|
|
| www.beschwerdezentrum.org > alle Nachrichten > Dr. Richard Albrecht - Staatsrache |
Staatsrache: Fallstudie aus dem Musterländle...Zugegeben: Auch meine bisherige sozialwissenschaftliche Beschäftigung mit ´politischen Verbrechen eines Staates´ war insofern abstrakt als sie sich auf der Macroebene von historischem Völkermord bewegte. Hier nun geht es, auch weil, wie wir seit G.F.W.Hegel wissen (können), jede Wahrheit immer konkret ist, um strukturierte, also systematisch-kritische, Einblicke in besondere und actuelle destruktive Politik auf der Microebene in der Bundesrepublik Deutschland der 90er Jahre[1]: In der Fussballbundesligasaison 1993/94 macht in der Nordkurve des Karlsruher Sportclub (KSC) ein neuer ´Einpeitscher´ mit Losungen wie: ´Husch, husch, husch - Nigger in den Busch´ auf sich aufmerksam: Axel Reichert wird aktiv und beginnt, junge Skins anzusprechen. Er nutzt die Anfälligkeit dieser Jugendszene, um zahlreiche ´Glatzen´ für eine (nach 1992 erfolgten Verboten zahlreicher rechtsextremistischer Organisationen) neugegründete Auffangorganisation, die Kameradschaft Karlsruhe, erfolgreich zu werben: Zeitweilig wurden in dieser ältesten ´Kameradschaft´ Baden-Württembergs bis zu fünfzig Personen durch regelmässige Treffen, Schulungen mit Hitlers "Mein Kampf" als Grundlage und gelegentliche Vorträge führender deutscher rechtsextremistischer Ideologen (etwa Horst Mahler) angesprochen. Und mehr noch: Axel Reichert organisierte von Karsruhe aus den Rudolf-Heß-Gedenkmarsch am 13.8.1994 nach Luxembourg. Und in seiner Rede "Der Nationalsozialismus in der heutigen Zeit" erinnerte Axel Reichert als Führer der Karlsruher Kameradschaft seine Gefolgsleute Ende 1994 auch an die Nazikampfzeit: "[...] Wir kämpfen nicht nur gegen Lichterketten, sondern gegen den geballten jüdischen und bolschewistischen Abschaum, der sich in der Öffentlichkeit breitsuhlt. Wir sind also wieder an einem Problem angekommen, welches schon die nationalsozialistische Bewegung in den 20er Jahren hatte: Kampf gegen das Weltjudentum"[2] Dieser neonazistisch-judenfeindliche Hetzer war ein sogenannter V-Mann: Der unterm Tarnnamen vom baden-württembergischen Landeskriminalamt (LKA) als verdeckter Ermittler rechts in die Szene eingebrachte "Axel Reichert". Wir wissen dies, weil ein anderer baden-württembergischer Polizeibeamter, ein zeitweiliger (und seit Oktober 1994 fraktionsloser) republikanischer Landtagsabgeordneter, zuerst in Mannheim, später als Kriminalhauptmeister in Karlsruhe tätig, von diesem verdeckten Ermittler, der mit seinen Taten im Suff prahlte und sich insofern selbst ´enttarnte´, in der Landespolizeischule in Freiburg/Br. erfuhr und diesen "unerhörten Vorgang" (Bertolt Brecht) im Mai 1996 sowohl dem damaligen Justizminister der baden-württembergischen Landesregierung -Dr.Thomas Schäuble- als auch dem damaligen Stuttgarter Landtagsabgeordneten und Mitglied des LT-Innenausschusses, Polizeihauptmeister Rolf Wilhelm, mitteilte sowie, als Beweismittel, das Negativ eines Fotos von "Axel Reichert" übergab. Und weil er dies tat - wurde der Polizist, der die Taten des V-Mannes als Provokateur[3] für kriminell hielt, nämlich Kriminalhauptmeister Bernhard Amann[4], nach § 353 (1) des Strafgesetzbuchs/StGB wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses angeklagt und am 27.5.1998 zu Geldstrafe vom Amtsgericht Karlsruhe verurteilt. Die Berufung dagegen war erfolgeich: Das Landgericht Karlsruhe sprach Bernhard Amann am 10.11.1998 