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www.beschwerdezentrum.org > alle Nachrichten > Richter Laudi (Amtsgericht Kirchhain): Autoritäres Gelaber anstelle einer 'Urteilsbegründung'

Richter Laudi (Amtsgericht Kirchhain):

Selbstgefällige Selbstgerechtigkeit und autoritäres Gelaber anstelle einer 'Urteilsbegründung'.

Wenn Juristen sich beleidigt fühlen, ist die Meinungsfreiheit nichts mehr wert!


"Außer Frage steht, daß sich die Justiz der Kritik wegen ihrer Urteile stellen muß. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt."

(Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Rudolf Wassermann, in: NJW 1998, 730, 731)


Es ist sehr schwierig, meine Abscheu vor dieser Art Justiz, die hier zum wiederholten Male Gegenstand unserer Berichterstattung ist, in angemessene Worte zu fassen, ohne mich diesem mehrheitlich offensichtlich verdorbenen Haufen, der sich in Deutschland und anderswo "Justiz" nennt, damit ans Messer zu liefern. Man kann Menschen ja ihre Dummheit nicht vorwerfen (dumm zu sein ist nur zu einem Teil ein schuldhaftes Verhalten, zum größeren Teil vermutlich ein angeborenes Handycap). Aber es ist unerträglich, wenn Menschen, die die Macht haben, über andere zu richten, in deren Leben einzugreifen, ggf. ihre Existenz zu zerstören, entweder nicht bereit oder nicht in der Lage sind (fraglich, was von beidem schlimmer ist), die einfachsten Denkgesetze korrekt anzuwenden.



30. Januar 2005: Aktuelle Entwicklung zu diesem Schmierentheater
Staatsanwaltschaft Marburg zieht den Schwanz ein

Nun hat die Staatsanwaltschaft in Marburg, wissend um die rechtsbeugerische Qualität dieses Machwerks von einem Urteil, gerade noch rechtzeitig die Konsequenzen und ihren Schwanz eingezogen. (Siehe auch dieses Schmierenstück von einer Gerichtsverhandlung, das dieser Mann, der mit seinen Urteilen nur als eine 'Schande für das deutsche Rechtswesen' zu charakterisieren ist, im November letzten Jahres zu verantworten hatte, anlässlich dessen er seinen 'Lieblingsgegner', Dr. Brosa, erneut rechtsbeugerisch verurteilte: Perversion des Rechts durch Dorfrichter Laudi (Kirchhain/Hs.) Wenn das Gericht in Marburg sich nicht einen Rüffel von Karlsruhe abholen will, dann wird auch dieses unendlich dämliche Urteil vor dem Landgericht keinen Bestand haben dürfen. Aber, wie sagte Laudi doch so schön anlässlich eines anderen Rechtsbruchs, den er zu verantworten hat: "Hier bestimme ich, was geschieht, auch wenn das manchen nicht passt." (Siehe die Satire Dorfrichter Laudi (Kirchhain/Hs): Der schöne Tod der Kühe.) - Man sieht daran: Den Richterinnen und Richtern fehlt es leicht an der notwendigen Demut. Sie bilden sich ein, sie seinen Herren, und sie vergessen, dass sie (von uns Steuerzahlern finanzierte) Diener sind, und sie haben nichts weiter zu tun als gefälligst ihren Job anständig zu machen!

 Am 7. Juli 2002 berichteten wir unter dem Titel Staatsanwaltschaft beim Landgericht Marburg unter Vertuschungs-Verdacht von den Erlebnissen eines Bürgers des kleinen Dorfes Amöneburg mit der dortigen Polizei und Staatsanwaltschaft. Nun haben wir erneut Anlass, die Machenschaften der Justiz in dieser Gegend anzuprangern, denn was das zuständige Amtsgericht in Kirchhain (bei Marburg) unter Vorsitz von Richter Laudi, und was die örtliche Staatsanwaltschaft, beim Prozess vertreten durch den jungen (und offensichtlich sehr ehrgeizigen) Staatsanwalt Franosch, sich am 21.November dieses Jahres bei einem Prozess gegen den Physiker Dr. Brosa (52) geleistet haben, ist mal wieder "Schmierentheater" in übelster Form. Sowohl dem Richter als auch insbesondere dem jungen, ehrgeizigen aber offenbar überforderten Staatsanwalt hätte ich zu gern mein Lieblingsbuch von Ex-Oberlandesrichter Dr. Egon Schneider ("Logik für Juristen") geschenkt. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass einer von beiden es gelesen hat. Und sollten sie es gelesen haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie es verstanden haben.

