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Von unserem Mitarbeiter Jan Peter

Der schwierige Umgang mit 'Verletzten'

Erlebnisbericht eines (jungen neuen) Mitarbeiters

Ein Mann kämpft seit 20 Jahren für die Wiederaufnahme seines Verfahrens. Er wurde wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt, obwohl das 'Opfer' nach der 'Vergewaltigung' noch Jungfrau war. Er hat seine Strafe abgesessen. Was also könnte das Motiv für seinen Kampf sein, wenn nicht, seine Unschuld zu beweisen, rehabilitiert zu werden?

" Sie können mit Ihrem Artikel der deutschen Justiz den Arsch abwischen! Sie sind schon der zweite linke Vogel, den mir dieser Dr. Niehenke schickt. Sie lügen und verdrehen genau so wie die Staatsanwaltschaft. So etwas könnt ihr mit jedem Neger machen, aber nicht mit mir! " Solche E-Mails kann man also bekommen, wenn man versucht, als Mitarbeiter des Beschwerdezentrums ehrlich und objektiv zu berichten, über einen Mann, der von der deutschen Justiz in einem fragwürdigen Prozess wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt wurde.

 Dabei fing alles ganz harmlos an. Der Betreffende - nennen wir ihn einfach mal "Herr X" - war zunächst noch ziemlich kooperativ. Er schien sehr erfreut, dass überhaupt jemand Interesse daran hatte, seinen Fall zu veröffentlichen. Nach Durchsicht der Akten wurde auch schnell klar, dass an diesem Fall tatsächlich etwas faul war. Herr X wurde verurteilt, obwohl das angebliche Vergewaltigungsopfer körperlich unversehrt und noch immer Jungfrau war und obwohl keinerlei Spuren von Sperma (weder in noch an ihrem Körper) gefunden wurden. Die Richter Biermann, Palm, und Kaiser am Landgericht Verden stützen ihr Urteil einzig und allein auf die Aussage des vermeintlichen Opfers.

 Dass die junge Frau bei ihrer ersten polizeilichen Vernehmung noch etwas ganz anderes ausgesagt hatte als später vor Gericht, tat ihrer Glaubwürdigkeit in den Augen der Richter offensichtlich keinen Abbruch.

 Zwar hatte auch Herr X sich im Laufe der Ermittlungen in Widersprüche verstrickt. Im Gegensatz zum Opfer führte das bei ihm allerdings dazu, dass man ihm kein Wort glaubte. Wichtiger jedoch als dieser Umstand sind diverse Ermittlungsfehler sowie einige merkwürdige (genauer gesagt: unlogische) Schlüsse in der Urteilsbegründung.

 Im Laufe der Recherche für diesen Fall stellte sich bald heraus, dass die Zusammenarbeit mit dem 'Justizopfer' sich äußerst schwierig darstellte. Auf die Widersprüche in seinen Aussagen angesprochen, reagierte Herr X unwirsch. Regelrecht hysterisch wurde er, als ich Fragen zu bestimmten eindeutig belegten Einzelheiten des Tatherganges stellte, die sich nicht mit seiner Version der Geschichte deckten. Er bezeichnete meine Fragen als "mysteriös, desinteressiert und nicht sehr investigativ".

 Mysteriös schien mir dagegen das, was Herr X sich unter unserer Arbeit vorstellte. Er konnte oder wollte einfach nicht verstehen, dass es mir auf eine objektive Berichterstattung ankam und ich daher nicht gewillt war, mich für einen persönlichen Rachefeldzug gegen die Justiz, gegen Politiker, eigentlich gegen ganz Deutschland, benutzen zu lassen. Er verlangte nämlich bedingungslose Solidarität. Seiner Meinung nach handelte es sich hier nicht nur um ein schlampiges Verfahren, oder vielleicht einen Justizirrtum. Nein, eine Verschwörung war im Gange. Die deutsche Justiz habe angeblich ein vorsätzliches Verbrechen an ihm und seiner Familie begangen, von langer Hand geplant, und angezettelt von einem kleinen Polizeibeamten aus dem Heimatdorf des Herrn X, der Richter und Staatsanwälte bestochen haben soll.

 Doch damit nicht genug. Auch jene Richter an den Oberlandesgerichten, die eine Wiederaufnahme seines Falles ablehnten, sowie der niedersächsische Justizminister und selbst Gerhard Schröder (damals Ministerpräsident von Niedersachsen) seien in diese Verschwörung verwickelt. Sie alle hätten seinen Fall gekannt und nichts unternommen. Also seien sie Verbrecher. Verbrecher, die in einer Reihe stünden mit jenen Männern, die zu Zeiten des Nationalsozialismus "Recht" gesprochen haben. Aus diesem Grunde erstattete Herr X auch Anzeige gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union, der Liga für Menschenrechte und dem internationalen Strafgerichtshof. Dass man dort nicht reagierte, lässt natürlich nur einen Schluss zu: Auch diese Organisationen sind in die Verschwörung verwickelt. - Soviel zur Logik des Herrn X.

 Er selbst sieht sich offensichtlich als eine Art moderner Don Quijote, der einsam gegen die Windmühlen der deutschen Justiz kämpft. Ich sollte wohl sein Sancho Pansa sein, der willenlose Erfüllungsgehilfe, der unkritisch jede noch so wirre Behauptung glaubt. Da ich dies nicht tat, war ich für ihn ein Verräter.

