Der Sinneswandel von Staatsanwältin Winterer (Freiburg)
Hier scheint eine Staatsanwältin dem Druck der Kollegen nicht mehr standgehalten zu haben.
 Stellen Sie sich folgende Geschichte vor: Ein Mann überfährt eine rote Ampel, wird von der Polizei gestellt und zusammengeschlagen. Er erstattet Anzeige gegen die Polizisten und erhält von der Staatsanwaltschaft einen Einstellungsbescheid mit der Begründung, daß die Polizei das Recht habe, ihn anzuhalten, wenn er eine rote Ampel überfahre. "Meine Anzeige bezog sich darauf, daß ich zusammengeschlagen worden bin!", möchte er die Leute am liebsten anschreien - aber soetwas nutzt nichts. Es ist genau diese Art von "Logik", angewendet von Mächtigen gegenüber Ohnmächtigen, die Folterer anwenden, um ihre Opfen in den Wahnsinn zu treiben: Das scheinbare Eingehen auf ein Argument ...
Ein ähnliches Muster widerfuhr vor einem Jahr dem "Nacktläufer von Freiburg": Er war von der Polizei in der Stadt ("zu seinem eigenen Schutz" !??!) "in Gewahrsam genommen" worden. Mal angenommen, das sei rechtens gewesen ... Er wurde dann nach Hause gefahren, und dann wurde er von dort wieder mitgenommen, um ihn über Nacht in eine Zelle zu sperren. (Siehe dazu eine Pressemitteilung vom 21. 7. 2000.) Das von ihm angestrengte Verfahren wegen Freiheitsberaubung wurde dann mit der Begründung eingestellt, die Polizei habe das Recht gehabt, ihn in Gewahrsam zu nehmen, damit die öffentliche Ordnung nicht gefährdet werde. Auch der Nacktläufer hätte damals am liebsten geschrieen: "Meine Anzeige bezog sich darauf, daß ich, schon zu Hause und außer jeder Gefahr, gezwungen wurde, wieder mit ins Revier zu fahren und dort ohne jede Rechtsgrundlage über Nacht in eine Zelle gesperrt werden zu sollen!" - Aber solch ein Schreien würde gar nichts nützen, wie sich in dem erneuten Einstellungsbescheid nachlesen lässt, ergangen, nachdem gegen den ursprünglichen Einstellungsbescheid Beschwerde eingelegt worden war.
Staatsanwältin Winterer, die im Januar 2000 noch geschrieben hatte: "Dieser Verdacht (gemeint ist der Verdacht der Freiheitsberaubung, Anm. des Verfassers) hat sich nach den durchgeführten Ermittlungen nicht mit dem für die Erhebung der öffentlichen Klage erforderlichen Grad an Gewißheit (Hervorhebung durch den PN) erhärten lassen." (siehe dazu die folgende Kurznachricht), ist sich nach erneuten Ermittlungen nun sicher: "Dieser Verdacht kann nach den durchgeführten Ermittlungen als ausgeräumt betrachtet werden." (Einstellungsbescheid vom 16. 7. 2001)
Aus dem Unterschied zwischen ihrer ersten Bewertung und der jetzt endgültigen letzten Bewertung kann man nur den Schluss ziehen, dass die neuen Ermittlungen zu bedeutsamen neuen Erkenntnissen geführt haben müssen. Doch wenn man in dem Einstellungsbescheid sorgfältig liest, dann erfährt man nur Folgendes:
Polizeiobermeister Dages soll (in diesem Fall wahrheitswidrig) in einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgeführt haben: "... dass Dr. Niehenke im Gespräch völlig uneinsichtig gewesen sei und nicht habe erkennen wollen, dass aufgrund des durch die Tour-de-France bedingten starken Publikumsverkehrs in der Stadt eine labile Sicherheitslage vorhanden gewesen sei und er in seinem spärlich bekleideten Zustand einen Kristallisationspunkt dargestellt habe, durch den die Sicherheitssituation hätte in Gefahr gebracht werden können." Tatsächlich versuchte der Nacktläufer per Handy seinen Anwalt und/oder die Presse zu erreichen, was ihm schließlich auch gelang und zu zwei aktuellen Radiomeldungen in "Radio Regenbogen" und "Radio FR1" führte. Außerdem machte er die Beamten eindringlich darauf aufmerksam, dass er in zulässiger Weise bekleidet sei und dass sie daher keinerlei Recht hätten, ihn in Gewahrsam zu nehmen. Von POM Dages wurde kein einziges Wort bezüglich möglicherweise bestehender Sicherheitsbedenken geäußert, sondern ausschließlich seine persönliche moralische Auffassung zum Aufzug des Nacktläufers.
Mit unvergleichlicher Heuchelei erklärt Dages dann die schwer zu erklärende Tatsache, warum der Nacktläufer denn nun von seinem Vorgesetzten, Herrn Hager, nach kurzem Gespräch unverzüglich wieder auf freien Fuß gesetzt worden sei, damit, dass Dr. Niehenke in diesem Gespräch mit Herrn Hager "versichert habe, in der fraglichen Nacht zu Hause zu bleiben, weshalb dann auch der Gewahrsam aufgehoben worden sei." Dieser Herr Hager scheint wirklich eine wahrhaft "starke Persönlichkeit", dass es ihm gelingt, einen 'völlig uneinsichtigen' 50jährigen Psychotherapeuten mit 20 Jahren Berufserfahrung in einem kurzen Gespräch dazu zu bewegen, "einsichtig" zu sein ...
Ist es nicht wirklich naheliegender, dass Herr Hager, der nach eigenem Bekunden durch Falschmeldungen seiner Mitarbeiter vor Ort davon ausgegangen war, der Nacktläufer sei völlig unbekleidet, sofort realisierte, dass die In-Gewahrsam-Nahme widerrechtlich war, als ihm mitgeteilt wurde, das der Mann die "zulässige Mindestbekleidung" trug, und aus diesem und nur diesem Grunde den Nacktläufer unverzüglich wieder auf freien Fuß setzte?
Zweifellos handelt es sich bei dieser Sache um eine Kleinigkeit. Aber auch eine "kleine Schweinerei" ist eine Schweinerei, und wenn Staatsorgane sie gegenüber ihren Bürgern begehen, ist es immer eine "gefährliche Schweinerei"! Hier wird, wie so oft in solchen Ämtern, das widerliche alltägliche Prinzip 'Eine Krähe hackt einer anderen kein Auge aus' in Anwendung gebracht, und man kann den ehemaligen Oberlandesrichter, Dr. Schneider, wahrhaft verstehen, wenn er in Anbetracht dieser und ähnlicher Situationen in der deutschen Justiz schreibt: "Aber ich muss es einmal sagen: dieser Kampf scheint aussichtslos ... Ich resigniere, ich kämpfe weiter, aber ich resigniere." (Siehe die Ankündigung zu seinem Buch 'Justizspiegel', aus der dieses Zitat entnommen wurde).
Seilschaften gibt es eben nicht nur in der Ex-DDR!
Dr. Peter Niehenke 21. Juli 2001
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