frei. Dagegen legte der Karlsruher Generalstaatsanwalt Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe ein. Der erste Strafsenat dieses OLG jedoch bestätigte den landgerichtlichen Freispruch am 7.10.1999 (1 Ss 6/99, unveröffentlicht). Dabei anerkannte das OLG nicht nur, dass der Angeklagte auch als Staatsbeamter berechtigt war, in den verfassungswidrigen (und strafrechtsrelevanten) Handlungen von "Axel Reichert" eine Gefährdung der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu sehen, sondern betonte auch, dass er sich darüber hinaus nicht strafbar machte, ein Dienstgeheimnis, nämlich die Identität des verdeckten Ermittlers und sein aktuelles Aussehen, preiszugeben, weil es sich, so das OLG Karlsruhe, um das verfassungsfeindliche Verhalten eines Polizeibeamten handelte, genauer: Die staatliche Exekutive selbst hatte sich über längere Zeit verfassungsfeindlich verhalten. Deshalb erachteten es die Karlsruhe OLG-Strafrichter entsprechend ihrer Gewaltenteilungslehre auch als angemessen und verhältnismässig, dass Bernhard Amann, wie 1996 geschehen, gegenüber Landtagsabgeordneten seines Vertrauens, als Vertretern der Legislative, diese Missstände aufgreifen, sie zur Sprache bringen und dagegen vorgehen durfte. Das weitergehend Unerhörte an diesem Vorgang als wenn man so will: doppeltes Staatsverbrechen ist die Revision der baden-württembergischen Generalstaatsanwaltschaft gegen Bernhard Amanns Freispruch durch das Landgericht Karlsruhe am 10.11.1998. Die Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht in Karlsruhe (damaliger Behördenleiter Friedrich Ambs[5]) betrieb nämlich vor allem deshalb die Verurteilung des Polizeibeamten, um folgend dessen berufliche Existenz durch Entlassung als Landesbeamten venichten lassen zu können. Dieses Verfahren nannte Bertolt Brecht zutreffend "kalte Hinrichtung", das heisst: Die Vernichtung nicht der Person...sondern ´nur´ ihrer beruflichen (materiellen, finanziellen) Existenzgrundlagen. So gesehen ist das unveröffentlichte Urteil des OLG Karlsruhe vom 7.10.1999, das diese Strategie des "repressiven Staatsapparats" (Louis Althusser) nicht aufgehn liess, im Zusammenhang mit dem zivilisatorischen Verhältnismässigkeits-, Mässigungsge- und Racheverbot des Staates [6] sowohl zivilgesellschaftlich als auch rechtskulturell bedeutsam. Das Beispiel des Falls von "Axel Reichert" verweist damit auch auf den von ihr selbst geschaffenen Mythos, die deutsche Staatsanwaltschaft wäre die ´objektivste Behörde der Welt´[7]. Anmerkungen[1] Das Fallmaterial dieses dokumentarischen Kurztextes hat der NPD-Verfahrensbevollmächtige im Verbotsprozess der Bundesrepublik Deutschland [BRD] gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands [NPD] -2 BvB 1/01- in seinem ausführlichen Erwiderungsschriftsatz vom 30.8.2002 als "Fall 2" mit entsprechenden Beweisanträgen eingebracht: "http://www.npdverbotsprozess.de/antraege/a0018.htm"; "www.deutscheskolleg.org/hm/actuelles/SS300802.pdf", in dieser, dem BVerfG vorgelegten, Textversion Seiten 29-35. Ich habe das Material wo immer möglich durch eigene online-Recherche/n und wo immer nötig durch eigene online-Zeitzeugenbefragung/en ergänzt und lediglich in einer -zur Darstellung des Falls "Axel Reichert" selbst bedeutungslosen- Einzelheit (S. 29, Beweisantrag c) ´zu laden über´) falsifizieren können; Berichte u.a. in: junge freiheit, 31-32/97, 25.7.1997; 33/97, 8.8.1997; 22/98, 22.5.1998; vgl. ebenda zuletzt die Bewertung dieses Falls von