Gründe :

I.

Der heute 33 Jahre alte Angeklagte ist in Oldenburg geboren und aufgewachsen. Nach dem Realschulabschluß absolvierte er eine Ausbildung zum Elektroinstallateur. Anschließend arbeitete er in diesem Beruf für einige Zeit. Derzeit ist der Angeklagte selbständig tätig; er betreibt Montagearbeiten und Anschlussarbeiten. Er erhält Überbrückungsgeld in Höhe von monatlich 1.100€, von dem er selbst seine Karankenversicherung tragen muß. Netto bleiben ihm 650€ pro Monat übrig. Der Angeklagte ist ledig und hat keine Kinder, seine Freundin erwartet jedoch im Sommer 2006 ein Kind von ihm. Der Zusammenzug mit seiner Freundin ist geplant.Für Miete muss der Angeklagte 400€ im Monat bezahlen. Der Angeklagte hat Schulden in Höhe von ca . 1000€ bei der AOK bzw. Telekom, die er derzeit in monatlichen Raten von 10€ bzw. 15€ tilgt. Der Angeklagte hat den Führerschein zum ersten Mal im Jahr 1993 erhalten; seine jährliche Fahrleistung betrug zuletzt ca. 30.000 KM.

II.

Der Angeklagte fuhr am 13.03.2005 gegen 01:08 Uhr mit dem Pkw Typ Daimler Benz CLK, Kennzeichen: PF-CW 16, auf der Östlichen/Forststraße in 75172 Pforzheim, obwohl er in Folge vorrangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig war. Eine bei ihm am 13.03.2005 um 02:35 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkohlkonzentration von 1,44 Promille. Außerdem hatte der Angeklagte wie er wußte, nicht die erforderliche Fahrerlaubnis.

Kommentar:

Ich bin nur der Beifahrer gewesen

III.

Dieser Sachverhalt steht zur sicheren Überzeugung des Gerichts aufgrund der ausweislich der Sitzungsniederschrift in die Hauptverhandlung eingeführten Beweismittel fest.

Kommentar:

Die einzigen "Beweismittel" die zu dem Urteil geführt haben, also die Zeugenaussagen der Beamten Ammon und Gantert sind für eine Verurteilung völlig unbrauchbar, da POK Ammon nur noch Rückschlüsse aufgrund der Haarlänge gemacht hat, wobei beide Insassen einen Kurzhaarschnitt hatten und Herr Ammon vor dem Wagen zurückweichen mußte und PM'in Gantert ein weißes Shirt mit roten Streifen beschrieben hat, was keiner von uns beiden angehabt hat, und zudem noch nicht einmal erkannt hat,ob ihr der Beifahrer eine Bierflasche oder etwas ähnliches zuprostete.Doch dazu gleich mehr ...

Der Angeklagte hat eingeräumt, zur genannten Zeit an der genannten Örtlichkeit mit dem genannten Pkw unterwegs gewesen zu sein. Er gab auch zu, gewußt zu haben, das er aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr fahrtüchtig war.

Kommentar:

Habe ich auch gewusst und bin deshalb auch nicht gefahren. Außerdem habe ich gesagt, ich währe doch gerade dabei gewesen meinen Führerschein wiederzuerlangen und setze mich doch dann nicht ohne Führerschein ans Steuer.Dies hielt das Gericht für eine Schutzbehauptung.

Er bestritt jedoch, das Fahrzeug selbst gelenkt zu haben.Er habe vielmehr nur auf dem Beifahrersitz gesessen.Gefahren sei ausschließlich der Zeuge Tezcan.

Kommentar:

Seit meiner Vernehmung kurz nach dem Geschehnis.

Diese Einlassung wird zur sicheren Überzeugung des Gerichts durch die Aussagen der Zeugen Ammon und Gantert widerlegt.

Kommentar:

Die Beamten Ammon und Gantert haben mich, wie oben schon erwähnt nicht mehr belastet.Es ist mir unerklärlich wie Richter Spieker aus den wirklich gemachten Aussagen zu dieser sicheren Überzeugung kommen konnte, zumal diese konstruktion Spieker's mit dem doppelten Fahrerwechsel für jeden unwirklich, unlogisch und dumm erscheinen dürfte.Doch dazu später mehr.

