Staatsanwaltschaft Freiburg (Frau Winterer) bedient sich einer subtilen Form des Psychoterrors, um "eigene Leute" vor Strafverfolgung zu schützen
Auch eine "kleine Schweinerei" ist eine Schweinerei, und wenn Staatsorgane sie gegenüber ihren Bürgern begehen, ist es immer eine "gefährliche Schweinerei"!
Stellen Sie sich folgende Geschichte vor: Ein Mann überfährt eine rote Ampel, wird von der Polizei gestellt und zusammengeschlagen. Er erstattet Anzeige gegen die Polizisten und erhält von der Staatsanwaltschaft einen Einstellungsbescheid mit der Begründung, daß die Polizei das Recht habe, ihn anzuhalten, wenn er eine rote Ampel überfahre. "Meine Anzeige bezog sich darauf, daß ich zusammengeschlagen worden bin!", möchte er die Leute am liebsten anschreien - aber soetwas nutzt nichts. Es ist genau diese Art von "Logik", angewendet von Mächtigen gegenüber Ohnmächtigen, die Folterer anwenden, um ihre Opfen in den Wahnsinn zu treiben: Das scheinbare Eingehen auf ein Argument ...
Genau dieses Muster widerfuhr in diesen Tagen dem "Nacktläufer von Zwangsburg": Er war von der Polizei in der Stadt ("zu seinem eigenen Schutz" !??!) "in Gewahrsam genommen" worden. Mal angenommen, das sei rechtens gewesen ... Er wurde dann nach Hause gefahren, und dann wurde er von dort wieder mitgenommen, um ihn über Nacht in eine Zelle zu sperren. Das von ihm angestrengte Verfahren wegen Freiheitsberaubung wurde in diesen Tagen mit der Begründung eingestellt, die Polizei habe das Recht gehabt, ihn in Gewahrsam zu nehmen, damit die öffentliche Ordnung nicht gefährdet werde. Auch der Nacktläufer würde jetzt am liebsten schreien: "Meine Anzeige bezog sich darauf, daß ich, schon zu Hause und außer jeder Gefahr, gezwungen wurde, wieder mit ins Revier zu fahren und dort ohne jede Rechtsgrundlage über Nacht in eine Zelle gesperrt werden zu sollen!" - Aber solch ein Schreien würde gar nichts nützen ...

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