 Eigentlich hätte ich diesen Fall spätestens an der Stelle, als mir diese Dinge klar wurden, aufgegeben. Wenn da nicht die Tatsache gewesen wäre, dass die Justiz hier tatsächlich nicht gerade gewissenhaft gearbeitet hatte, und wenn nicht dieser Gedanke in meinem Hinterkopf herumgespukt hätte, dass dieser Mann (wie paranoid er auch sein mochte) vielleicht doch unschuldig war. Auch ein Paranoider hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Mich interessierte eigentlich nur diese Frage: Hatte er ein faires Verfahren? Doch diese Herangehensweise schien ihm wohl zu 'harmlos' angesichts der Umstände seines konkreten Falls.

 Ich versuchte es mit Logik. In langen Mails machte ich ihm meinen Standpunkt klar, mein Interesse an objektiver Berichterstattung. Schlussendlich ließ er sich tatsächlich besänftigen und beantwortete meine Fragen. Ich hatte wirklich das Gefühl, er habe verstanden, was ich ihm vermitteln wollte.

 Wenig später konnte ich daher den Artikel fertigstellen. Ich ließ ihn Herrn X zukommen, um sein Einverständnis für die Veröffentlichung einzuholen. Als Antwort erhielt ich eine Mail, die deutlich machte, dass er wohl doch nicht so ganz verstanden hatte, was Objektivität bedeutet. Dass ich nicht über Dinge schreiben konnte, die er zwar behauptete, für die er aber keinerlei Beweise vorlegen konnte und die sich zudem noch äußerst unglaubwürdig anhörten, schien ihm unverständlich zu sein.

 Er ließ mir mehrere Schreiben zukommen, allesamt wütende Schriften, in denen er jeden als Verbrecher beschuldigte, der irgendwann einmal mit seinem Fall zu tun gehabt und sich nicht bedingungslos auf seine Seite gestellt hatte. Für seine Vorwürfe habe er Beweise. Gesehen habe ich diese Beweise nie, obwohl ich ihn beständig darum gebeten habe.

 Viele seiner Behauptungen ließen sich einfach nicht mit dem, was ich sonst wusste, in Einklang bringen. So behauptete er immer wieder, dass das Protokoll der ersten polizeilichen Vernehmung, in der das vermeintliche Opfer Angaben macht, die sich deutlich von seiner Aussage vor Gericht unterscheiden, von der Justiz gestohlen worden sei. Unter abenteuerlichen Umständen sei er jedoch an eine Kopie dieser Aussage gelangt. Was das für Umstände waren, wollte er aber nicht verraten. Nun wurde in der Anklageschrift diese Aussage beinahe wörtlich zitiert. Wie soll eine Aussage 'gestohlen worden sein, wenn sie doch in der Anklageschrift zitiert wird? Auch auf diese Frage wusste Herr X keine Antwort. Er behauptete, das Dokument 'Anklageschrift' sei gefälscht. Er selbst habe eine vollkommen andere Anklageschrift erhalten. Eine Kopie dieser Anklageschrift konnte er mir jedoch nicht geben. Er schien nicht zu begreifen, dass die Ermittlungsbeamten den von ihm unterstellten Diebstahl doch gar nicht nötig hätten, dass Richter ohnehin willkürlich entscheiden können, niemandem außerhalb der Richterschaft (genauer: der nächst höheren Instanz gegenüber) Rechtenschaft schuldig sind.

 Immer wieder versuchte ich ihm klar zu machen, dass seine Behauptungen bewiesen werden müssen, uns gegenüber bewiesen werden müssen, wenn wir darüber berichten sollen. Doch darauf ging er nicht ein. Er zog es vor, mich von nun an einfach zu beschimpfen. Mehrere wirre Mails erreichten mich. Das folgende Zitat stammt aus einer solchen Mail:

 "Du Filzlaus bist nur mutig, weil du weit weg bist. Mit Dreck sollte man sich nicht abgeben, man bekommt schmutzige Hände dabei. Lerne erst einmal richtig deutsch schreiben, du dusselige Intelligenzbestie!"

 So mussten wir also auf die vollständige Darstellung des Falles verzichten und haben uns von der Redaktion entschieden, am Beispiel dieses Falles einmal die Schwierigkeiten aufzuzeigen, mit denen wir bei unserer Arbeit mit den "Justiz-Verletzten", den sog. "Rechts-Unterworfenen" zu kämpfen haben. Denn unklar bleibt, trotz aller Seltsamkeiten des Herrn X, ob er nun eigentlich schuldig ist oder nicht. Das Landgericht Verden jedenfalls hat ihm seine Schuld meines Erachtens nicht nachweisen können. Verurteilt wurde er trotzdem. Ohne eindeutige Beweise, nur aufgrund einer fragwürdigen Aussage. Er bekam nach meiner Auffassung kein "faires Verfahren" und es wurde der fundamentale rechtsstaatliche Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" mal wieder, wie so oft, dem Bestrafungsbedürfnis der Staatsanwaltschaft, der Richter und vermutlich sogar auch der Bevölkerung geopfert. Näheres dazu finden Sie hier.

Jan Peter
01.05. 2003


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