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Landesregierung von Baden-Württemberg betreibt Missbrauch mit dem Missbrauch

Justizministerum versuchte offenbar durch gezielte Intrige, den Betreiber der Richterdatenbank auszuschalten

Aktuell (15. April 2005): Dr. Michael Aschenbach (Schweiz)
Eigenartige Ermittlungsmethoden der Polizei in Baden-Württemberg


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Was man bisher nur von gewissenlosen Scheidungspartnern kannte (die allerdings zuweilen auf Anraten ebenso gewissenloser Scheidungsanwälte handelten, siehe folgenden Bericht im Schweizer BEOBACHTER: Justiz: Missbrauchter Missbrauch), nämlich die Instrumentalisierung der Missbrauchs-Hysterie für ureigene unredliche Ziele, dafür scheint sich auch das Justizministerium von Baden-Württemberg nicht zu schade.

 DER SPIEGEL veröffentlichte unlängst einen Bericht über die Einflussnahme der Politik auf die Justiz mit dem Titel 'Empfehlung' vom Minister. In diesem Bericht wird auch Oberstaatsanwalt Christoph Frank zitiert: " 'Gerade weil immer das Weisungsrecht im Raum steht', sagt Christoph Frank, Oberstaatsanwalt in Freiburg und stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbunds, 'kann informell relativ viel Einfluss genommen werden.' " (DER SPIEGEL, 33/2003 vom 11. 8. 2003) Oberstaatsanwalt Frank, zuständiger Oberstaatsanwalt für die Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen den als 'Nacktläufer von Freiburg' bekannt gewordenen Sexualtherapeuten Dr. Peter Niehenke, hatte möglicherweise bei dieser Äußerung Niehenkes Fall im Auge.

 Anfang August 2003 erging nämlich gegen Dr. Niehenke ein Strafbefehl in Höhe von EUR 7.500,-, ausgestellt von Oberstaatsanwalt Christoph Frank und unterschrieben von Richter am Amtsgericht Stark. Der Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern. Dr. Niehenke akzeptierte diesen Strafbefehl umgehend öffentlich und erklärte sich zu den Vorwürfen (siehe seine Pressemitteilung vom 5. August 2003). Die Resonanz auf den Strafbefehl bzw. auf die Pressemitteilung von Niehenke in den Medien fiel überraschend verhalten aus (ausgenommen einzig die Stuttgarter Nachrichten mit einem von Unterstellungen und nachweislichen Falschbehauptungen nur so strotzenden Hass-Artikel einer Journalistin namens Ute Döring): Es gab eine etwa 20zeilige dpa-Meldung, eine kurze Meldung in der lokalen BADISCHEN ZEITUNG und einen Kurzbeitrag in der Nachrichtensendung BRISANT (ARD). In anderen großen Nachrichtensendungen tauchte die Meldung erst gar nicht auf.

 Ganz offenbar auf Weisung des Justizministeriums stellte wenige Tage nach Zustellung des Strafbefehls die Urlaubsvertretung des zuständigen Staatsanwalts einen Antrag, Richter Stark möge den rechtsgültig erlassenen und von ihm unterschriebenen Strafbefehl gegen den Nacktläufer aufheben, weil die Staatsanwaltschaft beabsichtige, die Vorwürfe gegen Niehenke nun doch in einem öffentlichen Prozess klären zu lassen.

 Das ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik einmaliger Vorgang:
Ein Strafbefehl ist einem Urteil gleichzusetzen, und ein Richter kann nach Verkündigung eines Urteils nicht ein paar Tage später kommen und sagen: "Ich habe mir das jetzt anders überlegt!" Einen rechtsgültigen Strafbefehl zurücknehmen zu wollen, ist juristisch absurd. (siehe Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Hohmann) Einzig der Beschuldigte hat zwei Wochen Zeit, gegen den Strafbefehl Rechtsmittel einzulegen. Versäumt er dies, ist der Strafbefehl rechtskräftig.

Über das Motiv der Landesregierung muss man nicht lange spekulieren

 Die Frage drängt sich auf: Was ist denn das Motiv der Landesregierung, eine solche 'juristische Absurdität' zu verlangen? Es ist ein Urteil ergangen und der "Beschuldigte" ist 'bestraft'! Er hat das Urteil angenommen! Was also bewegt die Regierung, über die Verurteilung des Beschuldigten hinaus einen öffentlichen Prozess erzwingen zu wollen? Könnte es sein, dass die mit dem brisanten Thema 'Richterdatenbank' befassten Beamten frustriert waren, weil der Betreiber dieser 'Richterdatenbank' durch den Strafbefehl nicht wirksam ausgeschaltet werden konnte, weil er nicht, wie offenbar erwartet, durch die öffentliche Meinung 'hingerichtet' wurde?

 Dieser Eindruck drängt sich jedenfalls auf, wenn man sich die 'Geschichte' dieses Strafbefehls vor Augen führt: Auf Druck des Justizministeriums versucht die Staatsanwaltschaft, die praktisch nichts gegen Niehenke in der Hand hat, diesen zur Annahme eines Strafbefehls zu drängen. Ihr Druckmittel: Wenn Niehenke den Strafbefehl nicht akzeptiert, wird sie öffentlich Anklage erheben. Allen Beteiligten ist klar, dass ein 'Kinderschänder-Prozess' auch dann, wenn er mit einem Freispruch endet, für den öffentlich Beschuldigten mindestens bis zu diesem Freispruch (also für viele Monate) eine soziale Katastrophe darstellt. Wenn die Staatsanwaltschaft, wie bei Niehenke üblich, bei einem Freispruch in der ersten Instanz auch bei offensichtlicher Absurdität der erhobenen Vorwürfe auf jeden Fall in die Berufung geht (siehe Wenn Behördenvertreter Rache nehmen), kann das Thema im öffentlichen Bewusstsein sogar für mehr als ein Jahr wach gehalten werden. Aus Angst vor dieser vermuteten sozialen Katastrophe entscheidet Niehenke sich daher schließlich dafür, trotz objektiver Unschuld einen Strafbefehl zu akzeptieren, weil ihm zugesichert wird, dass der gegen ihn erhobene Vorwurf in diesem Fall nicht an die Öffentlichkeit kommen wird.

