Wettschulden sind (nur) "Ehrenschulden"
Wie der Bundesgerichtshof schon 1997 in einer Entscheidung feststellte, sind private Wetten generell unverbindlich: Gewinne müssen nicht ausgezahlt werden! Bietet jedoch eine Firma mit staatlicher Genehmigung Wetten an, dann ist sie auch zur Auszahlung verpflichtet. (BGH, XI ZR 334/97)
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