Behördenintrige gegen den Nacktläufer soll vertuscht werden.
Staatsanwalt Hosp versucht, die Lügen, Intrigen und kriminellen Machenschaften einer "Zeugin" und
der Zwangsburger (Justiz-) Behörden im "Kampf gegen den Nacktläufer" herunter zu spielen.
Ein anonymer Anrufer hatte den Nacktläufer vor etwa zwei Jahren gewarnt: Es gebe einflussreiche Leute in Zwangsburg, die wollten, dass "da mal Ruhe einkehre" in dieser Angelegenheit. Man plane, dem Nacktläufer "was anzuhängen". Und tatsächlich: In kurzer Folge erfolgten völlig groteske Strafbefehle und Zwangsgeld-Festsetzungen in absurder Höhe (Strafbefehl wegen "Verstoß gegen das Versammlungsgesetz" in Höhe von DM 6.000,-, wegen angeblicher Beleidigung in Höhe von DM 3.300,- und ein Zwangsgeld in Höhe von DM 4.000,-). Die Staatsanwaltschaft kam mit den völlig unsinnigen Strafbefehlen nicht durch (siehe: Staatsanwaltschaft Freiburg zieht im Prozess gegen den Nacktläufer den Schwanz ein und Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich - nur nicht der Nacktläufer).
Die anscheinend kriminelle "Belastungszeugin" (eine Frau Porten-Wollersheim), Initiatorin einer Unterschriftenliste gegen den Nacktläufer und seit Beginn seine schärfste Feindin in Zwangsburg, scheint sich mit Behördenvertretern abgestimmt zu haben, um dem verhassten Bürgerrechtler den Garaus machen zu können. Sie behauptet, er sei in der Dunkelheit an einem Tag im Oktober des Jahres 2001 völlig nackt auf dem Lorettoberg gejoggt. Wichtig zum Verständnis: Zu dieser Zeit bestand bereits eine Zwangsgeldandrohung für den Fall des Nacktlaufens innerhalb der Stadtgrenzen von Zwangsburg, an die sich der Nacktläufer auch geradezu sklavisch hielt. Dies konnte die Intrigantin selbstverständlich nicht wissen, so dass von Beginn an der Verdacht nahe lag, dass Behördenmitarbeiter mit ihr zusammen eine Intrige ausgesponnen haben müssen. Möglicherweise durch ein Versehen (siehe unten) gelangte der Nacktläufer in den Besitz eines polizeilichen Protokolls, dass diesen Verdacht nun bis an die Grenze der Gewissheit erhärtet.
Da der Nacktläufer sich geradezu sklavisch an die Verbotsverfügung hielt, in der Stadt Freiburg selbst nicht völlig nackt öffentlich aufzutreten, musste im Sinne der Intrige halt ein nackter Lauf "erfunden" werden, um die drakonische Maßnahme einer Zwangsgeldfestsetzung wenigstens zum Schein rechtfertigen zu können. Ob sich diese Intrige mehr "zufällig" ergab oder vorausschauend geplant wurde, ist natürlich schwerlich feststellbar, jedenfalls: Wie von dem anonymen Anrufer angekündigt, wurde, ohne dass dem Nacktläufer auch nur Gelegenheit gegeben worden wäre, zeitnah zu dem "Vorwurf" Stellung zu nehmen (ihm wurde einfach ein unvollständiges Anhörungsformular geschickt, so dass er gar nicht wissen konnte, auf welchen Ort und welche Zeit sich der Vorwurf bezog), stand eines Tages der Mann von der Stadtkasse da und verlangte von dem damit völlig übertölpelten Nacktläufer auf der Stelle DM 4.000,-. Zusammen mit den DM 6.000,- wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und den DM 3.300,- wegen angeblicher Beleidigung, waren das innerhalb weniger Wochen DM 13.300,-. Dieser renitente Nacktläufer sollte nun wirtschaftlich in die Knie gezwungen werden.
