

Gründe :
I.
Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte den Angeklagten Schmidt am 15. März 2006 wegen vorsätzlicher Trunkeheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15,- € und ordnete an, das dass die Verwaltungsbehörde ihm vor Ablauf von zwölf Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf.
Kommentar:
Die Verhandlung beim Amtsgericht fand zwei mal statt aufgrund des fehlenden Enlastungszeugen Sertac Tezcan, dessen wahrheitsgetreue Aussage mich vollständig entlastet hätte.Auf meinen ausdrücklichen Wunsch hin sind noch zwei weitere Beamte, Meyer und Morell als Gegenzeugen geladen worden.In Gegenwart der Gegenzeugen haben mich die beiden Belastungszeugen POK Ammon und PM'in Gantert nicht mehr belastet bzw. unschlüssige Aussagen hervorgebracht.Die Urteilsbegründung des Amtsgerichtes beruhte dann widerum auf Aussagen, die nie oder am zweiten Verhandlungstag nicht mehr von den beiden Beamten vorgebracht wurden.In der Urteilsbegründung steht u.a. die Beamtin Gantert hätte eine südländische Person auf dem Beifahrersitz erkannt, was sie lt. Gerichtsprotokoll nie behauptet hat.Im Grunde genommen wurde ich aufgrund von Rückschlüssen aufgrund der Haarlänge schuldig gesprochen.Mehr dazu auf meiner gesonderten Internetseite http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim im Menüpunkt "Die Aussagen und deren Unstimmigkeiten zwischen Gerichtsprotokoll und Urteil des Amtsgerichts" In den folgenden Kommentaren verweise ich noch öfter auf Akteninhalte meiner extra hierfür erstellten Internetseite.
Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung des Angeklagten die frist- und formgerecht eingelegt worden ist.
Das Rechtsmittel hat nur geringen Erfolg.
II.
Der Angeklagte ist mit einem jüngeren Bruder bei seinen Eltern in Oldenburg aufgewachsen.Seit 1995 leben die Eltern getrennt. Der Angeklagte hat den Realschulabschluß und ist gelernter Elektroinstallateur.In diesem Beruf hat er bis Ende 2005 gearbeitet.Seither ist er selbständig und verrichtet Montagearbeiten.Bisher hat er dafür von der Arbeitsagentur ein Überbrückungsgeld in Höhe von 700,-€ erhalten.Mit dem Zuverdienst aus seiner Tätigkeit kam er auf eine Nettoeinkommen von 1100,-€ monatlich wovon die Krankenversicherung in Höhe von 300,-€, die Miete in Höhe von 400,-€ und der sonstige Lebensunterhalt zu bestreiten waren.Außerdem hat der Angeklagte Schulden in Höhe von 1000,-€ abzubezahlen.Das Überbrückungsgeld läuft nunmehr aus; er wir zukünftig Arbeitslosengeld in Höhe von 700,-€ erhalten, wobei allerdings die gesetzliche Krankenversicherung mit abgedeckt ist.Er strebt wegen des geringen Erfolgs seiner selbständigen Tätigkeit wieder eine abhängige Beschäftigung an.Allerdings ist es für ihn in seinem erlernten Beruf schwierig, eine Anstellung zu finden, solange er noch keine Fahrerlaubnis besitzt.Diese war ihm 1993 erstmals erteilt worden. Im Rahmen eines Entziehungsverfahrens verzichtete er im Juni 1997 auf sie, im Juli 1998 erhielt er sie wieder, im Mai 2001 wurde sie vorläufig und in einem anschließenden Strafverfahren endgültig entzogen.Seidem wurde keine neue Fahrerlaubnis mehr erteilt.
Der Angeklagte hat eine Lebensgefährtin, die im Sommer 2006 ein gemeinsames Kind erwartet. Sie ist Erzieherin, arbeitet zurzeit im Hinblick auf die Schwangerschaft aber nicht.Aus finanziellen Gründen sind beide bisher nicht zusammengezogen.Die Lebensgefährtin das Angeklagten wohnt noch bei ihren Eltern.
Gesundheitliche Einschränkungen bestehen beim Angeklagten nicht.Eine Alkoholabhängigkeit verneint er; er habe eine zeitlang große Probleme mit sich selbst gehabt und deshalb viel getrunken, diese Periode liege aber hinter ihm.
Kommentar:
Meine Freundin hat erst eine Ausbildung zur Erzieherin angefangen.Meine Selbständigkeit ist gescheitert, weil ich meinen Führerschein nicht wieder erlangen konnte.Durch die Rechtsanwaltskosten habe ich nun nicht einmal genug Geld um mit meiner schwangeren Freundin zusammenzuziehen.Meine schwangere Freundin lebt 70 KM entfernt, hat kein Auto und kann sich auch keines leisten.
III.
Der gesondert abgeurteilte Sertac Tezcan hatte in der Nacht vom 8. auf den 9. März 2005 in der Hachelallee in Pforzheim aus einer Garage einen Pkw der Marke Daimler Crysler vom Typ CLK AMG samt Fahrzeugschlüsseln entwendet. In den Tagen behielt er das Fahrzeug in seiner Verfügungsgewalt.Am Abend des 12.März feierte der Angeklagte in seiner Wohnung in der Östlichen Karl-Friedrich-Str. 55 in Pforzheim seinen Geburtstag.Als Gast war unter anderem Sertac Tezcan anwesend, den der Angeklagte kurz zuvor über einen gemeinsamen Bekannten kennen gelernt hatte.Nachdem man schon eine Weile gefeiert und größere Mengen Alkohol konsumiert hatte, wurde Tezcan gefragt, ob er noch ein Mädchen abholen könnte.Der erklärte sich bereit, ging nach Hause, holte die Schlüssel für das entwendete Auto und brachte anschließend mit dem Wagen die junge Frau zur Wohnung das Angeklagten. Dort erregte das teure Fahrzeug, mit dem Tezcan prahlte, großes Aufsehen.Tezcan erklärte, der Wagen gehöre seiner (nicht anwesenden) Freundin, die Stewardess sei.
Kommentar:
Ich hatte ihm zuvor meine letzten im Portemonnaie befindlichen 10€ mitgegeben um, außer das Mädchen abzuholen, eine Flasche Wodka von der Tankstelle mitzubringen.
Kurz vor 01.00 Uhr in der Nacht zum 13. März 2005 entschloss sich der Angeklagte, mit Tezcan noch an einer Tankstelle Bier zu besorgen. Tezcan fuhr den Angeklagten mit dem entwendeten Pkw zu der in der Eutinger Straße gelegenen SHELL-Tankstelle.Dabei war dem Angeklagten weder bekannt, das das Fahrzeug gestohlen war, noch das Tezcan keine Fahrerlaubnis besaß.Während Tezcan im Fahrzeug sitzen blieb, begab sich der Angeklagte in das Tankstellengebäude, in dem zu dieser Zeit der Zeuge Ivankovic Dienst tat, und erwarb dort um 1:01 Uhr einen "Sixpack" Bier.Danach stieg er wieder auf der Beifahrerseite in den entwendeten Pkw ein und Tezcan fuhr in stadtauswärtiger Richtung weiter, um bei der nächsten Wendemöglichkeit das Fahrzeug wieder in stadteinwärtige Richtung zu bringen.
Kommentar:
Ich fragte erst einen Freund von mir, als dieser dann ablehnte bin ich bei diesem Tezcan mitgefahren.
