Kreditkartenanbieter haften für Falschbuchungen
Hinweis der Verbraucherzentrale NRW zu falschen Abbuchungen bei Kreditkarten
Wenn
jemand auf seiner Kreditkartenabrechnung eine falsche Abbuchung feststellt, dann genügt es, den Betrag einfach
zurückzurufen. Die Rechtslage sei eindeutig, so die Verbraucherschützer in NRW.
Behauptet ein Kunde, eine Ware oder Dienstleistung gar nicht bestellt zu haben, liegt die
Nachweispflicht auf Seiten des Händlers und der Kreditkartenfirma, die diese Behauptung z. B. anhand eines unterschriebenen Originalbelegs widerlegen können. Daran ändert auch das Internet nichts: Die Händler,
die im Internet Waren anbieten, müssen nämlich das mit dieser Zahlungsweise verbundene Risiko selbst tragen!
Es genügt bei einer falschen Abbuchung also, die falsche Monatsabrechnung gegenüber der Bank zu reklamieren.
Diese hat die Pflicht, den Betrag zurückzurufen.
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