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Im Jahre 2003: Judendiskriminierung durch das Sozialamt Nürnberg

Von den Strafverfolungsbehörden gedeckt

Ein menschlicher Richter (Ex-Oberlandesrichter Dr. Helmut Kramer) bewahrt einen selbstlosen Helfer vor den Folgen der menschenverachtenden Anordnung eines amtierenden ‚Kollegen‘ (Richter am Amtsgericht Nürnberg Claas Werner)

Einer jüdische Flüchtlingsfamilie aus einem Kriegsgebiet verweigert ein Mitarbeiter des Sozialamtes Nürnberg den Zugang zu dringend benötigter medizinischer Hilfe. Götz Bockmann, ein Bürger, der selbstlos den Flüchtlingen helfen will, wird nicht nur durch Missbrauch eines Gesetzes der Nazijustiz (das ‚Rechtsberatungsgesetz‘) daran gehindert, sondern er wird für seine Hilfe auch noch zu einer Geldbuße verurteilt. Damit noch immer nicht genug, droht Oberstaatsanwalt Dr. Kunz vom Amtsgericht Nürnberg ihm, der mittlerweile selbst Sozialhilfeempfänger geworden ist und das Bußgeld nicht in einer Summe bezahlen kann, Erzwingungshaft an, obwohl Bockmann sich zu einer Ratenzahlung bereit erklärt hatte. Ein ehemaliger Oberlandesrichter, Dr. Helmut Kramer, bewahrt diesen armen Mann vor der Haft, indem er aus privaten Mitteln die Geldbuße für ihn bezahlt.

Von unserem Mitarbeiter Stefan Fügner


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 Alles begann im Sozialamt der Stadt Nürnberg (historische Parallelen sind selbstverständlich zufällig). Da war vermutlich ein kleiner ordnungsliebender deutscher Beamter, der bei all seinem Tun immer nur das Wohl seines Staates vor Augen hat. Es war ihm ein Anliegen, die Kosten in den Griff zu bekommen, koste es, was es wolle.

Der Mitarbeiter vom Sozialamt Nürnberg verfällt auf eine makabre Art der Kostendämpfung

 Zunächst galt es natürlich, die Einzelkosten des Sozialamtes penibel zu analysieren und hier stieß der Beamte auf ein großes Einsparpotential: Zahlreiche Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge, die nach Deutschland kommen, beantragen beim Sozialamt einen Krankenschein mit einer Gültigkeit für ein Quartal, der ihnen Arztbesuche ermöglicht und auch, Medikamente zu erhalten. Die Kosten gehen zu Lasten des Sozialamtes. Der kostenbewusste Beamte scheint auf eine besondere Form des Reduzierung dieses Kostenfaktors verfallen zu sein: Die Herausgabe der Krankenscheine wurde, wie Betroffene berichten (siehe einen Bericht in der Ost-West-Wochenzeitung FREITAG, ein praktisch identischer Bericht erschien auch am 17. 6. 2003 in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG), nach Beantragung solange herausgezögert, bis das Quartal beendet war, und mit Beendigung des Quartals waren sie ungültig. Durch die Verschleppung der Aushändigung war ein geradezu genialer Weg gefunden, einerseits dem gesetzlichen Anspruch der Antragsteller gerecht zu werden, andererseits aber die Kosten für Arztbesuche und Medikamentenbeschaffung deutlich zu reduzieren. Dies geschah, wie es ich für einen deutschen Beamten gehört, zur vollsten Zufriedenheit seines Dienstherren, hat er doch gegen keinen einzigen Paragraphen verstoßen. (Siehe die Beschreibung dieses Falles bei rechtsberatungsgesetz.info.)