Der Zeuge Ammon gab an, dass er in jener Nacht aufgrund eines Einsatzes wegen eines Einbruchs in der Forststraße stand. Dabei habe er das genannte Fahrzeug vorbeifahren sehen. Er habe ausweichen müssen, weil das Fahrzeug auf ihn zugefahren sei. Er habe sich auf den Fahrer konzentriert und habe auf dem Fahrersitz eine Person mit einem T-Shirt und kurzen Haaren erkannt.Später auf der Wache als beide Insassen vorläufig festgenommen worden waren, habe er den Fahrer zum Tatzeitpunkt wiedererkannt.

Kommentar:

Die Verhandlung beim Amtsgericht wurde aufgrund meines fehlenden Enlastungszeugen Sertac Tezcan, dessen wahrheitsgetreue Aussage mich vollständig entlastet hätte nach der Vernehmung der Belastungszeugen Ammon und Gantert abgebrochen.Auf meinem ausdrücklichen Wunsch hin sind noch zwei weitere Beamte, Meyer und Morell als Gegenzeugen zum nächsten Termin geladen worden.In Gegenwart der Gegenzeugen haben mich die beiden Belastungszeugen POK Ammon und PM'in Gantert kaum noch belastet.

Die folgenden Feststellungen habe ich mit den jeweiligen Dokumenten aus der eingescannten Gerichtsakter verlinkt. Die gesamten Polizeiprotokolle, Gerichtsprotokolle und Urteile kann man unter http://www.mitglied.lycos.de/franky33pforzheim/ einsehen.

 

Erste Unstimmigkeit zwischen Gerichtsprotokoll und Urteil des Amtsgerichts

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POK Ammon sagte am zweiten Verhandlungstag in Gegenwart der zwei weiteren Beamten sowie Sertac Tezcan als Gegenzeugen lt. Gerichtsprotokoll in Wirklichkeit nur noch folgendes aus:

"Ich konnte den Fahrer dann einigermaßen erkennen" "Der Fahrer hatte kurze Haare, deswegen denke ich, das Herr Schmidt gefahren ist." "Einer sah anders aus wie der andere" "Der Fahrer hatte kurze Haare.Deswegen gehe ich davon aus, das Herr Schmidt gefahren ist." Hier nachzuschauen im Gerichtsprotokoll: Gerichtsprotokoll Aussage Ammon 1 Gerichtsprotokoll Aussage Ammon 2

Kein Wort mehr von einem T-Shirt, nur von der Haarlänge! Wir hatten beide einen Kurzhaarschnitt ! Das POK Ammon etwas von einem T-Shirt am zweiten Verhandlung gesagt haben soll ist nicht wahr !!! Hier die Seite im Urteil wo das Gericht behauptet POK Ammon hätte ausgesagt eine Person mit einem T-Shirt auf der Fahrerseite gesehen zu haben: Angebliche Aussage in der Urteilsbegründung

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Diese Aussage wurde durch die Angaben der Zeugin Gantert gestützt. Diese schilderte, als Kollegin des Zeugen Ammon bei dem Einsatz in der Forststraße zur fraglichen Zeit einige Meter hinter oder neben ihm gestanden haben.Auch sie habe das genannte Fahrzeug vorbeifahren sehen. Sie habe aber nur den Beifahrer gesehen; bei diesem habe es sich um einen südländisch aussehenden Mann mit langen dunklen Haaren gehandelt.Später auf der Wache habe sie den vorläufig festgenommenen Zeugen Sertac Tezcan als Beifahrer wiedererkannt.

Zweite Unstimmigkeit zwischen Gerichtsprotokoll und Urteil des Amtsgerichts

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PM'in Gantert sagte am zweiten Verhandlungstag in Gegenwart der zwei weiteren Beamten sowie Sertac Tezcan als Gegenzeugen lt. Gerichtsprotokoll in Wirklichkeit nur noch folgendes aus:

Ich habe mich auf den Beifahrer konzentriert. Er hatte ein weißes Sweatshirt an, das war rot gestreift.Hier nachzuschauen im Gerichtsprotokoll: Gerichtsprotokoll Aussage Gantert 1 Gerichtsprotokoll Aussage Gantert 2

