Der Nacktläufer von Freiburg wird zum Politikum
Die "Fraktionsgemeinschaft Unabhängige Frauen - Linke Liste" des Freiburger Gemeinderats stellt an den Oberbürgermeister von Freiburg, Dr. Rolf Böhme, folgende
Anfrage

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Seit gut zwei Jahren erregt der "Nacktjogger von Freiburg" Aufsehen auch in der überregionalen Presse. Unserer Fraktionsgemeinschaft hat sich der Verdacht aufgedrängt, dass das Amt für Öffentliche Ordnung in der Zwischenzeit einen regelrechten "Kleinkrieg" mit Herrn Niehenke, dem "Nacktjogger" führt. In diesem Zusammenhang bitten wir die Stadt Freiburg um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Teilt die Stadt Freiburg die Rechtsauffassung, dass es kein Gesetz gibt, dass Nacktheit in der Öffentlichkeit unter Strafe stellt (der § 183 Erregung öffentlichen Ärgernisses spricht von "sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit", nicht von "Nacktheit"), nacktjoggen also allenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellen könnte?
2. Ist der Stadt Freiburg bzw. dem Amt für Öffentliche Ordnung bekannt, dass wissenschaftliche Untersuchungen (u.a. vom GEWIS-Institut) belegen, dass weniger als ein Fünftel der deutschen Bevölkerung Nacktheit in der Öffentlichkeit für anstößig oder verbotswürdig halten?
3. Kann die Stadt Freiburg bestätigen, dass allein in den letzten 12 Monaten etwa 300 Mannstunden bei der Freiburger Polizei aufgewendet wurden, um Herrn Niehenke und seine "Kleiderordnung" zu überprüfen und zu kontrollieren?
4. Teilt die Stadt Freiburg die Auffassung, dass der Aufwand von 300 Mannstunden zur Kontrolle eines "Nacktjoggers" angesichts der immer wiederkehrenden Klagen der Polizei über zu geringe personelle Ausstattung und angesichts steigender Kriminalitätsraten völlig unagemessen ist?
5. Wieviele Mannstunden sind seit Beginn des Nacktjoggens von Herrn Niehenke zur Kontrolle und "Disziplinierung" von Herrn Niehenke insgesamt aufgewendet worden? Wie hoch sind die Kosten nach den Kriterien der Kosten- und Leistungsberechnung (KLR) für diese "städtischen Leistungen"?
6. Sieht die Stadt Freiburg angesichts grossen Personalmangels bei der Polizei weiterhin die Notwendigkeit, gegen Nackte oder sehr leicht bekleidete Personen in der Öffentlichkeit vorzugehen?
7. Welche Person/Welche Amtsstelle hat das Gesundheitsamt angewiesen zu prüfen, ob Herr Niehenke zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen werden müsse und zu untersuchen, ob Herrn Niehenke seine Zulassung als Psychotherapeut zu entziehen sei?
8. Teilt die Stadt Freiburg die Auffassung, dass das Begehen von Ordnungswidrigkeiten, bzw. der alleinige Verdacht begangener Ordnungswidrigkeiten, keineswegs Anlass für Psychiatrisierung und existenzgefährdende Massnahmen für den Betroffenen zur Folge haben dürfen? Falls ja, welche Massnahmen werden ergriffen, damit die Auffassung der Stadt allen Ämtern und Dienststellen deutlich gemacht wird?
9. Teilt die Stadt Freiburg die Auffassung, dass die Resonanz in der überregionalen Presse auf die "Verfolgung des Nacktjoggers in Freiburg" dem Image Freiburgs als einer toleranten und weltoffenen Stadt geschadet hat und Freiburg eher als muffig-provinziell dargestellt hat?
10. Beabsichtigt die Stadt Freiburg künftig eine Rechtssicherheit zu schaffen dahingehend, dass Klärung geschaffen wird hinsichtlich folgender Fragen: In welchen der Allgemeinheit zugänglichen Bereichen dürfen sich Personen unbekleidet aufhalten? Welche Mindestbekleidung wird in den anderen Bereichen vorausgesetzt, um als "ordnungsgemäß bekleidet" zu gelten? Ab welchem Alter wird diese "Mindestbekleidung" vorausgesetzt?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Hendrijk Guzzoni
Franktionsvorsitzender der Fraktionsgemeinschaft
Unabhängige Frauen - Linke Liste
24. 10. 2000
Die Diskussion über diese Anfrage findet im Forum für
"Amtsschimmel und Behördenwillkür" ("Ver(GE)WALTung", siehe waagerechte Navigationsleiste) statt.
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