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www.beschwerdezentrum.org > alle Nachrichten > Zwangsburg unterliegt vor dem Bundesverfassungsgericht

Behördlicher Verfolgungswahn vom Bundesverfassungsgericht gerügt

Solche Urteile machen Hoffnung, dass Behördenterror, in Zwangsburg und anderswo (siehe auch die Repressalien gegen einen harmlosen Nudisten, der im Wald FKK machen möchte, nicht immer erfolgreich sein muss.

Meldung von Deutschlandradio, 12. Juli, 13.00 Uhr:

 Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist gelegentliches Haschisch-Rauchen allein kein Grund für den Entzug des Führerscheins. Damit wurde der Beschwerde eines Mannes stattgegeben, bei dem die Polizei fünf Gramm Haschisch gefunden hatte, aber keinerlei Hinweise auf Fahren unter Drogeneinfluß. Als er einen Test seiner Fahreignung, das Drogen-Screening, verweigerte, entzog ihm die Stadt Freiburg den Führerschein. Die Karlsruher Richter argumentierten, der einmalige oder gelegentliche Konsum von Canabis begründe allein noch keinen hinreichenden Verdacht auf Fahruntüchtigkeit. Das Gericht schränkte damit die bisherige Behördenpraxis ein.

Hier zur Pressemitteilung 62/2002 vom 12.7.02 des Bundesverfassungsgerichts

Dr. Peter Niehenke
12. 7. 2002


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