Erbärmlich: Vorauseilender Gehorsam gegenüber den "Göttern in Schwarz" bei T-Online

 Dr. Brosa hatte sich wegen einer Reihe von Formulierungen zu verantworten, die er auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Er schreibt dort unter anderem: "Die gefährlichste kriminelle Vereinigung. Das ist die Justiz, besonders die Staatsanwaltschaft. Diese Leute fördern Gesetzesverstöße aller Art und decken Kriminelle. Richtig aktiv werden die Angehörigen der Justiz nur, wenn sie Angst bekommen, dass ihre Korruption publik wird." Aufgrund dieser Äußerungen interveniert die Staatsanwaltschaft zu allererst einmal bei dem damaligen Provider von Dr. Brosa, T-Online, und lässt die Homepage sperren. Und was macht dieser Konzern gegen seine eigene rechtliche Überzeugung? Brav und in geradezu "vorauseilendem Gehorsam" macht sich T-Online zum Erfüllungsgehilfen klebriger anti-demokratischer Machenschaften einer (entweder mimosenhaft empfindlichen oder aber ängstlichen) Dorfjustiz und sperrt tatsächlich die Homepage, noch dazu ohne irgendeine Benachrichtigung an den Inhaber. Erst auf Anfrage erhält Dr. Brosa dann den folgenden Brief. Man kann das wirklich nur "erbärmlich" nennen, was T-Online sich da geleistet hat, besonders angesichts der Tatsache, dass Dr. Brosa in den Akten der Staatsanwaltschaft einen Antwortbrief von T-Online auf die Aufforderung zur Sperrung der Homepage fand, in dem T-Online bezweifelt, ob es einen hinreichenden Verdacht für eine Straftat auf den Seiten von Dr. Brosa gebe. Sie "mucken kurz auf", aber sie waren letztlich dann doch zu feige, aus dieser Ansicht/Einsicht auch die adäquaten Konsequenzen zu ziehen und die Meinungsfreiheit in angemessener Forum zu schützen. Es ist eben übelstes Schmierentheater auf allen involvierten Ebenen.

Unsere Leser kennen es mittlerweile: Wenn die Justiz jemanden verfolgen will, ist ihr keine Anschuldigung zu grotesk oder zu dumm

 Zusätzlich zur Sperrung der Homepage erhält Dr. Brosa einen Strafbefehl. Der Inhalt dieses Strafbefehls ist so grotesk (lächerlich bzw. dämlich), dass es einem mit Vernunft und Verstand begabten Menschen die Sprache verschlägt. Es werden zwei Passagen angeführt, die den Straftatbestand untermauern sollen. Eine der Passagen ist oben bereits zitiert. Die zweite Passage in diesem Strafbefehl ist folgendem Abschnitt der Homepage von Dr. Brosa entnommen:
"Meine Haustür ist aus Drahtglas. Ein Tritt reicht nicht um durchzukommen. Der Haupttäter trat und schlug immer wieder. In die untere Hälfte hatte er schon ein Loch gemacht. Ich machte die Tür kurz auf und schlug ihn zurück. Danach griff er nicht mehr an. Er brüllte noch Beleidigungen und zog mit der Frau bergabwärts ab.
Dafür drückte sein Kumpan gegen die Haustür. Ich konnte sie nicht mehr einklinken. Der Kumpan aber verlor beim Drücken Zeit. Als ich hörte, er war allein, ging ich raus und sorgte, dass er blieb, bis die Polizei kam. Dem Fahrer des Streifenwagens mache ich keinen Vorwurf. Er hat fünfzehn Minuten für die Strecke von Stadtallendorf bis nach Amöneburg gebraucht. Neuer Rekord. Seine Kollegen benötigen mehr als zwanzig Minuten. Vor meinem Anruf bei der Polizei aber war ich eine halbe Stunde durch Amöneburg gelaufen und hatte um Hilfe geschrien. Die Hauptschuld dafür, dass solche Dinge möglich sind, trägt die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Marburg. Situationen wie am 12.5.2002 habe ich schon im Dutzend erlebt. Immer hat die Justiz die Kriminellen gedeckt."

 Es ist ja wohl das absolut selbstverständliche Recht von Dr. Brosa, seiner Meinung Ausdruck zu verleihen, dass die Staatsanwaltschaft Marburg durch ihr Verhalten diese Zustände im wesentlichen zu verantworten hat. Und wenn Dr. Brosa das nicht darf, dann mache ich persönlich hiermit von meinem Recht Gebrauch, diese Meinung zu vertreten und behaupte hiermit: Die Hauptschuld dafür, dass die Kriminellen aus Amöneburg und Umgebung Dr. Brosa in der beschriebenen üblen Weise mitgespielt haben, trägt die Staatsanwaltschaft beim Landgericht in Marburg. Das ist meine Meinung!