Misslich für die Beteiligten an diesem Komplott: Ausgerechnet einen Tag vor dem Tag, an dem die Intrigantin den Nacktläufer joggend auf dem Lorettoberg gesehen haben wollte, war dieser (fast nackt in der Stadt joggend) schwer auf Asphalt gestürzt und hatte sich eine große Wunde am Oberschenkel und zudem einen "Hexenschuss" zugezogen, der von seiner Heilpraktikerin just an dem Tage, an dem er joggend auf dem Lorettoberg gewesen sein soll, behandelt wurde. Das gab diese auch zu Protokoll. Zusätzlich zu dieser Aussage gab ein Freund des Nacktläufers unter Eid zu Protokoll, um die von der Zeugin angegebenen Zeit sei der Nacktläufer mit ihm zusammen (und körperlich schwer angeschlagen) zu Hause gewesen (habe einen geplanten gemeinsamen Restaurant-Besuch wegen seiner eingeschränkten Beweglichkeit telefonisch absagen müssen).
Aber was bedeuten beim Nacktläufer schon solche "Alibis"? Bei ihm gilt selbstverständlich nicht, was in jedem anderen Fall gelten würde: Wenn zwei Aussagen von Zeugen sich widersprechen, dann kann eben ohne weitere Indizien nicht ermittelt werden, ob eine "Schuld" besteht. Nein: Das Verwaltungsgericht entschied in einem Verfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit des verhängten Zwangsgeldes ging, dass das Zwangsgeld rechtens sei. Um die "Misslichkeit" mit den sich widersprechenden Zeugenaussagen aus der Welt zu schaffen, veränderte es einfach die von der Intrigantin gemachte Zeitangabe so, dass der "Lauf", rein zeitlich, theoretisch möglich wäre (siehe meinen Kommentar zu einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in dieser Sache).
Doch dann, anlässlich einer Gerichtsverhandlung passierte etwas, durch das das Zusammenspiel von Behörden und Intrigantin offensichtlich wurde: Sowohl bei ihrer Vernehmung als auch bei der erwähnten Gerichtsverhandlung hatte sie nämlich zu Protokoll gegeben, sie habe am 11. 10. 2001, abends, gegen 20.30 Uhr, in Begleitung ihres damals 15jährigen Sohnes ihren Hund auf der Schlierbergstraße in Freiburg spazieren geführt. In der Höhe der Bahnüberführung habe sich der Sohn nach dem Hund umgedreht und habe erkennen können, dass eine nackte Person hinter ihnen her kam. Sie selbst habe sich dann ebenfalls umgedreht und den Nacktläufer erkannt. Der Nacktläufer sei, völlig nackt, an ihnen vorbei gejoggt und wenige Meter später rechts in einen Waldweg eingebogen. Auf Nachfrage von Polizeikommissar Reichenbach präzisierte sie, dass der Nacktläufer etwa im Abstand von zwei Metern an ihnen vorbei gejoggt sei. Befragt zu den Lichtverhältnissen gab sie an, dass es zwar dunkel gewesen sei, die Straßenbeleuchtung jedoch in Betrieb gewesen sei und sie daher den völlig unbekleideten, also den nackten Zustand des Nacktläufers deutlich habe erkennen können. - Das ist eine sehr detailreiche anschauliche Schilderung eines Vorgangs. - In der Verhandlung befragte Richter Leipold Polizeikommissar Reichenbach, wer denn den Anruf der Zeugin entgegengenommen habe. Reichenbach konnte sich daran nicht mehr erinnern. Wieder im Revier rief er noch während der Verhandlung an, dass er das Protokoll des Anrufs gefunden habe. Die Zeugin hatte die Notrufnummer 110 angerufen um den vermeindlichen Vorfall zu melden. In dem Protokollauszug der Polizei vom 11.10.2001, den Reichenbach dann eilig faxte, wird die Anruferin bei einem Anruf um 20.44 Uhr, im eklatanten Gegensatz zu der sehr anschaulichen und detailreichen Schilderung der "Zeugin" vor Gericht, folgendermaßen zitiert: "ich fahre gerade die schlierbergstraße richtung lorettostraße."