Zu einem nicht mehr näher eingrenzbaren Zeitpunkt zwischen kurz nach 1.01 Uhr und kurz vor 1.08 Uhr überließ Tezcan dem Angeklagten, dem bewusst war, das er keine Fahrerlaubnis mehr besaß und dass er aufgrund zuvor genossener größerer Mengen Alkohols nicht mehr fahrtüchtig war auf der zu dieser Nachtzeit kaum befahrenen Östlichen-Karl-Friedrich-Straße, das Steuer des gestohlenen Fahrzeugs.Zu diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte 1,44 Promille. Nach Übernahme des Steuers hatte der Angeklagte zunächst Schwierigkeiten mit der Beherrschung des Fahrzeugs.Mehrfach beschleunigte er stark und bremste abrupt wieder ab.
Kommentar:
Die Einlassung, das es mir bewusst war stammt aus der Verhandlung beim Amtsgericht.Der Vorsatz wird hier weitergeführt, dazu später.Ich habe noch nie Probleme gehabt mit dem Autofahren, egal welchen Typ's.Ich empfinde es absurd eine anfängerhafte Känguruhfahrt eher einem erfahren Autofahrer anzuheften, als einem, der ein Auto gestohlen hat und zuvor noch nie Auto gefahren ist.Psychologisch gesehen ist es unwahrscheinlich, das ich gefahren bin, da ich gerade dabei war meinen Führerschein wiederzuerlangen. Ich habe bereits eine fehlgeschlagene MPU hinter mir, habe die Auflage bekommen 10 Therapiestunden zu nehmen von denen ich derzeit bereits 6 genommen hatte. Ich hatte also schon insgesammt ca. 920€ in die Wiedererlangung meines Führerscheins investiert !
Diese seltsame, anfängerhafte Fahrweise fiel den Zeugen Gantert und Ammon auf. Diese beiden Polizeibeamten waren um 1.00 Uhr zu einem Einbruch an der Ecke Östliche-Karl-Friedrich-Straße / Forststraße gerufen worden.Nach ihrem Eintreffen um 1:06 Uhr hatten sie kurz mit dem Anrufer, der aus dem Fenster des Hauses Forststraße schaute, gesprochen. Dieser hatte ihnen erklärt, die mutmaßlichen Einbrecher seien auf der Östlichen-Karl-Friedrich-Straße stadtauswärts davongelaufen. Die beiden Beamten, die an der Straßenecke neben ihrem Streifenwagen standen, schauten in die angegegbene Richtung, als ihnen um 1.08 Uhr der entwendete CLK entgegenkam.
Kommentar:
Da Richter Heidrich vom Landgericht Karlsruhe mich bezichtigt zwischen kurz nach 1:01 Uhr und kurz vor 1:08 Uhr das Steuer des Wagens übernommen zu haben und er mir außerdem die anfängerhafte Fahrweise zuschreibt, müßte ich ja theoretisch kurz vor der Känguruhfahrt auch das Steuer übernommen haben. Doch weder POK Ammon noch Frau Gantert hat kurz vor dem Erreichen meiner Wohnung und der dort stattgefundenen Känguruhfahrt des Wagens einen Fahrerwechsel oder Halt des Wagens beobachtet.Laut Aussage der PM'in Gantert im Polizeiprotokoll erblicketen sie den Wagen nämlich bereits als dieser am Europcar vorbeifuhr und anschließend einen Schlenker nach rechts machte.(Sertac Tezcan versuche vor meiner Wohnung anzuhalten und vergaß wohl die Kupplung zu treten, wie man das so macht,wenn man noch nie gefahren ist) Herr Heidrich wußte genau, das von Niemandem überhaupt irgendwo ein Fahrerwechsel beobachtet wurde.Zwischen 1.08 Uhr und 1.09 Uhr kam ihnen der Wagen (eine Minute Fahrtzeit von der Parkstraße zur Forststraße inkl. Känguruhfahrt) entgegen.
Kurz vor Erreichen der Ecke Östliche-Karl-Friedrich-Straße / Forststraße erblickte der Angeklagte seinerseits die beiden Polizeibeamten. Inzwischen kam er mit der Bedienung des Wagens besser zurecht.Er beschleunigte, bog nach links von der Östlichen-Karl-Friedrich-Straße ab und unmittelbar vor den Polizisten entgegen der Einbahnrichtung in die Forststraße ein.An der nächsten Kreuzung bog er rechts in die Gymnasiumstraße ab.
Kommentar:
Ich habe bei der Polizei zu Protokoll gegeben, das Sertac den Wagen beschleunigte, als er die Polizei erblickte. POK Ammon hatte auch ausgesagt, das der Wagen stark beschleunigte als dieser in seine Richtung fuhr.Der Wagen befand sich also offensichtlich auf der Flucht vor der Polizei. Später im Urteil wird erst erwähnt, das POK Ammon von dem Wagen fast erfaßt wurde.Während POK Ammon zurückgewichen ist, will er in der Dunkelheit den Fahrer lt. Polizeiprotokoll vorerst zweifelsfrei erkannt haben. Eine Gegenüberstellung der widersprüchlichen Aussagen von POK Ammon sowie PM'in Gantert unter http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim im Menüpunkt "Die Aussagen und deren Unstimmigkeiten zwischen Gerichtsprotokoll und Urteil des Amtsgerichts" Wenn ich wirklich zu diesem Zeitpunkt am Steuer gesessen hätte, währe es der Tezcan gewesen, der in seinem gestohlenen Auto auf dem Beifahrersitz sitzend noch fröhlich der Beamtin zugeprostet hätte ...
Im Anschluß wurde der entwendete Wagen von der Gymnasiumstraße nach links in die Theaterstraße gesteuert.Inzwischen fuhren aus Richtung Innenstadt die Zeugen Meyer und Morell, die ebenfalls als Polizeibeamte wegen des Einbruchs in die Forststraße alarmiert worden waren, mit dem Streifenwagen auf der Zerrener Straße Richtung Altstädter Kirchweg.Sie sahen gegen 1.10 Uhr, wie der gestohlene CLK aus der Theaterstraße in den Altstädter Kirchweg einfuhr und - wohl weil der Fahrer die zweite Polizeistreife bemerkt hatte - sogleich ohne anzuhalten und sich um eventuellen Querverkehr auf dem bevorrechtigten Altstädter Kirchweg zu kümmern, diesen überquerte und in die gegenüberliegende Fortsetzung der Theaterstraße - erneut entgegen der Einbahnrichtung weiterfuhr.
Kommentar:
Der Wagen kam bereits beschleunigt aus der Theaterstraße und befand sich noch immer auf der Flucht und nicht erst jetzt.Die Fahrt zwischen dem Einbiegen in die Forststraße und dem überqueren des Altstädter Kirchwegs hat vielleicht höchstens 5 Sekunden gedauert, da Sertac Tezcan so schnell gefahren ist wie er konnte.(Was ich aber leider anhand der ungenauen Zeitangaben nicht beweisen kann) Er fährt zum zweiten mal, ohne auf den Querverkehr zu achten mit hoher Geschwindigkeit in eine Einbahnstraße ein.Aufgrund der Aussagen von Meyer und Morell mußte ausgeschlossen werden, das ich ab diesem Zeitpunkt den Wagen gefahren habe ... Ich gehe davon aus, das es 1.09 Uhr gewesen ist als PM'in Morell den Wagen erblickte, denn sie konnte keine so genaue Aussage treffen, da sie nicht auf die Uhr geschaut hat.