 Auf die Spitze trieb es der sparsame Beamte, als eine jüdische Flüchtlingsfamilie aus Grosny den wertlosen Krankenschein vorlegte und um einen neuen, gültigen bat. Der Sohn der Familie litt unter schwerem Asthma und benötigte dringend ein Medikament. Der kostenorientierte Beamte soll darauf erwidert haben: „Dann lassen Sie Ihren Sohn doch sterben, dann verursacht er keine Kosten mehr.“ - Der stellvertretende Leiter des Sozialamtes, Bode Neeck, bestreitet gegenüber der Süddeutschen alle Vorwürfe, insbesondere sei ein solcher Satz niemals gefallen.

 Auf der Suche nach Hilfe wandten sich die Flüchtlinge an den 'Nürnberger Integrationshilfeverein'. Bei den Flüchtlingen hatte sich herum gesprochen, dass dort ein Herr Götz Bockmann sich ihrer Nöte annahm. Wegen der auffallend zahlreichen ungültigen Krankenscheine der Flüchtlinge durchschaute Bockmann schnell die ‚Neecksche Kostendämpfungsmaßnahme‘ und sah dringenden Handlungsbedarf.

Götz Bockmann erstattet Strafanzeige gegen das Sozialamt Nürnberg - und das wird ihm zum Verhängnis

 Durch die Verweigerung, den Krankenschein in diesem Notall unverzüglich auszustellen, war aus der Sicht von Bockmann im Fall des asthmakranken Sohnes der Familie Kandelaki unzweifelhaft der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllt. Dies wollte er zur Anzeige bringen. Er nahm an, dass er einer Vollmacht bedurfte, um für die Familie in diesem Sinne tätig werden zu können. Also ließ er sich von der Familie Kandelaki bevollmächtigen, in ihrem Namen Anzeige gegen mehrere Mitarbeiter des Nürnberger Sozialamtes bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu erstatten.

Die Staatsanwaltschaft reagierte prompt - mit einem Verfahren gegen Bockmann!

 Die Staatsanwaltschaft schien zu der Überzeugung gekommen zu sein, dass Herr Bockmann mit seinem Nachweis der offenbar fortwährenden vorsätzlichen Verschleppung von Krankenscheinanträgen die Autorität und Unfehlbarkeit des Staates gefährde. Erschwerdend schien der Staatsanwaltschaft die Tatsache, dass es keinem Bürger erlaubt ist, durch eine Anzeige einem deutschen Sozialamt diskriminierendes oder gar judenfeindliches Verhalten zu unterstellen, zumal der angezeigte Herr Neek als Mitglied des Vorstandes der Arbeiterwohlfahrt ausschließlich ihren Leitsätzen der sozialen Gerechtigkeit dient. Wer solchen hohen Zielen dient, ist scheinbar als ‚unfehlbar‘ einzustufen und allen, die daran zweifeln, muss Einhalt geboten werden! Hier musste eingeschritten werden und schnell fand man auch ein Gesetz, mit dem man diesen Mann disziplinieren konnte. Es ist zwar ein Gesetz aus der Nazizeit, das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 1935, das ausgerechnet auf der Grundlage der Nürnberger Rassegesetze (schon wieder Nürnberg!) entstand, aber so viel Fingerspitzengefühl darf man von einer Staatsanwaltschaft selbstverständlich nicht erwarten. Wieder, nach fast 70 Jahren, erfüllt es schließlich genau die Aufgaben, zu deren Zweck das Gesetz schon bei den Nazis diente: Unliebsame Mahner und Querulanten sollten die Nazis nicht daran hindern können, die so willfährige, obrigkeitshörige Beamtenschaft und Justiz für ihre Ziele zu instrumentalisieren.

 Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, brauchte nicht lange zu recherchieren, denn der Anzeige gegen das Sozialamt lag die Vollmacht der Familie Kandelaki bei und diese Vollmacht reicht aus, um Herrn Bockmann der ‚Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten‘ ohne die notwendige Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz zu überführen.

 Die Anschuldigung, ausgerechnet ein deutsches Sozialamt mit seinen Mitarbeitern würde sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen, grenzt an ‚Ketzerei‘. Hier musste ein Exempel statuiert werden!