Angesichts der sehr anschaulichen Schilderung der Zeugin, die mit Sohn und Hund zu Fuß unterwegs gewesen sein will, ist dieser Widerspruch nicht mehr nur 'eigenartig'. Er ist ganz schlicht und einfach 'entlarvend': Widersprüche dieser Art sind typisch dafür, wenn ein Zeuge 'konfabuliert', wenn ein Geschehen also nicht "erinnert", sondern "konstruiert" wird. Wenn man sich an ein reales Vorkommnis erinnert, dann kann man selbstverständlich unterscheiden, ob man zu Fuß oder mit einem Auto unterwegs war. Wenn man einfach einen Vorfall "erfunden" hat, dann kommt es leicht zu Verwechslungen, weil es kein reales Geschehen gibt, auf das man sich in der Rekonstruktion seiner Erinnerung beziehen könnte ...
Und was wagt der 'alte Bekannte' Staatsanwalt Hosp (der ja schon einmal Gegenstand einer - selbstverständlich erfolglosen ... - Dienstaufsichtsbeschwerde des Nacktläufers war), dann als Begündung für seine Entscheidung, das Ermittlungsverfahren gegen Porten-Wollersheim wegen Falschaussage einzustellen, zu schreiben?
Es ist so schmierig und so widerlich heuchlerisch, was da steht, dass einem speiübel wird bei der Vorstellung, dass solch' ein Mensch im Namen des Staates als "Ankläger" auftreten darf und für diese schmierige Intrigenvertuschung auch noch bezahlt wird von unseren Steuergeldern. Man vergleiche diese schmierige Heuchelei mit dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft in einem Fall, wo es gegen den Nacktläufer ging: Da behauptete ein Mann, er sei beleidigt worden, und er wusste nicht einmal mehr, ob er nun als "Dummkopf" oder als "Arschloch" beschimpft worde sein will. Doch die Staatsanwaltschaft Freiburg verfolgt diesen Vorwurf (wenn auch erfolglos) über zwei Instanzen (!!), wagt es also sogar, mit einem solchen Unsinn das Landgericht zu beschäftigen. Da gab es kein Polizeiprotokoll, da gab es keine Aussagen unter Eid, keine Widersprüche in den Aussagen des Beschuldigten (also des Nacktläufers), dafür aber massive Erinnerungsprobleme beim Anzeigenerstatter. Doch hier war niemand der Auffassung, dass "die tatsächlichen Abläufe und Geschehnisse nicht mehr rekonstruiert" werden könnten, dass daher "zugunsten des Beschuldigten" (siehe folgenden Ausschnitt aus der Begründung) seine Version als richtig angesehen werden müsse.
Mit welcher Gewissenlosigkeit Staatsanwalt Hosp hier die Tatsachen verdreht, nur um die gemeinschaftliche Intrige von Behörden und einer intriganten Zeugin vertuschen zu können, ist schon erschütternd. Die eidesstattliche Versicherung des Zeugen stammt von April 2002, nicht, wie Hosp hier lügt, von Februar 2003 (also dem Tag der oben erwähnten Verhandlung unter Vorsitz von Richter Leipold). Und am 28. November 2001 (!) hatte der Nacktläufer bereits im Internet die Zeugin der Falschaussage bezichtigt und öffentlich deutlich gemacht, dass er an diesem Tag gar nicht gejoggt sein kann. Wenige Tage später rekonstruierte er, zusammen mit seinem Freund, den Abend, und der Freund gab gegenüber dem Anwalt des Nacktläufers eine eidesstattliche Versicherung ab. Das alles wusste Hosp bzw. er hätte es wissen müssen. Oder hat er es nicht einmal für nötig befunden, die Akten überhaupt zu lesen, weil ja ohnehin klar war, dass diese Sache "niedergebügelt" werden muss ... ?
Dr. Peter Niehenke
17.07.2003
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