Die Zeugen Meyer und Morell verfolgten den Wagen. Auf dem Parkplatz der Alfons-Kern-Schule am Ende der Theaterstraße konnten sie das dort stehende Fahrzeug zunächst blockieren, indem sie ihren Streifenwagen davor anhielten. Sertac Tezcan, der zu einem nicht mehr näher eingrenzbaren Zeitpunkt zwischen dem Abbiegen des CLK von der Forststraße in die Gymnasiumstraße und der Situation auf dem Parkplatz das Steuer wieder vom Angeklagten übernommen hatte, beschleunigte und fuhr an dem Polizeifahrzeug vorbei, wobei dieses mit dem von ihm gelenkten CLK streifte. Er fuhr wieder in die Theaterstraße Richtung Altstädter Kirchweg. Auf der Kreuzung stoppte er das gestohlene Auto und floh zu Fuß.Der Angeklagte setzte sich ebenfalls zu Fuß in eine andere Richtung ab. Beide konnten nach kurzer Flucht festgenommen werden.
Kommentar:
Nicht mehr näher eingrenzbarer Zeitpunkt ??? Also der Wagen befand sich seit dem Einbiegen in die Forststraße mit dem Autodieb Sertac Tezcan als Fahrer auf der Flucht vor der Polizei. Ich saß unglücklicherweise drin in diesem Wagen.PM'in Morell und POM Meyer konnten bestätigen, das ich ab der Verfolgungsfahrt ab ca. 1.10 Uhr der Beifahrer war. Warum soll ich eine Minute oder wenige Sekunden zuvor nicht auch der Beifahrer gewesen sein ? Zum späteren Zeitpunkt geht Richter Heidrich auch noch darauf ein ,warum es diesen angeblichen zweiten Fahrerwechsel gegeben hat.Was hier fehlt ist das ich nicht sofort geflüchtet, sondern vorerst sitzen geblieben bin.Darauf, warum ich doch noch losgelaufen bin, bin ich auf meiner gesonderten Internetseite noch näher eingegangen.
Während der Angeklagte das Steuer des gestohlenen CLK führte, war seine Fähigkeit, das Unrecht seines Handelns einzusehen und sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten, weder aufgehoben noch erheblich eingeschränkt.
Kommentar:
Diese Aussage betrifft wohl den Vorsatz, der mir vom Amtsgericht von Oberstaatsanwalt Martin noch zusätzlich angehängt wurde, weil ich die Verhandlung nicht abbrechen und den Strafbefehl akzeptieren wollte.Ich hatte mich durch meine kurz zuvor gesagte Aussage beim Amtsgericht angeblich selber belastet indem ich gesagt hatte, das ich wußte das ich keinen Führerschein hatte und betrunken war und deshalb auch nicht gefahren bin.Das Landgericht hat den Vorwurf des Vorsatzes beibehalten.
IV.
Die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten beruhen auf seinen eigenen Angaben, dem Auszug aus dem Bundeszentralregister und den beigezogenen früheren Straferkenntnissen.
Die Feststellungen zur Sache beruhen auf folgender Beweiswürdigung:
Der Angeklagte lässt sich zur Sache nur insoweit ein, als er bestreitet, in der Nacht vom 12. auf den 13. März 2005 den von Sertac Tezcan zuvor gestohlenen Pkw CLK geführt zu haben.
Kommentar:
Mein zweiter Rechtsanwalt hatte mir angeraten keine Angaben mehr zu machen.Obwohl ich nach seinen Ausführungen noch etwas zu sagen gehabt hätte, habe ich dies nicht mehr vorgebracht. Ich habe meinem zweiten Rechtsanwalt voll vertraut, welcher mich eigentlich auch noch vor dem Oberlandesgericht vertreten wollte.
Der Zeuge Tezcan gibt an, nichts mehr über die Fahrt in der Nacht vom 12. auf den 13. März 2005 zu wissen. Das ist zumindest möglich.
Kommentar:
Vergessen zu haben , ob man zwei mal die Plätze getauscht hat ??? Halte ich für unmöglich. Ein Tag nach dem Geschehnis hat dieser auch zu mir gemeint, ich bräuchte mir keine Sorgen machen, schließlich bin ich ja nicht gefahren.Als ich dann später den Strafbefehl bekam beschuldigte ich ihn am Telefon gesagt zu haben, ich währe gefahren. Dies verneinte er und bot mir an mit mir zur Polizei zu gehen. Ich lehnte dies ab weil ich mit dem nichts mehr zu tun haben wollte.Er hat dies aber beim Amtsgericht ausgesagt.Er hat außerdem beim Amtsgericht ausgesagt , er könne sich nicht vorstellen mit mir die Plätze getauscht zu haben.Dies wurde vom Gericht so hingedreht, das er alles nur glauben und vermuten würde.Siehe auch http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim im Menüpunkt "Beim Amtsgericht" beim Einblick des zweiten Verhandlungstages. Das Landgericht hat seine Aussage, das er es sich nicht vorstellen könne ganz einfach ganz unter den Tisch fallen lassen.Als ich mich erkundigt habe, was ich noch für Möglichkeiten hätte einen Revision zu begründen und ich nach dem Gerichtsprotokoll der Berufungsverhandlung hier in Pforzheim gefragt habe, wurde mir gesagt es gäbe keins.
Der Angeklagte wird jedoch als Fahrer des Wagens gegen 1.08 Uhr auf der Strecke Östliche-Karl-Friedrich-Straße, Forststraße und Gymnasiumstraße durch die Angaben der Zeugen Gantert und Ammon überführt.
Kommentar:
Die Aussagen und deren Unstimmigkeiten zwischen Gerichtsprotokoll und Urteil des Amtsgerichts ...
Unter http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim unter oben genannten Menüpunkt kann man die wirklich gemachten Aussagen mit denen im Urteil vergleichen und wird zu dem Schluß kommen , das ich beim Amtsgericht aufgrund der Unterscheidung zweier Kurzhaarschnitte verurteilt wurde.
Die weiteren Aussagen vor dem Landgericht ...
Das Frau Gantert nachweislich 3 unterschiedliche Beschreibungen des Shirts des Beifahrers abgegeben hat ist schon merkwürdig.PM'in Gantert beschreibt im Polizeiprotokoll ein Shirt mit roten Streifen des Beifahrers , als sie das erste mal vor Gericht war sagte sie aus, der Fahrer währe dunkel gekleidet gewesen und ein T-Shirt an, als sie mich das zweite mal vor Gericht sah, hat sie sich auf einmal an die Farbe Weiß erinnert und der Beifahrer soll ein weißes Shirt mit roten Streifen angehabt haben (Mein Shirt hatte große weiße Aufschrift die über die Schulter verlief) und hat den Fahrer plötzlich nicht mehr erkannt, beim Landgericht gibt sie zum ersten mal an der Beifahrer hätte südländisch ausgesehen und gibt an ein rot-schwarz gestreiftes Shirt des Beifahrers im Vorbeifahren erkannt zu haben und gibt somit urplötzlich eine richtige Beschreibung des Shirts des T. ab was schon sehr merkwürdig ist zumal sie im Polizeiprotokoll noch angab noch nichteinmal die Bierflasche richtig erkannt zu haben, mit der ihr der Beifahrer zuprostete.Wie will sie dann zwei Kurzhaarschnitte voneineander unterschieden haben oder sich nach über einem Jahr an eine südländische Person mit einem rot-schwarz gestreiften Oberteil erinnern obwohl sie vorher nachweislich niemals etwas von einer südländischen Person sowie von einem rot-schwarz gestreiften Oberteil erwähnt hatte, weder im Polizeiprotokoll, noch in einer der Verhandlungen beim Amtsgericht ! Es ist also äußerst unwahrscheinlich, das diese Behauptungen beim Landgericht wirklich auf ihren damals gemachten Beobachtungen beruhen.Wie das Shirt wirklich ausgesehen hat konnte sie leicht aus der Polizeiakte entnehmen oder durch ihren Kollegen Ammon erfahren der die Beschreibungen der Bekleidungen der beiden in seinem Polizeiprotokoll verfasst hatte nach Sichtung während der Festnahme direkt nach dem Geschehen.Beim Landgericht redete die Polizistin auch ständig in der "wir - Form" als es darum ging, wer Fahrer und wer Beifahrer gewesen sei.