Ein Interview in DER SPIEGEL von Ex-Verfassungsrichter Henschel zum Fall des Kabarettisten Hildebrand

 Viele werden sich daran erinnern, dass der Kabarettist Dieter Hildebrand im Jahre 2000 in einer Fernsehsendung den Mitarbeitern des Wiesbadener Ausländeramtes empfahl, "nachträglich in die SS einzutreten". Der Fall schlug hohe Wellen und in DER SPIEGEL (24/2000, Seite 104) sagte Ex-Bundesverfassungsrichter Johann Friedrich Henschel (damals 69) in einem Interview auf die Frage von DER SPIEGEL, ob sich eine Behörde mehr gefallen lassen müsse als ein Privatmann: "Ja, denn eine Behörde ist nicht Träger des allemeinen Persönlichkeitsrechts und hat daher auch keine persönliche Ehre. ... Bei einem Prozess hätte die Stadt Wiesbaden daher meiner Ansicht nach ganz schlechte Karten."

 Vielleicht hätte man dem jungen und ausgesprochen dynamischen und angriffslustigen Staatsanwalt Franosch vom Dorfgericht in Kirchhain oder seiner Vorgesetzten, Oberstaatsanwältin Dr. Gödel, auf deren Geheiß er ja bei Gericht vermutlich den "Scharfmacher" zu spielen hatte, dieses Interview vor dem Prozess zur Kenntnis bringen sollen. Aber wer muss damit rechnen, dass ausgebildete Juristen eine Lektion in den Grundlagen der Demokratie benötigen ...

Kurzbericht: Prozess wegen Beleidigung der Justiz gegen Dr. Brosa am 21. 11. 2002

10.02 Uhr: Richter Laudi eröffnet die Verhandlung.
Anwesend sind, neben Richter Laudi, Staatsanwalt Franosch, ein Protokollant und im Zuschauerraum zwei Polizisten in Uniform (man fragt sich immer wieder, wofür die Polizei so alles Zeit hat ...), ein Herr (vermutlich ein Vertreter der Presse, denn er machte sich ab und zu Notizen) und der Autor dieses Artikels als Prozessbeobachter im Auftrage des Beschwerdezentrums.

 Während der Verhandlung machte Richter Laudi zunächst einen ganz guten Eindruck: Mit "ruhiger Hand", beinahe ein wenig "väterlich", scheinbar um Fairness bemüht, befragte er den Beschuldigten zu den Vorwürfen. (Wie wenig doch solch einem Eindruck offenbar zu trauen ist ...)

 Der Beschuldigte wird gebeten, seine Personalien anzugeben und Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen zu machen (ist das überhaupt mit der Strafprozessordnung vereinbar, dass das bereits jetzt erfragt wird?). Die Angaben hätte der Beschuldigte sich allerdings auch sparen können, denn das Gericht hat sie ihm ohnehin nicht geglaubt (wie sich später bei der Festsetzung der Höhe des Tagessatzes zeigt).

10.04 Uhr: Staatsanwalt Franosch verliest die Anklage (praktisch identisch mit dem bereits oben zitierten Strafbefehl).
Der Richter fragt sodann den Beschuldigten, ob dieser sich äußern wolle, was Dr. Brosa bejaht. Der Richter liest sodann minutenlang aus der Homepage von Dr. Brosa vor. Im Nachhinein erscheint einem das alles als eine lächerliche Show, denn es ist gar zu offensichtlich, dass Richter Laudi sein Urteil schon lange vor Prozessbeginn gefasst hatte ...

 Dr. Brosa hebt hervor, dass es sich bei den beanstandeten Seiten eindeutig um zulässige Kritik an gesellschaftlichen Verhältnissen handle, insbedsondere hebt er hervor, dass er keine Personen, sondern Institutionen angegriffen habe (er habe schließlich auch keine Namen genannt). Er hebt weiter hervor, dass die einzige Korrektur für kriminelle Machenschaften in Behörden die Öffentlichkeit sei. Er zitiert sodann eine Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zu ähnlich gelagerten Fällen. Die Berechtigung der Schärfe seiner Kritik habe er durch Beispiele von Entscheidungen der Marburger Staatsanwaltschaft zu belegen versucht. (Siehe auch seinen Einspruch gegen den Strafbefehl)