Der Helfer wird für seine Hilfe zum 900,- DM Geldstrafe verurteilt, die Ermittlungen gegen das Sozialamt wegen unterlassener Hilfeleistung wurden erst gar nie aufgenommen

 Im November 2001 erfolgte dann auch die Verurteilung durch den Amtsrichter Claas Werner vom Amtsgericht Nürnberg. Er sah es als erwiesen an, dass sich Herr Bockmann des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz schuldig gemacht habe und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 900 DM. (46 Owi 357 Js 26195/00)

 Einen nur makaber zu nennenden Höhepunkt erreicht das Verfahren, als Herr Bockmann, selbst in finanziellen Nöten, der Zahlung des Bußgeldes nicht nachkommen kann und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, vertreten durch Oberstaatsanwalt Dr. Kunz, am 16.4.2003 Erzwingungshaft in Höhe von 14 Tagen anordnet (AZ: 357 VRs 26195/00). Eine von Bockmann beantragte Ratenzahlung wurde abgelehnt, obwohl er seinem Antrag auf Ratenzahlung den Nachweis der Sozialhifebescheids beilegte. Man mag es als eine speziell juristische Form des Zynismus ansehen, dass die Erzwingungshaft Herrn Bockmann nicht von der Zahlung der Geldbuße befreit.

 Sowohl Herr Dr. Kunz von der Staatsanwaltschaft als auch Amtsrichter Werner sind sich auch im Nachhinein sicherlich in keinster Weise irgend einer Schuld bewusst, schließlich handelten sie doch immer streng nach Vorschriften und Gesetzten und immer zur vollsten Zufriedenheit der vorgesetzten Dienststelle und zum Wohle der Allgemeinheit. Dass sie mit ihrer Tätigkeit Unrecht decken oder gar fördern, scheinen sie nicht erkennen zu können oder es scheint sie nicht zu interessieren. Sie werden vermutlich, sollte sie jemand zur Rede stellen, beklagen, sie seien halt selbst Opfer der Bürokratie und Paragraphen geworden.

 Das erinnert an die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse. Auch dort beklagten die dort versammelten Nazi-Richter, als man sie nach ihrer Schuld für das unermessliche Unrecht , dass sie im Namen des deutschen Volkes verkündet hatten, fragte, dass sie doch nur geltendes Recht angewendet hätten. Dass sie damit auch zu Tätern werden konnten, dämmerte ihnen vermutlich erst unter dem Galgen.

Es gibt einen Trost in dieser traurigen Geschichte: Es ist ein Richter, der, wenn auch privat, die Folgen der ‚Barbarei‘ des amtierenden ‚Richter-Kollegen‘ mildert, indem er dem Verurteilten mit seinem privaten Geld aushilft und somit davor bewahrt, die Erzwingungshaft antreten zu müssen.

 Ex-Oberlandesrichter Dr. Helmut Kramer, langjähriger Kämpfer für eine bis heute unterbliebene geschichtliche Aufarbeitung der Nazivergangenheit der Justiz, hat mittlerweile aus privaten Mitteln das Bußgeld für Herrn Bockmann bezahlt, um ihm den Antritt der Erzwingungshaft zu ersparen. (Siehe dazu auch eine Meldung in der Zeitschrift für anwaltliche Praxis (ZAP).)

 Die Frau von Dr. Kramer, Anwältin, hat mittlerweile, zusammen mit ihm, den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angerufen (Hier der Schriftsatz vom 12.6.03 und die Beschwerde vom 13.11.02 - Files zum Herunterladen).

 Wann endlich erkennen wir, dass ein Unrechtssystem nur dann entstehen kann, wenn sich in der Bürokratie und der Justiz Helfer finden, die die Durchsetzung des Unrechts mit ganzen Kräften (ob bewusst oder unbewusst) unterstützen?


In einem früheren Beitrag des Beschwerdezentrums können Sie lesen, wie Stefan Fügner selbst Opfer der missbrächlichen Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes wurde: Die Machenschaften der Energieversorungs-Mafia


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