POK Ammon macht plötzlich wieder Angaben über ein schwarzes Muscle - Shirt, obwohl er nachweislich beim Amtsgericht keine Angaben mehr zur Bekleidung gemacht hatte (Was aber anders im Urteil stand !), und dies bestimmt nicht ohne Grund.Ich bin mir auch nicht sicher ob dieses schwarze Muscle Shirt nicht eher mit der Kälte als mit der Bekleidung des Fahrers in Zusammenhang stand bei der Verhandlung beim Landgericht.
So viel zu den Beschreibungen.Ich kann ja noch verstehen, das das Gericht die Aussagen der Beamten würdigen muß, aber wenn diese so widersprüchlich sind und zu dem ein doppelter Fahrerwechsel erfunden werden mußte (wobei nicht einer gesehen wurde und ein zweiter zeitlich gar nicht möglich war) damit die Aussagen der beiden Beamten ins Geschehen passen, dann hat das doch mit Rechtsprechung nichts mehr zu tun.Ich würde dies einfach nur Rechtsbeugung oder eher Rechtsverdrehung nennen !!!
Die Zeugin Gantert gibt an, sie sei mit ihrem Kollegen Ammon zu einem angeblichen Einbruch in der Forststraße gerufen worden. Sie hätten ihren Streifenwagen gegen 1.06 Uhr an der Ecke Forststraße / Östliche-Karl-Friedrich-Straße am Gehweg abgestellt und seien ausgestiegen. Der Anrufer habe aus einem Fenster zu ihnen gesprochen, kurz geschildert was er beobachtet habe und dabei darauf hingewiesen, die mutmaßlichen Einbrecher seien auf der Östlichen-Karl-Friedrich-Straße stadteinwärts geflüchtet.Sie habe zu diesem Zeitpunkt auf dem Gehweg gestanden und unwillkürlich in die angegebene Fluchtrichtung geschaut. Da sei ihr ein stadteinwärts fahrender - also entgegen kommender - heller Daimler Crysler aufgefallen. Das Fahrzeug sei ruckartig gefahren, wie bei einem aboluten Fahranfänger.
Kommentar:
Sertac Tezcan war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis und machte gerade seine erste Fahrstunde mit seinem gestohlenen Auto(wovon ich nichts wußte).Ich habe meinen Führerschein 1993 erworben und hatte (als ich noch im Besitz meiner Fahrerlaubnis war ) eine jährliche Fahrleistung von ca. 30000 KM im Jahr (Siehe Urteil Amtsgericht), da ich 14 Tägig nach Norddeutschland zurückgefahren bin.Ich weiß also, wie man Auto fährt ! Im Urteil fehlt die Aussage der PM'in Gantert die im Polizeiprotokoll angibt, das der Wagen vor meiner Wohnung noch einen Schlenker nach rechts gemacht hat.Wie schon erwähnt, hat Sertac Tezcan hier versucht anzuhalten, vermutlich ohne die Kupplung zu treten.
So sei es bis kurz vor der Ecke Forststraße / Östliche-Karl-Friedrich-Straße näher gekommen. Plötzlich sei der Wagen beschleunigt worden, nach links abgebogen und in einer Entfernung von maximal zwei Metern an ihr vorbei entgegen der Einbahnrichtung in der Forststraße und dann weiter nach rechts in der Gymnasiumstraße davon gefahren. Während der Annäherung und beim passieren habe sie sich wegen der auffälligen Fahrweise darauf konzentriert, das Kennzeichen abzulesen und sich den Fahrer genau anzusehen. Letzteres sei ihr nicht gelungen.
Kommentar:
Ich erinnere an die Aussage Ganterts in der abgebrochenen Verhandlung als meine Gegenzeugen noch nicht da waren ... da hat sie, nachweislich durch das Gerichtsprotokoll auch noch Angaben zum Fahrer gemacht. Ein Schuft, wer böses dabei denkt, würde ein Mitarbeiter des Beschwerdezentrums sagen :)
Dafür habe sie aber den Beifahrer gut erkennen können, da dieser bei der Vorbeifahrt auf der ihr zugewandten Seite saß und ihr zudem mit einer Bierflasche "zugeprostet" habe.
Kommentar:
Im Polizeiprotokoll der Frau Gantert steht, der Beifahrer hätte ihr mit einer Bierflasche oder ähnlichem zugeprostet. Wenn Sie noch nicht einmal die Bierflasche richtig erkennen konnte die der Beifahrer an das Fenster hielt, wie will sie dann den Beifahrer gut erkannt haben ?? Da mir auf dem Polizeirevier ständig vorgehalten wurde, das ich gefahren währe, habe ich bei der Polizei zu Protokoll gegeben das ich Bier verschüttet habe an der Tankstelle um mich zu entlasten.Wenn sie die Spuren des verschütteten Bieres auf der Beifahrerseite feststellen würden, währe dies ein Beweis, das ich nur der Beifahrer gewesen bin, habe ich gedacht.Die Spuren des verschütteten Bieres waren im Nachhinein zwar völlig unwichtig, da Ivankovic und das Tankstellenvideo mich entlastet hatte, aber was ich nicht ahnen konnte ist, das eine Beamtin aussagen würde, ich hätte ihr mir diesem Bier zugeprostet.Also das ich an der Tankstelle ein offenes Bier dabei hatte ist doch ein Indiz dafür, das auch ich es gewesen bin, der ihr zugeprostet hat.Mein letzter Rechtsanwalt hielt dieses Indiz aber nicht für wichtig und hat mir, als ich das letzte Wort hatte beim Landgericht davon abgeraten noch etwas zu sagen.
Dies habe sie einerseits belustigt, aber in gewisser Weise auch als provokativ empfunden. Deshalb sei ihr der Fahrer gut in Erinnerung als südländischer Typ mit längeren Haaren und insbesondere bekleidet mit einem auffallenden Oberteil, T-Shirt oder Sweatshirt mit langen Ärmeln und abwechselnd roten und schwarzen Streifen.
Kommentar:
Ich bin mir ziemlich sicher, das sie (wie auch in der Verhandlung beim Amtsgericht) nicht ausgesagt hat, sie hätte eine südländische Person auf dem Beifahrersitz erkannt, dies entsprang eher dem ersten Urteil in dem dies auch drin stand, obwohl sie es vor Gericht nicht gesagt hat (siehe auch Gerichtprotokoll der zweiten Verhandlung und Urteil Amtsgericht) Wenn Sie es gesagt hat ist es völlig unglaubwürdig , denn wie will sie sich nach über einem Jahr erst daran erinnern das der Beifahrer ein rot - schwarz gestreiftes Oberteil angehabt hätte und südländisch ausgesehen hätte ???? Außerdem hat Sie noch nichteinmal richtig gesehen, ob es eine Bierflasche oder etwas ähnliches gewesen ist mit der ihr zugeprostet wurde, wie will sie dann erkannt haben, ob der Beifahrer südländisch ausgesehen hat ?? Genauer bin ich ja schon oben darauf eingegangen.