 Staatsanwalt Franosch fragt (scharf und gereizt, wie wenn er persönlich beleidigt wäre) nach, wo es denn in dem von Richter Laudi verlesenen Text seiner Homepage überhaupt um Verfehlungen der Staatsanwaltschaft Marburg gehe? Brosa erklärt, dass in den Akten der Staatsanwaltschaft eben genau diese Passagen fehlen würden (es handelt sich um den bereits oben zitierten Artikel um ein von der Staatsanwaltschaft als "unkenntlich" eingestuftes Gesicht eines Randalierers auf einem Foto, vermutlich ein Polizistensohn, dessen Einstufung als "unkenntlich" den Verdacht der "Strafvereitlung" seitens der Marburger Staatsanwaltschaft sehr wohl rechtfertigt)! Das sei ein weiterer Skandal: Dem Gericht würde nicht das vollständige für die rechtliche Würdigung des Falles notwendige Material vorgelegt, die Anklage stütze sich also noch dazu auf unvollständige Akten! Doch Franosch beharrt: "Ich will von ihnen nur wissen, was die Staatsanwaltschaft Marburg denn in Bezug auf den Fall vom 12.5.2002 falsch gemacht hat."

Staatsanwalt Franosch wendet sich in der Verhandlung mehrfach direkt an die anwesende Presse

 An dieser Stelle nun überrascht Franosch das erste Mal (insgesamt kommt es drei Mal im Laufe der Verhandlung vor) damit, dass er sich direkt an die Presse im Saal wendet. Er betont, dass man in keiner Weise unterstellen dürfe, die Staatsanwaltschaft sei etwa bei Anzeigen von Dr. Brosa nicht tätig geworden. Sie habe halt die Akten von dem Vorfall vom 12.5.02 (siehe unten) erst im September 02 erhalten. Man könne ihr also keinesfalls Vertuschung oder Untätigkeit vorwerfen. Der Täter sei nämlich in der Zwischenzeit ermittelt worden und er werde "hier in diesem Saal" vor Gericht stehen und zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Tatsache mache deutlich, dass die Kritik von Dr. Brosa völlig unberechtigt sei und damit seien seine Äußerungen eine nicht hinnehmbare "Schmähkritik".

 Nun weiß Franosch natürlich auch, dass man eigentlich eine Institution nach gängiger Rechtssprechung gar nicht beleidigen kann! (Siehe das oben zitierte Interview mit Ex-Verfassungsrichter Henschel.) Um diese "Schwierigkeit" auf dem Wege zu einer Verurteilung (sprich: einer Rache !) zu umgehen, greift er zu einem Trick, der in seiner Dummheit (mir persönlich erscheint er in diesem Moment als eine perfide Unverschämtheit) nicht mehr zu überbieten ist: Brosa habe schließlich konkret die Staatsanwaltschaft Marburg angegriffen und beleidigt, also eine ganz bestimmte Behörde, die zudem gerade mal aus 12 Personen bestehe, so dass die Beleidigung auf diese Weise leicht ganz konkreten Personen "persönlich zurechenbar" sei.

Wie Staatsanwalt Franosch mit Tricks eine Straftat 'erfindet'

 Das offensichtlich Dämliche an dieser Scheinbegründung ist: Alle Behörden haben natürlich nur eine begrenzte Zahl von Mitarbeitern, seien es nun 12 oder 12.000. Auch die Ausländerbehörde von Wiesbaden, um die es im "Fall Hildebrand" geht, hat kaum mehr als 12 Mitarbeiter. Und wenn z. B. jemand "die Politiker" oder "die Soldaten" beleidigt ("Soldaten sind Mörder"!), dann kann sich natürlich auch in diesem Fall jeder einzelne Angehörige dieses Berufsstandes betroffen und angesprochen fühlen, wie die 12 Mitarbeiter des Staatsanwaltschaft Marburg, von denen kein einziger namentlich von Brosa herausgestellt wurde. Es ist einfach unglaublich, mit welch miesen, leicht durchschaubaren (und daher eher noch umso unverschämteren) Tricks hier ein Mitglied dieses Berufsstandes (die Verhältnisse in diesem Berufsstand nannte BILD einen "Saustall" ­ eine Kennzeichnung, die ich mir hiermit ausdrücklich zu Eigen mache!) eine Scheinbegründung dafür zu liefern versucht, einem Bürger sein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf "freie Meinungsäußerung" streitig zu machen.

