Der Intelligenzquotient einer Behörde
genauer gesagt: der Freiburger Polizeibehörde
Es ist jetzt erst ein paar Wochen her, daß die Staatsanwaltschaft Freiburg ein Ermittlungsverfahren gegen Freiburger Polizeibeamte wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung mit folgender Begründung eingestellt hat (siehe auch folgende Kurznachricht im Beschwerdezentrum): "Dieser Verdacht hat sich nach den durchgeführten Ermittelungen nicht mit dem für die Erhebung der öffentlichen Klage erforderlichen Grad an Gewißheit erhärten lassen." Angesichts einer solchen Formulierung sollte man doch meinen, daß es der Polizei nun ein Anliegen sein wird, den absolut identischen Fehler gegenüber derselben Person noch einmal zu begehen. Das sollte man meinen ...
Doch eine solche Fähigkeit, aus früher gemachten Fehlern Lehren zu ziehen, die fehlt der Freiburger Polizei offensichtlich, denn heute brachte sie der als "Nacktläufer von Freiburg" bekannt gewordene Sexualtherapeut Dr. Peter Niehenke in eine absolut identische Situation, genau die Situation, die vor einigen Monaten zu einer rechtswidrigen Festnahme und der folgenden Anzeige wegen Freiheitsberaubung geführt hatte (siehe dazu: Katz und Maus: Rechtswidrige Festnahme des Nacktläufers von Freiburg), und prompt wurde er wieder von Beamten der Freiburger Polizei rechtswidrig stundenlang festgehalten (zu Frage seiner "Bekleidung" siehe folgende Vorankündigung). Der Nacktläufer rief bei seinem Rechtsanwalt an, der einen der Beamten ans Telefon bat, doch dieser "sah keine Veranlassung" mit dem Rechtsanwalt zu reden. Die erneut notwendige Strafanzeige gegen Freiburger Polizisten konnte der Rechtsanwalt gleich aus dem Computer lassen (er wird sich den Brief als Vordruck speichern, ist zu erwarten :-) ... Übrigens: Die Damensocke, die der Nacktläufer trug, wurde zu Beweiszwecken "beschlagnahmt" (und in eine Plastiktüte verbracht :-), und der Nacktläufer wurde aufgefordert, sich mit der alten Jogginghose eines (offensichtlich reichlich kleinwüsigen :-) Polizisten zu bekleiden ...
Der Intelligenzquotient einer Behörde
Wie ist es möglich, daß eine Behörde so dämlich ist, zweimal in dieselbe Falle zu tappen? Ich schlage vor, daß die Psychologen an der Freiburger Universität in Zusammenarbeit mit den Soziologen einen neuen Test entwickeln, der die Intelligenz einer Behörde mißt. Der Punktwert wäre ein Maß dafür, wie flexibel eine Behörde in der Lage ist, auf neue ungewohnte Situationen angemessen zu reagieren, und wie gut ihre Fähigkeit ist, aus früheren Erfahrungen zu lernen. Bei der Freiburger Polizeibehörde, so scheint es mir, käme vermutlich eine Quotient heraus, wie er für Ratten typisch ist (siehe dazu folgende Nachricht: Sind die Freiburger Behörden (-vertreter) schlauer als Ratten?). Der Weihnachtsmarkt ist doch erst zwei Monate her, und dort waren fünf Beamte, die die Bekleidung von drei (beinahe) nackten Männern auf ihre Zulässigkeit hin untersuchten. Und die Männer konnten, wie auf folgenden Fotos zu sehen, unbehelligt ihren Weg fortsetzen. Scheinbar wissen die Freiburger Behörden selbst nicht, was sie eigentlich wollen!
Und dann will der Polizist ihm sogar beim Scheißen zusehen!
Und wie auch schon beim ersten Mal, ist das Auftreten der Beamten für ihre Haltung mehr als entlarvend. Als der Nacktläufer auf dem Revier zur Toilette muß, will ihm einer der Beamten doch tatsächlich beim Scheißen zusehen! Es ist unfaßbar! Nach einer erstaunten Rückfrage läßt der Beamte dann von seinem Ansinnen ab, weil ein Kollege ihm bedeutet, er solle es lassen. Es besteht kein Zweifel, daß die das dürfen, aber es ist wahrhaft erschütternd, daß sie es wirklich dürfen. Man darf nicht vergessen, daß der Nacktläufer ja nicht ein suizidgefährdeter Schwerverbrecher ist, sondern es geht allerhöchstens um eine Ordnungswidrigkeit! (Und da er "in zulässiger Weise bekleidet ist, wie ja sogar die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Polizeibeamten erneut indirekt bestätigt haben, geht es nicht einmal um eine Ordnungswidrigkeit.) Jetzt bekommt man auch als gewöhnlicher deutscher Bürger ein Gefühl dafür, wie entwürdigend die Behandlung vieler Ausländer durch die Polizei sein muß, denn es ist nur gar zu offensichtlich, daß es viele Polizeibeamte gibt, die Ausländern gegenüber mit der gleichen Geringschätzung auftreten, die sie Menschen wie dem Nacktläufer gegenüber allzu deutlich an den Tag legen.
Die Freiburger Polizei führt einen Krieg gegen den Nacktläufer
Und obwohl der Polizeisprecher der Freiburger Polizei gegenüber dpa wie auch in einem Interview mit SAT1 deutlich gesagt hat: "Aus unserer Sicht muß er nicht mehr anhaben.", teilen ihm die Beamten mit, daß es jetzt erneut zu einer Anzeige kommen soll, um zu prüfen, ob die bis dato von ihnen selbst als "zulässig" eingestufte Bekleidung denn nun wirklich zuässig sei. Was sind das für Leute?
Verräterisch war eine Bemerkung eines der Beamten am Ende (Polizeiobermeister Vierling), als sie den Nacktläufer mißmutig wieder seines Weges ziehen lassen mußten. Als dieser die Beamten verspottete, sie hätten sich das Ende ja wohl jetzt anders vorgestellt, meinte einer drohend (und lachend zugleich): "Alles zu seiner Zeit!" Da kam dem Nacktläufer doch gleich ein Anruf in den Sinn, in dem er vor "Machenschaften" mieser Art gewarnt worden war (siehe: Anonymer Anrufer warnt Nacktläufer von gegen ihn geplante Intrige).
Dr. Peter Niehenke 14. Februar 2001
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