Vom Fahrer könne sie nur sagen, das er kürzere Haare gehabt habe.
Kommentar:
Auch völlig unsinnig keine Bierflasche zu erkennen, aber zwei Kurzhaarschnitte voneinander unterscheiden.Und dies bei Dunkelheit in ein bis zwei Sekunden im Vorbeifahren während dieser Fluchtfahrt ??? Wir hatten beide sehr kurze Haare, was die Aussage der Polizistin Morell bestätigt.
Nach dem Vorfall sei sie sich mit ihrem Kollegen einig gewesen, zunächst den Einbruch aufzunehmen und sich später um das ominöse Auto zu kümmern. Über Funk hätten sie dann (ausgrund des mitgeteilten Kennzeichens) mitbekommen, dass das Fahrzeug verfolgt und die Insassen gestellt worden seien. Sie hätten sich deshalb nach der Anzeigenaufnahme zu Fuß zum Festnahmeort begeben und dort mit den Kollegen gesprochen.
Kommentar:
Hier kam es PM'in Gantert komisch vor, das die anderen beiden Beamten Meyer und Morell sich sicher waren, wer an beiden Orten gefahren ist..Am zweiten Verhandlungstag beim Amtsgericht sagte sie lt. Gerichtsprotokoll wortwörtlich aus:
"Die Kollegen waren sich sicher wer beim Unfall gefahren ist und wer an uns vorbeigefahren ist. Das hat nicht zusammen gepasst." (siehe auch http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim Gerichtsprotokoll Amtsgericht Zweiter Anlauf beim Amtsgericht mit meinen Zeugen Aussage Gantert)
Warum konnten sich ihre Kollegen Meyer und Morell so sicher sein ?
POK Ammon hat mit Sicherheit einher mit der Täterbeschreibung, oder kurz danach, etwas über den falsch in die Einbahnstraße einbiegenden CLK über Funk durchgegeben, während oder nachdem er von dem Wagen fast erfaßt wurde.Er hat diesen CLK durchgeben müssen, da dieser Wagen sich äußerst auffällig verhalten hat und verkehrt herrum in die Einbahnstraße gefahren ist und er mit seiner Kollegin Gantert beschlossen hatte sich vorrangig erst um den Geschädigten des Einbruchs zu kümmern.Die Beamten Meyer und Morell müssen die Täterbeschreibung sowie den Funkspruch über den Falschfahrer über den Funk mitgehört haben, da sie ja bei der Ergreifung der Einbrecher behilflich sein sollten. Da nur ein paar Sekunden vergangen waren zwischen dem Funkspruch des Ammon den sie hörten, und dem ersten Sichtkontakt des CLK, sind sich die Beamten Meyer und Morell auch sicher gewesen, wer an beiden Orten der Fahrer war.
Doch da keine Krähe einer anderen ein Auge auskratzt versucht PM Meyer noch vor dem Amtsgericht den beiden "nicht passenden Aussagen" der Beamten Ammon und Gantert Freiraum zu verschaffen, indem er behauptet sie hätten den Wagen längere Zeit nicht in Blick gehabt nachdem sie ihn das erste mal erblickt hatten, und es währe ein zweiter Fahrerwechsel möglich gewesen.Durch die wahrheitsgetreue Aussage der Beamtin Morell konnte die "widersprüchliche" Aussage des Beamten Meyer jedoch widerlegt werden.Die Beamtin Morell hat zwar nicht ausgesagt, das zwischen dem Funkspruch und dem Erblicken des Fahrzeugs nur wenige Sekunden gewesen sind, hat aber sonst nur wahrheitsgetreue Aussagen vor Gericht gemacht, für die ich mich hier an dieser Stelle nochmals bei ihr bedanken möchte.
Mein zweiter Rechtsanwalt hat Frau Gantert wegen dieser Äußerung noch ins Verhör genommen. Nach Frage auf Nachdruck wurde mein Rechtsanwalt vom Gericht zurückgehalten.
Ein Festgenommener sei bereits abtransportiert gewesen. Man habe ihr gesagt, der Fahrer sei ein gewisser Tezcan gewesen. Der Name Tezcan sei ihr bekannt gewesen, da sie noch einen Vorführbefehl gegen ihn gehabt habe. Sie habe Tezcan dann gesehen. Das sei definitiv nach ihrer Beobachtung der Beifahrer gewesen, der ihr noch zugeprostet habe. Sie sei sehr verwundert gewesen und habe mit dem Kollegen Ammon noch einmal darüber gesprochen.Beide seien sich aber hinsichtlich ihrer Wahrnehmungensicher gewesen.
Kommentar:
Ich vermute, das POK Ammon an dieser Stelle versucht hat PM'in Gantert davon zu überzeugen, das sie den Tezcan auf der Beifahrerseite gesehen hätte. Er ist nämlich der einzige Beamte, mit dem ich schon einmal "ärger" gehabt habe.Ich glaube auch nicht das nach getaner Überzeugungsarbeit seitens Ammon sich beide sicher gewesen sind, denn in der Verhandlung redete PM'in Gantert ständig in der "wir" - Form, und sagte aus "wir währen uns sicher gewesen". Mein Rechtsanwalt Dr. Bühler hat hier nachgehakt und gefragt ,warum sie ständig von "wir" redet und sie solle doch mal aussagen was sie selbst beobachtet hätte.Doch auch dies führte zu nichts.
Der Zeuge Ammon schildert ebenfalls, wie er mit der Zeugin Gantert zur Forststraße gefahren sei, dort gegen 1.06 Uhr mit dem aus einem Fenster schauenden Anzeigeerstatter gesprochen und auf dessen Hinweis bzgl. der Fluchtrichtung der mutmaßlichen Enbrecher in die Östliche-Kar-Friedrich-Straße geschaut habe.Auch er erzählt, dass ihm sofort ein merkwürdig ruckartig, "wie in der ersten Fahrstunde", in seiner Richtung fahrender Pkw aufgefallen sei.
Kommentar:
Noch nicht einmal die Beschreibung "wie in der ersten Fahrstunde" konnte Richter Heidrich dazu bewegen diese Fahrweise dem absoluten Fahranfänger Sertac Tezcan zuzuschreiben.Richter Heidrich wußte das ich ein erfahrener Autofahrer bin.