 Das Motiv der Staatsanwaltschaft (sprich: der Freiburger Justiz) scheint Niehenke klar: Durch diesen Strafbefehl soll er 'ruhig gestellt' werden, denn wenn er den Strafbefehl akzeptiert, gilt er als vorbestraft und wird in Zukunft nie wieder wagen, irgend etwas zu unternehmen, das ihn in einen (Straf-) Prozess verwickeln könnte! Anlässlich eines solchen Prozesses würde nämlich das 'Vorstrafen-Register' öffentlich verlesen und damit würde diese 'Vorstrafe', die Niehenke ja vor der Öffentlichkeit verbergen muss, doch noch öffentlich.

 Er signalisiert also durch seinen Anwalt, dass er einen Strafbefehl akzeptieren werde.

 Doch dann passiert etwas sogar für die Staatsanwaltschaft offenbar Unerwartetes: Noch bevor Niehenkes Strafverteidiger den Strafbefehl zu Gesicht bekommt, weiß die Journalistin Ute Döring von den Stuttgarter Nachrichten nicht nur, dass ein solcher Strafbefehl gegen Niehenke ergangen ist, sondern sie kennt auch Details, die zu diesem Zeitpunkt nicht einmal der Strafverteidiger kennt. Die Staatsanwaltschaft hat nun gar keine Chance mehr, ihr Versprechen einzuhalten, den Fall nicht öffentlich werden zu lassen. Sie ist nach dem Pressegesetz sogar verpflichtet, Medienvertretern Auskunft über die erhobenen Vorwürfe und die Höhe der Strafe zu geben, wenn diese von dem Strafverfahren Kenntnis erhalten haben und nachfragen. Das wusste natürlich auch die Landesregierung! Und so konnte sie durch diesen kleinen 'Trick' (eine kleine 'Indiskretion') eben doch erreichen, dass Niehenke in der Öffentlichkeit als "Kinderschänder" angeprangert wurde! Und damit war er, so die Hoffnung, "erledigt", denn "wer wird mit einem 'Kinderschänder' zusammen arbeiten wollen und sich trauen, die Richterdatenbank überhaupt noch zu benutzen"?

Staatsanwaltschaft ungenügend in Intrige eingebunden

 Die Staatsanwaltschaft war aber wohl in diese kleine Intrige ungenügend eingebunden. Sie reagiert anders als von der Landesregierung vermutet, war 'peinlich berührt' von der vermeintlich 'undichten Stelle' im eigenen Hause und ehrlich um 'Schadensbegrenzung' bemüht, weil es 'zum guten Ton' gehört, dass Vereinbarungen zwischen Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt von beiden Seiten eingehalten werden! Wenn man sich darauf nicht mehr verlassen kann, dann kommt in Deutschland in der Justiz (mit ihren Deals und 'Mauscheleien' im Hintergrund) einiges durcheinander. Dieses Verhalten der Staatsanwaltschaft mag mit ein Grund dafür sein, dass 'der Skandal' nicht, wie geplant, 'in Gang kommen wollte', dass die Presse nur wenig und beinahe unwillig darüber berichtete, dass also die Gefahr bestand, dass Niehenke praktisch 'unbeschädigt' aus der Sache hervorgehen könnte ... - Alles umsonst?

 Nein, noch war nicht alles umsonst! Schließlich hat das Justizministerium ja die von Oberstaatsanwalt Frank in seinem Interview so trefflich charakterisierten Möglichkeiten, von denen es kurzfristig nachweislich auch Gebrauch machte: Auf 'Anweisung' des Ministeriums beantragte die Urlaubsvertretung des zuständigen Staatsanwalts, Christoph Frank, bei Richter am Amtsgericht Stark, der den Strafbefehl unterschrieben hatte, die Aufhebung des von ihm auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehls, um Anklage erheben zu können. (Warum sonst, wenn nicht auf 'Anweisung', sollte eine Urlaubsvertretung so etwas tun?) Der Richter sollte also einen Strafbefehl, den er rechtsverbindlich unterschrieben hatte und der mittlerweile auch zugestellt worden war, wieder zurück nehmen! Man fragt sich, was denn die Staatsanwältin als Begründung für dieses merkwürdige Ansinnen angeführt hat? Diese nahe liegende Frage ist leicht beantwortet: Nichts! Offensichtlich hat man auf eine Begründung verzichtet. Was sollten sie auch als Begründung angeben? Wollen sie etwa schreiben: "Die Verurteilung durch die Medien, mit der wir fest gerechnet hatten, fiel leider zu milde aus, daher muss dem jetzt durch Forcierung von Öffentlichkeit ein wenig nachgeholfen werden!" ?

 Das Ansinnen ist juristisch absurd. Und genau das teilt Richter Stark der auf Weisung der Landesregierung agierenden Staatsanwaltschaft auch mit. (Siehe die Verfügung von Amtsrichter Stark, mit der er das Ansinnen der Staatsanwaltschaft zurückweist).

Dr. Peter Niehenke
28. August 2003


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