Staatskriminalität durch einen "verdeckten Ermittler des LKA Baden-Württemberg, der eine Neonaziszene nicht aufgespürt, sondern aufgebaut hat" (Rolf Schlierer, 12/01, 16.3.2001); vgl. auch ´Ein Agent als Nazi´ (Focus, H. 47/00, 20.11.2000, Seiten 108 und folgende). - Zu den politischen Entwicklung/en des NPD-Prozessvertreters: Giselher Schmidt, Extremistische Odyssee: Zum Lebensweg von Horst Mahler; in: liberal, 45 [2003] 2, Seiten 65-68zurück [2] Die Bücher von Claus Nordbruch [Der Verfassungsschutz. Organisation, Spitzel, Skandale. Tübingen: Hohenrain, 1999] und Burkard Schröder [Der V-Mann. Berlin: Rotbuch, 1997] waren mir wegen des inzwischen erfolgten faktischen Zusammenbruchs öffentlicher Bibliotheksausleih-systeme der ´Fernleihe´ in NRW nicht zugänglichzurück [3] Insbesondere die historische Arbeiterbewegung in Deutschland hatte von Anfang an (preussische) Geheim-agenten als Lockspitzel und agents provocateurs in ihren Reihen; vgl. Richard Albrecht, GegenSpieler: Der General und sein Schatten - Engels, Stieber und die preussische Reaktion 1851/52. Historischer Bericht zum ersten Kommunistenprozess zu Köln; in: Wenn die Geschichte um eine Ecke geht (ed. Nikolaus Gatter), Bln: Arno Spitz, 2000, 197-207 [=Almanach der Varnhagen Gesellschaft Bd. 1]zurück [4] Im Zusammenhang mit den vom baden-württembergischen Landeskriminalamt gegen ihn veranlassten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurde Herr Amann, damals Kriminalhauptmeister beim Polizeipräsidium in Karlsruhe (Fachdezernat 2.1.) und als ´Nachrücker´ von Oktober 1994 bis zum Ende der 11. LT-Legislaturperiode, Mai 1996, fraktionsloser MdL, erheblichen und persönlich bedrohlichen Sanktionen unterworfen, z.B. Durchsu-chung/en von Dienst- und Privaträumen und weiteres Eindringen in seine Intimsphäre. - Herr Amann, der 1989 in seiner damaligen Heimatgemeinde Stutensee 1989 als republikanischen Stadtverordneter gewählt wurde und sich bis Mitte Oktober 1994 auch in verschiedenen Funktionen der politischen Partei: Die Republikaner [REP] auf Landes- und Bundesebene engagierte, bewertet heute den Fall "Axel Reichert" nicht nur als "staatlich organisierten Beschaffungsextremismus" (Rolf Schlierer), sondern auch als strategisches Versuchsprogramm, in Deutschland überhaupt "verdeckte Ermittler durch Polizeibeamte zu installieren" (online-Mitteilung vom 3.6.2003) [5] Als Jurist bekanngeworden durch seine Bearbeitung der strafrechtlichen Nebengesetze (C.H. Beck 1993), seinen Beitrag zum Rechtsschutz im Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht (Kohlhammer 1993) und zuletzt durch seine Mitarbeit am Gemeinschaftskommentar zum Arbeitsförderungsrecht [GK SGB III] (Luchterhand 1997)zurück [6] Vgl. dazu jeweils einen höchst- und einen obergerichtlichen Entscheid: 1 BvR 881/89 vom 15.8.1989 (sog. Jugendsektenbeschluss des Bundesverfassungsgerichts); VGH Mannheim 14 S 942/85 vom 2.7.1985 (in: Neue Juristische Wochenschrift, 39. Jg. 1986, H. 6, Seiten 340-341) zum sog. Übermassverbot allen staatlichen Handelnszurück [7] Diese Metapher wird dem ehemaligen Hamburger Generalstaatsanwalt Arno Weinert zugesprochen und im Netz prominent auf der Website der Braunschweiger Staatsanwaltschaft verbreitet (http://staatsanwaltschaft-braunschweig.niedersachsen.de); meine online-Anfrage (9.5.2003) nach Urheber/n und Quelle/n blieb bis heute unbeantwortetzurück Richard Albrecht ist Kultur- und Sozialwissenschaftler (Dr.phil. 1976; Dr.rer.pol.habil. 1989) und |
zum Forum |