Er selbst habe an der Straßenecke auf der Fahrbahn der Östlichen-Karl-Friedrich-Straße gestanden. Plötzlich sei der Wagen nach links entgegen der Einbahnrichtung in die Forststraße eingebogen. Wegen der auffälligen Fahrweise und des offensichtlich bevorstehenden Verkehrsverstoßes habe er sich darauf konzentriert, das Kennzeichen abzulesen und sich den Fahrer zwecks späterer Identifikation gut zu merken. Er habe ihn aber leider nicht so klar sehen können, um eine gute Beschreibung abzugeben. Eindeutig habe der Fahrer jedoch kurze Haare gehabt und - dies sei ihm wegen der winterlichen Temperaturen aufgefallen - ein ärmelloses Muscle-Shirt getragen. Bei dem Einbiegevorgang sei ihm das Fahrzeug so nahe gekommen, das er vorsichtshalber ein bis zwei Schritte zurückgewichen sei.Das Auto sei dann nach rechts in der Gymnasiumstraße verschwunden.Er habe gedacht, "Dich kriege ich noch".Die Zeugin Gantert und er hätten jedoch zunächst dem Einbruch Vorrang gegeben.Per Funk hätten sie dann auch mitbekommen, dass ein Fahrzeug mit dem von ihm abgelesenen Kennzeichen verfolgt und gestellt worden sei.Nach der Anzeigenaufnahme sei er mit der Zeugin Gantert zum Festnahmeort gelaufen.Ein Festgenommener habe in einem Polizeifahrzeug gesessen. Die Kollegen hätten ihn als den Fahrer bezeichnet. Das habe er mit Unglauben aufgenommen.Diese Person sei mit Sicherheit nicht der Fahrer gewesen, als er das Auto gesehen hatte. Da es geheißen habe, der andere festgenommene befinde sich beim Polizeirevier Pforzheim Nord, seien sie dort hingefahren.Da hätten sie den Angeklagten vorgefunden, den er dort als den Fahrer wieder erkannt habe.
Kommentar:
Die Äußerung "dich kriege ich noch" deutet darauf hin, das Herr Amon emotional geladen war, als er fast von dem Wagen erfaßt wurde.Folgende Aussagen sind Vermutungen, die ich nicht beweisen oder belegen kann: Als POK Ammon mich später im Polizeirevier liegen sah hat er mir auch (vermutlich) einen Tritt in den Hintern verpasst :) Ich habe mich dann umgedreht und sah dann zufällig den Beamten Ammon vor mir stehen. Ich beteuerte meine Unschuld und ich glaube POK Ammon sagte zu mir "Wir werden noch sehen ob Du unschuldig bist".
Diese Angaben sind uneingeschränkt glaubhaft.
Kommentar:
Von meinem zweiten Rechtsanwalt wurden die Unstimmigkeiten zwischen Gerichtsprotokoll und Urteil des Amtsgericht nicht aufgedeckt. Dies ist ein schwerwiegender Fehler in der Verteidigung.Hätte Richter Heidrich davon erfahren, währe er vielleicht nicht mehr so uneingeschränkt von deren wahrheitsgetreuen Aussagen überzeugt.
Zwar ist durchaus auch bei den Aussagen von Polizeibeamten die Möglichkeit einer Lüge ins Kalkül zu ziehen, selbst dann, wenn mehrere übereinstimmende Angaben machen, im vorliegenden Fall kann jedoch eine bewußte Falschaussage ausgeschlossen werden.Es fehlt bereits an jeglichem Motiv, weshalb die Zeugen Gantert und Ammon den Angeklagten zu Unrecht belasten sollten. Er war ihnen zuvor unbekannt.
Kommentar:
Wo war bei den Aussagen der Polizeibeamten jemals etwas übereinstimmend ? Ich habe Ihnen doch in meinem Berufungsschreiben mitgeteilt, das ich schon mal eine Auseinandersetzung hatte. Da ist "völlig unbekannt" völlig unzutreffend meiner Meinung nach.(siehe auch http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim im unteren Menü "Meine Einlegung der Berufung beim Amtsgericht")
Er gehört nicht augenfällig zu einer Bevölkerungsgruppe, die irgendwelchen Ressentiments ausgesetzt ist.Wenn überhaupt ein Belastungsmotiv bestünde, dann allein deshalb, weil die Fahrweise des CLK zum fraglichen Zeitpunkt die beiden Polizeibeamten empört hatte.Daraus würde aber nur ein nachvollziehbares Motiv resultieren, des Fahrers habhaft zu werden. Des Weiteren spricht gegen eine Falschaussage, dass die von den Zeugen geschilderten Beobachtungen unterschiedlich sind und sich lediglich ergänzen.
Kommentar:
Meiner Meinung nach ... dass die von den Zeugen geschilderten Beobachtungen unterschiedlich und hervorragend abgesprochen worden sind.
Erheblich gegen ein Komplott spricht auch, dass die Zeugen schon kurze Zeit nach ihrer Beobachtung mit den vordergründig diametral entgegengesetzten Erkenntnissen ihrer Kollegen konfrontiert wurden. Es würde schon ein erhebliches Maß an Skrupellosigkeit als auch krimineller Energie erfordern, gleichwohl bewusst auf einer falschen Behauptung zu beharren; dies würde noch wesentlich stärker die nicht zu beantwortende Frage nach einem nachvollziehbaren Grund für derlei Aufwand aufwerfen.
Kommentar:
Die beiden Beamten haben nicht ganz so skrupellos auf ihren Behauptungen beharrt.Als mich die beiden Beamten in Gegenwart meiner Gegenzeugen nicht mehr belastet haben, wurden, wie von mir schon oft erwähnt, Behauptungen vom Amtsgericht im Urteil verfaßt ,die von den Beamten Amon und Gantert gar nicht oder nicht mehr vorgebracht wurden.(siehe http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim im Menüpunkt "Die Aussagen und deren unstimmigkeiten zwischen Gerichtsprotokoll und Urteil des Amtsgerichts") Was den Aufwand angeht hat POK Ammon wohl nicht damit gerechnet, das ich mich derart gerichtlich zur Wehr setzen würde.
Schließlich präsentieren sich beide erfahrene Polizeibeamte als sachliche Zeugen, die jede Unsicherheit in ihrer Wahrnehmung wie auch Erinnerung ausdrücklich benennen.
Kommentar:
Schön wär's
Auch eine lückenhafte und verschobene Erinnerung kann ausgeschlossen werden. Dies schon deshalb, weil zwischen der Beobachtung an der Straßenecke Forststraße / Östliche-Karl-Friedrich-Straße und der ersten Manifestation der Wahrnehmung - gegenüber den Kollegen nach ihrer Begegnung mit den festgenommenen - bei beiden Zeugen nur Minuten vergingen.Außerdem wirken ihre Bekundungen nach wie vor frisch und lebendig.
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Ich kann dem leider nur noch mit Ironie begegenen ... Ich würde Richter Heidrich Recht geben, wenn er mit frisch und lebendig die ganzen widersprüchlichen Aussagen der Beamten gemeint hätte(siehe http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim im Menüpunkt "Die Aussagen und deren unstimmigkeiten zwischen Gerichtsprotokoll und Urteil des Amtsgerichts") Was den Aufwand angeht hat POK Ammon wohl nicht damit gerechnet, das ich mich derart gerichtlich zur Wehr setzen würde.)
Schließlich liegt auch keine unzuverlässige Beobachtung vor
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Ich kann dem leider auch nur noch mit Ironie begegenen ... Gebe ich Richter Heidrich auch Recht, wenn man Rückschlüsse aufgrund der Haarlänge als zuverlässig betrachtet für die ich beim Amtsgericht verurteilt wurde (siehe http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim im Menüpunkt "Die Aussagen und deren Unstimmigkeiten zwischen Gerichtsprotokoll und Urteil des Amtsgerichts") Was den Aufwand angeht hat POK Ammon wohl nicht damit gerechnet, das ich mich derart gerichtlich zur Wehr setzen würde.)
Beide Zeugen hatten es nicht mit einem plötzlichem Ereignis, wie etwa einem Unfall, zu tun, sondern "sahen auf sich zukommen", das etwas Ungewöhnliches passieren würde.Sie hatten Zeit sich auf das Beobachten zu konzentrieren.
