Der Nacktläufer von Freiburg erneut vor Gericht
Er soll angeklagt werden, weil er die Intimsphäre seiner "Vernehmungsbeamten" verletzt habe ...
Verhandlung vor dem Amtsgericht Freiburg am 24. März 2000.
Nähere Informationen incl. Gesprächsprotokoll im Internet unter: www.waldfkk.de (*) (* Menuepunkt: "Das Imperium schlägt zurück")
In der "
Badischen Zeitung" (Freiburg) erschien am 23. 3. 2000 ein
Interview
zum bevorstehenden Prozeß und zu diesem neu eingerichteten
Beschwerdezentrum.
Das Gesundheitsamt Freiburg erstattete im September letzten Jahres Anzeige gegen Herrn Dr. Niehenke wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" (§ 201 StGB). Ein schwerer Vorwurf! - Hat Herr Dr. Niehenke Geheimnisse seiner Klienten preisgegeben? Hat Herr Dr. Niehenke vertrauliche Daten über Dritte an die Öffentlichkeit gegeben? - Nein, nichts von alledem! Die Anzeige zielt nicht auf den Schutz von Klienten, sondern sie zielt auf den Schutz der Beamten des Gesundheitsamtes vor öffentlicher Kontrolle ihrer Tätigkeit! Der Vorwurf lautet nämlich: Herr Niehenke hat das Gesprächsprotokokoll seiner eigenen "Vernehmung" durch die Beamten des Gesundheitsamtes öffentlich gemacht!
Der Hintergrund:
Am 1. Juli 1999 führte der so beschuldigte, auf "Einladung" von Dr. Steinitz (Leiter des Gesundheitsamts in Freiburg) und Frau Dr. Rechtsteiner-Rarra (zuständige Mitarbeiterin), ein "Gespräch", in dem es darum ging, ob Herrn Dr. Niehenke aufgrund seiner Aktionen seine Zulassung als Psychotherapeut entzogen werden könne/müsse. In beiderseitigem Einvernehmen wurde das Gespräch seitens des Gesundheitsamtes auf Tonband aufgezeichnet. Auch Dr. Niehenke fertigte angesichts dieser Einvernehmlichkeit eine Aufzeichnung des Gesprächs für sich selbst an und stellte den Wortlaut dieses Gespräch einige Tage später ins Internet (abrufbar unter der oben angegebenen Internet-Adresse, Menuepunkt "Repressalien").
§ 201 schützt "das in der hochtechnisierten Massengesellschaft immer mehr bedrohte Rechtsgut des persönlichen Lebens- und Geheimbereiches, dh die jeder Persönlichkeit zukommende und gegen die Außenwelt abzuschirmende Intimsphäre", wie es in einem Standardkommentar heißt. In dem "Vernehmungsgespräch" wurden Herrn Niehenke in der Tat sehr persönliche Fragen zu seinem Beruf und zu seinem Privatleben gestellt. Herr Niehenke veröffentlicht dann zu seinem Schutze vor behördlicher Willkür dieses Gespräch, und nun fühlen sich die Vernehmungsbeamten in ihrer Privatsphäre verletzt, weil Fakten über Herrn Niehenke öffentlich gemacht wurden (von Herrn Niehenke selbst): Das ist "Beamtenlogik" !.
Ja, die Vertreter der Staatsmacht sind, in der Tat, auf Vertraulichkeit angewiesen, wie sich jeder ganz leicht anhand des Gesprächsverlaufs wird vor Augen führen können. Und es ist sehr verständlich, daß Beamte sich davor schützen möchten, daß die Öffentlichkeit erfährt, was sie in Ausübung Ihres Amtes im einzelnen tun. Doch für diesen Zweck ausgerechnet diesen Paragraphen heranzuziehen! Er dient nämlich nicht dazu, fachliche Unzulänglichkeiten von (Vernehmungs-) Beamten verschleiern zu helfen, sondern soll die Rechte des Bürgers den Beamten des Staatsapparates gegenüber stärken!
Die Verhandlung findet am 24. März 2000, 8.30 Uhr, im Saal V (2. OG) des Amtsgerichts Freiburg statt (Vorsitz: Amtsrichter Dr. Schleef).
Archiv
Und hier finden Sie das Archiv
aller früheren Kurznachrichten.
|