversuche
Die 13.000-Seelen-Stadt Meckenbeuren liegt etwa 10 km nördlich von Friedrichshafen - ein zersiedelter Bahnübergang der "Schwäbischen Bähnle", wie jemand einmal witzig sagte. Unternehmer B. und seine Ehegattin nannten diese Stadt ihr zu Hause, bis zur Pleite im Jahre 1996. Das Paar war als Unternehmer-Familie erfolgreich und es trug viel zum allgemeinen wirtschaftlichen Wohlstand der Gemeinde bei. Die zukunftsorientierte Denkweise des Geschäftsmannes und seine Begeisterung für Solarenergie prägte den Stil seiner Häuser und er verdiente gut. Er hat es verdient, gut zu verdienen, und er zeigte es dezent. Allmählich aber wuchsen der Neid und der Hass. Die Ehegattin, eine gut aussehende Frau, musste mehrere Angebote der unerfreulichen Art abschlagen. Doch sie ist eine angenehme, anständige Frau und Mutter.
Als der Unternehmer ihr einen flotten Sportwagen kaufte, wurde die Familie noch unbeliebter.
Unternehmer B. hatte eine 'Schwäche': Er schmierte keine Amtsträger oder Politiker. (Er gab allerdings einmal eine Parteispende an die SPD.) Das ist schon häufiger Unternehmern sehr schlecht bekommen in Deutschland. Er wurde ausgegrenzt und diskriminiert. Der Autor nahm am 06.08.1999 an einer Gemeinderatsitzung in Meckenbeuren teil. Anschließend sprach er mit einigen Gemeinderatsmitgliedern. Keiner hatte ein gutes Wort für den Unternehmer. Neid gab es selbstverständlich nicht mehr, dafür aber Hass. Am intensivsten war der Hass einiger weiblicher Mitglieder des Gemeinderats. Schließlich hatte der Unternehmer doch den armen Bürgermeister verleumdet, oder? Eine Gemeinderätin, die bei der Sitzung nicht anwesend war, rief einige Tage später beim Autor an und äußerte ähnliche Ansichten.
Schockierend für den Autor war an diesen Erlebnissen, dass die erdrückenden Indizien gegen Weiß für diese Leute nicht die geringste Rolle zu spielen schienen. Die klassischen Erscheinungen des "Heap-Syndroms" (siehe "Schlussbemerkungen") waren überdeutlich. "Vier Beine echt, zwei Beine schlecht" blökten die Schafe von George Orwell's "Farm der Tiere".
Nun, es musste einmal alles zusammenkommen für eine Endabrechnung mit Unternehmer B. und dies passierte 1993, als sich Hass, Neid und Geldgier zu einer unheiligen Allianz verbanden. Weiß zögerte die Erschließung hinaus, bis die Banken 'kalte Füße' bekamen - so war das eine Problem 'einfach erledigt'. In dem 'aufsichtsfreien Raum' von Landrat Tann und Regierungspräsident Hubert Wicker war alles möglich. (Siehe dazu unseren ersten Artikel zu diesem Skandal).
Einige sehr persönliche Schlussbemerkungen des Autors
Es wird immer Bürgermeister, wie Roland Weiß geben. Man hofft vergebens,
dass die kommunale Aufsicht funktioniert, um solche Leute unter Kontrolle zu halten. Denn Landrat
Tann sowie Hubert Wicker üben ihre Aufsicht schludrig aus. Besonders tückisch ist die Methodik "Wickers Post", die Weitergabe von Beschwerdebriefen an die Täter, was im Übrigen einen Verstoß gegen die Datenschutzgesetze bedeutet. Diese Weitergabe ermöglicht den Tätern, rechtliche Abwehrmaßnahmen zu ergreifen - und auf die Ravensburger Justiz ist dabei ja immer Verlass. Wie die "Christen" vom tief katholischen Meckenbeuren und anderswo
sich selber gegenüber solche Dinge rechtfertigen, ist ein Rätsel. Beichten, ein paar
Kerzen anzünden und alles OK für die nächste Welt, wie es scheint.
Normalerweise übt der Autor zwar Kritik an kritikwürdigen Verhältnissen, aber - aus gutem Grund - bietet er keine Lösungsvorschläge. Es ist die Pflicht derer, die Verantwortung tragen (übernommen haben), für die Einhaltung der Gesetze insbesondere der Menschenrechte, konkretisiert in den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention, zu sorgen. Davon macht der Autor heute eine Ausnahme: Eine mögliche Lösung des 'Problems Ravensburg' und vergleichbarer Strukturen in anderen deutschen Städten könnte sein, das Anglo-Amerikanische Konzept von "Circuit Courts" und "Circuit Judges" zu modifizieren und in Deutschland einzuführen. (Siehe dazu die von Rechtsanwalt Claus Plantiko immer und immer wieder erhobene Forderung Richterwahl auf Zeit durchs Volk.) Dies würde die Strukturen aufbrechen und einigen Richtern
die Chance zum Neubeginn außerhalb der Wirkungskreise der örtlichen Korruption geben.
27.05.2006
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