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POK Ammon wurde von dem Wagen fast aufgegabelt und PM'in Gantert hat noch nichteinmal sicher meine Bierflasche erkennen können ... es war dunkel, die Scheiben des Wagen waren wahrscheinlich getönt und der Wagen fuhr in rasender Geschwindigkeit an den beiden vorbei ... muß ich wohl nicht weiter kommentieren.
Beim Ablesen des Kennzeichens und dem Betrachten der Insassen war das Fahrzeug nur wenige Schritte von Ihnen entfernt. Gleichwohl, und das spricht sehr für zuverlässige Beobachtung, gelang ihnen in der kürze der Zeit keine vollständige Aufnahme der äußerlichen eigenheiten beider Insassen.
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Ja, man kann auch alles verdrehen.Wenn die beiden die Insassen bei einer Gegenüberstellung nicht wiedererkannt hätten, wie sie vor Gericht ausgesagt haben, so spricht dies auch gegen eine zuverlässige Beschreibung der Kleidung und gegen eine Erkennung anhand der Haarlänge erst recht, weil wir beide sehr kurze Haare hatten. (siehe http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim im Menüpunkt "Die Aussagen und deren unstimmigkeiten zwischen Gerichtsprotokoll und Urteil des Amtsgerichts") Was den Aufwand angeht hat POK Ammon wohl nicht damit gerechnet, das ich mich derart gerichtlich zur Wehr setzen würde.)
Demgegenüber konnten sie aber aus ihren leicht unterschiedlichen Perspektiven unterschiedliche Wahrnehmungen abspeichern, die sich vortrefflich ergänzen.
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Meiner Meinung nach merkt dann jeder das das ganze abgesprochen ist.
Beide stimmen damit überein, das der Beifahrer längere Haare hatte als der Fahrer. Fahrer und Beifahrer waren definitiv sehr unterschiedlich gekleidet, die Kleidungsstücke können gut beschrieben werden und passten in der Tatnacht zu den vom Angeklagten und Tezcan getragenen. Angesichts der Festgenommenen konnten beide Zeugen übereinstimmend und mit voller Überzeugung Fahrer und Beifahrer auseianderhalten.
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In dem Bruchteil einer Sekunde als Amon fast überfahren wurde von dem Wagen hat er natürlich nichts besseres zu tun als zwei Kurzhaarschnitte an der Länge zu unterscheiden. Gantert erkennt noch nichteinmal ob ich eine Bierflasche oder etwas ähnliches in der Hand hatte und will uns auch an der Haarlänge unterschieden haben ? Die Beschreibungen der Kleidung haben die beiden ja wohl gemacht nachdem sie beschlossen hatten, wer Fahrer und wer Beifahrer gewesen sein könnte.(siehe http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim im Menüpunkt "Die Aussagen und deren unstimmigkeiten zwischen Gerichtsprotokoll und Urteil des Amtsgerichts")
Das, wie sich aus den uneingeschränkt glaubhaften Aussagen der Zeugen Ivankovic, Meyer und Morell ergibt, um 1:01 Uhr bei der Anfahrt der Shell-Tankstelle auf der Eutinger Straße und zunächst auch bei der Weiterfahrt, sowie um 1:11 Uhr auf dem Parkplatz der Alfons Kern Schule und bei der anschließenden Fahrt bis Kreuzung Theaterstraße / Altstädter Kirchweg Sertac Tezcan das Auto steuerte wiederspricht dem nicht.Dies ist zwanglos mit einem Fahrerwechsel nach Abfahrt von der Tankstelle kurz nach 1:01 Uhr und einem erneuten Fahrerwechsel kurz vor 1.11 Uhr vor der Konfrontation auf dem Parkplatz zu erklären
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Mir zwanglos einen doppelten, vom Gericht frei erfunden Fahrerwechsel vorzuwerfen, obwohl Niemand auch nur einen beobachtet hat (den zweiten auf der Flucht des Wagens, der zeitlich nahezu unmöglich gewesen währe) vorzuwerfen empfinde ich als gemeine Provokation mir gegenüber.Es ist unfassbar mit welcher Dreistigkeit das Gericht die wiedergekehrten "unpassenden Aussagen" der Beamten schützt !
Zwischen der Abfahrt von der Tankstelle und den ersten Beobachtungen des Fahrzeugs durch die Zeugen Gantert und Ammon vergingen ebenso wie zwischen dem Verschwinden des Fahrzeugs in der Gymnasiumstraße und der Konfrontation mit Meyer und Morell jeweils einige Minuten.
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Zwischen dem herrannahen des Fahrzeugs Ecke Forststraße um 1:08 Uhr und dem Erblicken des Fahrzeugs durch die Beamten Meyer und Morell verging nicht eine Minute.Morell hat beim Amtsgericht ausgesagt es währe gegen 1:10 Uhr gewesen als sie das Fahrzeug erblickten.Das Fahrzeug ist aber nicht um Punkt 1:08 Uhr an dem Beamten Ammon vorbeigefahren und auch nicht um Punkt 1:10 von den Beamten Meyer und Morell erblickt worden.Ich tippe das es 1:09 gewesen ist, da Herr Amon um 1:08 das Fahrzeug erst herrannahen sah und anschließend die Känguruhfahrt beobachtete und die Beamtin Morell nicht auf die Uhr geschaut hat und keine ganz genaue Zeitangabe machen konnte.Es kann außerdem durchaus 1:09 gewesen sein, denn die anschließende Verfolgungsfahrt hat mit Sicherheit nicht mehr als 2 Minuten gedauert und endete um 1:11 Uhr.Hier zu behaupten, es währen zwischen Einbiegen in die Forststraße, wo die Beamten Ammon und Gantert den Wagen erblickten, und erblicken des Wagens durch Meyer und Morell mehrere Minuten Zeit für einen zweiten erfundenen Fahrerwechsel gewesen ist eine Lüge ! Die Verwunderung der Beamten spricht außerdem dagegen, das noch Zeit dazwischen gewesen währe. Die Beamten waren die ganze Zeit im Funkkontakt (siehe oben mein Kommentar zu der Aussage Gantert's Die Kollegen waren sich sicher wer beim Unfall gefahren ist und wer an uns vorbeigefahren ist. Das hat nicht zusammen gepasst.).
Auch ein Motiv für derartige Fahrerwechsel ist leicht zu erkennen: Das von Tezcan gestohlene Auto ist ein besonders leistungsstarkes sportliches Modell und in der Anschaffung entsprechend teuer- für Tezcan und den Angeklagten damit praktisch unerschwinglich.Der Anreiz, damit in einem scheinbar unbeobachtetem Moment zur Nachtzeit eine kurze "Runde zu drehen", war für den Angeklagten sicher sehr groß.
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Ich war gerade dabei meinen Führerschein widerzuerlangen und ich hatte nach einer fehleschlagenen MPU und den mir auferlegten und bereits genommenen 6 Therapiestunden zu 70€ also insgesamt 420€ bestimmt keinen "Anreiz" ohne Führerschein zu fahren, aber das hielt das Amtsgericht ja für eine Schutzbehauptung.Anders hätte Richter Heidrich mir das wohl auch nicht ausgelegt.Was ist denn so tolles daran einen Wagen mit viel PS zu fahren ? Für den Tezcan war es vielleicht etwas tolles, aber ich hatte in den 6 Jahren als Autofahrer bestimmt genug Gelegenheit gehabt ein soooo tolles Auto zu fahren.Ich bin mittlerweile 33 Jahre alt und kein Jugendlicher mehr der eine solch beschränkte Einstellung hat.Eine solche mir vorzuwerfen empfinde ich als Beleidigung des Richters mir gegenüber.Jeder der einen Führerschein besitzt kann in ein Autohaus gehen und einen Wagen probefahren. Naja legen sie mir eben gesagtes ruhig wieder als Schutzbehauptung aus. Ich brauche nämlich gar keine aufzustellen, denn ich habe meine Unschuld aus dem Akteninhalt bewiesen.(Für jeden normal denkenden Menschen jedenfalls).