 Aber selbst die dümmste Äußerung kann ein Jurist noch toppen, im Falle von Franosch durch die von ihm vorgetragene zusätzliche Begründung, warum die Äußerungen von Dr. Brosa nicht unter den Schutz von Art. 5 des Grundgesetzes fielen: es handle sich bei seinem Fall nämlich nicht um einen "Fall von öffentlichem Interesse", sondern um eine "Privatfehde". Er schien in diesem Moment geflissentlich 'übersehen' zu wollen: Brosa wurde der Beleidigung der Marburger Staatsanwaltschaft wegen angeklagt: Was, zum Teufel, ist daran eine "Privatfehde"? In anderen Worten: Was hat die Tatsache, dass Brosa die Verhältnisse in der Justiz in diesem Lande am (trefflich geeigneten) Beispiel der Staatsanwaltschaft Marburg kritisiert, damit zu tun, dass das Beispiel, welches er herausgreift (nämlich der Umgang der Staatsanwaltschaft mit den kriminellen Machenschaften, deren Opfer er ist), vielleicht als Privatfehde eingeordnet werden könnte (nebenbei: Muss eigentlich immer erst ein Mord geschehen, damit man von einem "öffentlichen Interesse" bei der Strafverfolgung von Gewalttaten ausgehen kann?).

 Solche "Zweifel" an der Berechtigung des Vorwurfs (die ja sogar die Rechtsabteilung von T-Online offenbar teilt) fechten aber Franosch und (wie sich spätestens bei der Urteilsverkündung herausstellt) auch Laudi nicht im Mindesten an: Franosch fordert eine Strafe von 15 Tagessätzen zu je €  50,- (völlig ungerührt davon, dass Brosa sein gegenwärtiges Nettoeinkommen aufgrund der durch den Terror in seinem Dorf verursachten Arbeitsstörungen als wesentlich geringer eingestuft hatte).

10.55 Uhr: Urteilsverkündung Hier setzt Laudi noch eines drauf: Er versteigt sich zu der gnadenlos arroganten Feststellung, das Beispiel der Ex-DDR, das Brosa in seiner Verteidigung angeführt hatte, sei ja wohl bestenfalls "unverschämt", denn (an Naivität kaum noch zu verzeihen!): Richter seien schließlich ihrem Amtseid verpflichtet ("Genau! Wie auch Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl es ja wohl auch war!", schoss es mir in dem Moment durch den Kopf). Wenn jemand dagegen verstoße, werde er verfolgt und komme in den Knast, wo er dann auch hingehöre, einer "Kontrolle durch die Öffentlichkeit", wie von Brosa zur Rechtfertigung seiner Kritik angeführt, bedürfe es nicht. (Ja, ja: Im Westen wohnen natürlich nur "gute Menschen", die vor Anfechtungen wie "Seilschaften" etc., wie die Kollegen im Osten, selbstverständlich -zumindest mehrheitlich- gefeit sind.) Seine Urteilsbegründung gipfelt in der juristisch offenbar sehr tiefsinnigen Feststellung: "Sowas sagt man einfach nicht!" WOW! Das nennt man eine 'Urteilsbegründung': "Das tut man nicht!" Man spürte: Wir sind halt auf einem Dorf ...

 Mich packt angesichts solcher Sprüche das blanke Entsetzen. Einer solchen Justiz sind wir "unterworfen"! Ich hatte "auf dem Lande" ja einiges an Schlichtheit in der Argumentation erwartet. Aber was uns da geboten wurde, das verdient nur eine Qualifizierung: Widerlich!

Dr. Peter Niehenke
24. November 2002

Am 23. Januar 2003 erhielt Dr. Brosa dann die schriftliche Urteilsbegründung. Ob Richter Laudi in der Zwischenzeit (z. B. durch die Lektüre dieses Artikels mit Links zu der Meinung von kompetenten Kollegen aus seinem Berufsstand) dazugelernt hat, ist aus der Urteilsbegründung nicht erkennbar. Er war ja wohl gezwungen, den oben beschriebenen Unsinn schriftlich zu wiederholen.


Epilog:

Um Brosa zu widerlegen, hat sich die Staatsanwaltschaft, die Polizistensöhne, wie es scheint, eher schützt (zumindest, wenn es um Brosa geht), sich immerhin zu einem "Bauernopfer" durchgerungen, und sie stellt diesen Mann vor Gericht.
Bauernopfer? Nun: Man "schont" den Polizistensohn und zum Beweis der eigenen "Unparteilichkeit" wird ein (den Beamten nicht weiter wichtiger) dorfbekannter Schläger abgeurteilt ...
Vielleicht bedeutet das ja trotz allem ein wenig 'Ruhe' für Dr. Brosa.

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Siehe auch:
Wenn die Würde des Gerichts zur Lachnummer wird ...