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Pressemitteilung

Staatsanwaltschaft Freiburg zieht im Prozess gegen den Nacktläufer den Schwanz ein

Wenn Rachebedürfnisse von Behörden (-vertretern) sich verselbständigen (siehe folgende vor dem Prozess versandte Pressemitteilung).


"Außer Frage steht, daß sich die Justiz der Kritik wegen ihrer Urteile stellen muß. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt."

(Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Rudolf Wassermann, in: NJW 1998, 730, 731)


Wie man so dämlich sein kann, einen Menschen dafür zu verklagen, dass er bei der Anmeldung einer Demo die Uhrzeit nicht angegeben hat, und ihn dafür 40 Tage ins Gefängnis stecken zu wollen (wenn er die geforderten 40 Tagessätze nicht bezahlen kann), das kann man nur dann verstehen, wenn man als Therapeut den Hass und den Verfolgungswahn der Zwangsburger Behörden (-vertreter) gegenüber dem Nacktläufer und die dreckigen Folgen dieser Persönlichkeitsstörung dieser Leute kennt.

 Da muss sich also die Staatsanwaltschaft Freiburg von einer Rechtsreferendarin (im Auftrage der umsichtig agierenden Richterin am Landgericht, Heidrun Nökel, hatte sie den von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Vorwurf rechtlich gewürdigt) erklären lassen, dass ihr "Ansinnen", vorsichtig ausgedrückt, "wenig Aussicht auf Erfolg hat". Na, ja! Selber denken ist bei Staatsanwälten ja möglicherweise zu viel verlangt. Jedenfalls zog sie den Schwanz ein und zog ihre Berufung zurück. Als Steuerzahler stößt einem allerdings sauer auf: Angesichts der Überlastung der Justiz, die dazu führt, dass sogar Verfahren gegen Schwerverbrecher zuweilen eingestellt werden müssen, weil sie verjährt sind, bevor sie verhandelt werden können, besitzt die Staatsanwaltschaft Freiburg die Dreistigkeit, die Erfüllung ihrer persönlichen Rachebedürfnisse vor alle Vernunft zu stellen und mit einem derart dämlichen Vorwurf ein Landgericht zu beschäftigen. Haben denn diese Leute ihren Verstand verloren?

 Die Staatsanwältin, Iris Janke, sieht aus, als ob sie "kein Wässerchen trüben könnte", aber man darf einfach nicht vergessen: Sie ist Teil dieser skrupellosen Bande (man kann angesichts der Machenschaften dieser Bande den Namen "Freiburg" wahrlich nur als Zynismus empfinden). Das einzige, was mich bei dieser Frau während der kurzen Verhandlung wundert, ist, dass sie es schafft, diesen korrupten Laden dort zu vertreten und im Gerichtssaal nicht zu erröten angesichts der Lächerlichkeit oder Dreistigkeit (je nach Blickpunkt) des Vorgehens der Staatsanwaltschaft gegen den Nacktläufer.

 Offensichtlich spekulieren die Behörden mit ihren immer wieder neu "an den Haaren herbei gezogenen" Vorwürfen darauf, damit Druck zu erzeugen und den Nacktläufer einschüchtern zu können. Nur: Die Stategie "Bangemachen" geht doch beim Nacktläufer nicht auf! Im Gegenteil! Das einzige, wozu derartige Machenschaften führen, ist verstärktes Engagement gegen den "Morast in der Justiz" (der stinkt wahrlich zum Himmel) durch die Einrichtung einer Richterdatenbank, damit endlich das Prinzip "öfffentliche Kontrolle der Justiz" auch umgesetzt wird (die Justiz ist eine Inzucht, nur durch sich selbst kontrolliert, und so etwas führt zwangsläufig zu Machtmissbrauch, und sei es aus Bequemlichkeit/Faulheit oder Dummheit).

 Was bleibt ist das verklemmt-mittelalterliche Arsch-Urteil von Amtsrichter Dr. Udo Schleef (genannt "Schleefmütze"), zu dem allerdings vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe eine Revision anhängig ist. Viel Aussicht auf Erfolg hat diese Revision nicht, denn zuständig ist der Richter mit der Penisphobie, Dr. Jürgen Henninger, der ja möglicherweise auch noch eine "Arsch-Phobie" hat oder gar wie sen Kollege aus Freiburg auch meint, der Arsch sei ein "sekundäres Geschlechtsmerkmal" (siehe: Amtsrichter Dr. Udo Schleef hält Po für ein sekundäres Geschlechtsmerkmal). Aber wir dürfen gespannt sein, welche Produkte seiner 'Formulierungskünste' in seiner Urteilsbegründung diesmal wieder für unsere Stilblütensammlung dabei abfallen werden ...

Dr. Peter Niehenke
5. Dezember 2002


Diese Pressemitteilung wurde auch an mehr als 100 ausgesuchte Rechtsanwaltskanzleien im Raum Freiburg versandt (es ist ja von Vorteil, dass alle die, die mit der Justiz zu tun haben, um solche Vorgänge wissen). Eine der Anwältinnen, Angela Schroff, die diese per Fax versandte Mitteilung erhalten haben, sandte dem Beschwerdezentrum folgende 'Abmahnung', die von uns als ein schönes Beispiel von "Logik von Juristen" empfunden wird :-)
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