Die Beobachtungen der Zeugen Gantert und Ammon über die Fahrweise bei der Annäherung des Wagens auf der Östlichen-Karl-Friedrich-Straße sprechen auch für eine Situation, in der der Fahrer sich erst an das Fahrzeug gewöhnen musste.
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Wenn ich dies gewesen sein soll müßte jeder erfahrene Autofahrer, wenn er ein neues Auto besteigt und losfahren will ersteinmal eine Känguruhfahrt hinlegen.Ich empfinde dies als eine schwachsinnige Argumentation.Sertac Tezcan war sozusagen in seiner "ersten Fahrstunde" und hat noch nie einen Führerschein besessen.Ich kann jedes Auto auf anhieb fahren.Jeder andere erfahrene Autofahrer wird mir dies bestätigen.Ist schon allerhand was Richter Heidrich da von Stapel lässt.Meine letzte Fahrleistung betrug 30000 KM pro Jahr! Und das hat der Richter gewußt ! Außerdem hat er gewusst, das ich keinerlei alkoholbedingter Ausfallerscheinungen hatte lt. Aussage des Tankstellenverkäufers.Ich habe nicht gelallt nicht gewankt oder sonstwas. Ich hatte einfach nur gute Laune hat der Tankstellenverkäfer gesagt, ich hatte das offen Bier dabei mit dem Frau Gantert fröhlich zugeprostet habe. Was in aller Welt spricht denn dagegen, das dann der Fahranfänger die anfängerhafte Fahrweise hingelegt haben soll und ICH DER FRAU GANTERT ALS BEIFAHRER MIT DEM BIER ZUGEPROSTET HABE WELCHES ICH NACHWEISLICH DURCH DAS POLIZEIPROTOKOLL DABEI HATTE ??? Mein zweiter Rechtsanwalt hielt mich davon ab dies mit der Bierflasche noch bei Gericht vorzutragen.
Dies währe bei Tezcan aber nicht der Fall gewesen.Beide Zeugen stimmen damit überein, dass diese Fahrweise nicht von der Art war, wie wenn jemand eine Örtlichkeit sucht (Die Wohnung des Angeklagten befindet sich in der Östlichen-Karl-Friedrich-Straße), sondern "anfängerhaft".
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Nochmal: Sertac Tezcan ist ein Fahranfänger nicht ich. Und dieser hat, nachdem der Wagen einen Schlenker nach rechts gemacht hat wie die Aussage der PM'in Gantert im Polizeiprotokoll bestätigt, versucht vor meiner Wohnung zu halten. Vermutlich ohne die Kupplung zu treten !
Der zweite Fahrerwechsel ist damit erklärbar, dass Tezcan, der aufgrund des Autodiebstahls noch viel mehr als der Angeklagte die Polizei fürchten musste, nach der Begegnung un der Ecke Forststraße / Östliche-Karl-Friedrich-Straße lieber selbst "das Heft" in die Hand nehmen wollte.
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Der Tezcan saß die ganze Zeit am Steuer, hat vor meiner Wohnung halten wollen, hat dafür ,wie eben schon erwähnt einen Schlenker nach rechts gemacht, hat vergessen die Kupplung zu treten, (daher die Känguruhfahrt) hat dann die Polizei erblickt und Panik gekriegt, hat Stoff gegeben und ist ,da er keine Verkehrsregeln kennt oder ihm diese aufgrund der Fluchtfahrt völlig egal gewesen sind , zwei mal nacheinander in eine Einbahnstraße eingefahren und wurde ab dem zweiten Einfahren in eine Einbahnstraße von den Kollegen Meyer und Morell verfolgt.Einen Fahrerwechsel oder gar einen doppelten zeitlich kurz nacheinander kurz vor und nach Ihren unbeschränkt glaubhaften Zeugen Ammon und Gantert hat NIEMAND BEOBACHTET UND HAT ES AUCH NIE GEGEBEN ! SO WAHR MIR GOTT HELFE !!!
Schlußkommentar:
Ich wurde wider jeder Logik zwei mal unschuldig verurteilt.Den Grundstein für das Fehlurteil beim Amtsgericht hat Richter Spieker gelegt, indem er angebliche Aussagen zweier Polizeibeamter im Urteil verfaßt hat, die nach neu angesetzter Verhandlung in Gegenwart meiner Gegenzeugen nicht, oder nicht mehr von den Beamten gesagt wurden wie das Gerichtsprotokoll der zweiten Verhandlung beweist.Diese in meinen Augen kriminelle Handlungsweise habe ich viel zu spät bemerkt.Ein Schuldspruch aufgrund der zum Schluß gesagten Details wie Rückschlüsse aufgrund der Haarlänge oder ein weißes Shirt mit roten Streifen (Welches es nie gegeben hat) ,hätten für eine Urteilbegründung mit Sicherheit nicht ausgereicht.Warum hat Richter Spieker mir das angetan ?
Richter Heidrich hat das Fehlurteil Spieker's zu einem (in meinen Augen schwachsinnigem) weiteren Fehlurteil verarbeitet.
Worum ging es denn hier überhaupt ? Um das Ansehen der Pforzheimer Polizei ? Warum haben die Beamten Ammon und Gantert mich überhaupt belastet ? Warum hat Richter Spieker mich nicht freigesprochen und, ich widerhole nochmal, nie gesagte oder nicht mehr gesagte Aussagen der Beamten im Urteil verfaßt ? Warum hat mein zweiter Rechtsanwalt die Unstimmigkeiten zwischen Gerichtsprotokoll und Urteil nicht bemerkt ? Hier ging es nicht um Rechtsprechung. Hier ging es darum die uneingeschränkte Glaubhaftigkeit der Polizei um jeden Preis zu wahren ! Meine angehende Familie wurde hierdurch im Vorfeld ruiniert. Mehr dazu auf meiner Internetseite.
Das Fehlurteil des Amtsgerichts und das dazugehörige Gerichtsprotokoll der zweiten Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht, aus das das weitere Fehlurteil des Landgerichtes mitunter resultierte, kann jeder auf meiner Internetseite einsehen. Auf der Seite habe ich eine ausführliche Schilderung des Vorganges beschrieben und sämtliche Aussagen mit den entsprechenden Stellen der eingescannten Gerichtsakte verlinkt.Dort kann sich jeder davon überzeugen, das meine hier gemachten Äußerungen auch der Wahrheit entsprechen. Ich kann alles beweisen, da mein zweiter Rechtsanwalt mir für die Zusammenarbeit die gesamte Gerichtsakte ausgehändigt hat, die ich genauestens studiert habe.(Leider zu Anfang nicht genau genug) Das Gerichtprotokoll der Verhandlung beim Landgericht konnte ich leider nicht mehr bekommen.
Auf meiner Seite ist übrigens auch eine Karte zu sehen, anhand der man den Verlauf des Geschehens leicht nachvollziehen kann.Also hier nochmal der Link zu meiner eigens hierfür erstellten Seite: http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim
Vielen Dank für Ihr Interesse ! Das Urteil des Amtsgerichts finden Sie hier ebenfalls vollständig kommentiert.
Gruß
Frank Schmidt