Frau Gantert hat niemals ausgesagt, sie hätte einen südländische Person auf der Beifahrerseite gesehen ! Eine solche Aussage ist weder im Polizeiprotokoll, noch im Gerichtsprotokoll der ersten, noch im Gerichtsprotokoll der zweiten Verhandlung beim Amtsgericht zu finden.Das Frau Gantert dies überhaupt jemals gesagt haben soll ist nicht wahr!!! Hier die Seite im Urteil wo das Gericht behauptet Frau Gantert hätte ausgesagt eine südländische Person auf dem Beifahrersitz gesehen zu haben: Angebliche Aussage in der Urteilsbegründung

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Kommentare zu Unstimmigkeiten zwischen Urteil und Gerichtsprotokoll:

Ein weißes Shirt mit roten Streifen hat es nie gegeben. Hier hatte PM'in Gantert den durchsichtigen Versuch unternommen vor Gericht die Wahrheit zu sagen ohne ihre vorherigen Behauptungen zu diskreditieren. Ich hatte ein schwarzes Shirt an mit einer großen weißen Schrift, die über die Schulter verlief. Tezcan hatte nichts weißes an seiner Bekleidung. Aufgrund der wirklichen Aussagen hätte Richter Spieker mich unmöglich schuldig sprechen können.Die Aussage Gantert's hätte mich entlasten sollen, stattdessen steht im Urteil sie hätte ausgesagt eine südländische Person gesehen zu haben!!! Vergleiche der Länge von zwei Kurzhaarschnitten können unmöglich zu einem Schuldspruch führen.Das wir beide sehr kurze Haare hatten beweist die Aussage der PM'in Morell Polizeiprotokoll Morell Seite 2 Den Wagen hatten die beiden nur für den Bruchteil einer Sekunde im Blick, es war dunkel und der Beamte POK Ammon wurde fast von diesem Wagen erfasst.Gerichtsprotokoll der ersten abgebrochenen Verhandlung Aussage Gantert Frau Gantert hat lt. Polizeiprotokoll noch nichteinmal erkannt, ob ich ihr mit einer Bierflasche oder etwas ähnlichem zugeprostet habe.Polizeiprotokoll Gantert Wie will sie dann noch zwei Kurzhaarschnitte zuverlässig unterschieden haben ? Außerdem hatte ich schon an der Tankstelle ein geöffnetes Bier in der Hand Eigenes Polizeiprotokoll Seite 2 Aufgrund der Haarlänge, und mehr haben mich die beiden Beamten hier nicht mehr belastet, hätte Richter Spieker mich nicht schuldig sprechen dürfen und schon gar nicht unter diesen Umständen, das dann kurz vor und nach den beiden Beamten insgesamt zwei Fahrerwechsel stattgefunden haben sollen ... genaueres später ...

Im Urteil ist von den wirklichen Beschreibungen von Fahrer und Beifahrer nichts mehr zu finden. Ein Urteil mit Zeugenaussagen zu begründen die von den Belastungszeugen POK Ammon und Gantert nie oder nicht mehr gemacht wurden hat mit Rechtsprechung überhaupt nichts mehr zu tun !

An der Glaubhaftigkeit der Aussagen der beiden Polizeibeamten ist nicht zu zweifeln.

Kommentar:

Die Aussagen in der Urteilbegründung stimmten nicht mit dem Gerichtsprotokoll überein !

Beide Aussagen waren äußerst detailliert, in sich schlüssig und widerspruchsfrei vorgetragen.

Kommentar:

Die Aussagen in der Urteilbegründung stimmten nicht mit dem Gerichtsprotokoll überein !

Zu dem waren sie jeweils ohne Belastungseifer vorgetragen.

Kommentar:

Da sie mich nicht mehr wirklich belastet haben, wüsste ich auch nicht woher der Belastungseifer herrühren sollte.

Der Verdacht einer Absprache zu Lasten des Angeklagten kam nicht auf, da die Aussagen in Randbereichen durchaus kleinere Abweichungen enhielten, die bei einer Absprache nicht zu erwarten gewesen währen.

Kommentar:

Es gab keine Abweichungen in Randbereichen.Bis zu dem Zeitpunkt der neu angesetzten Verhandlung beim Amtsgericht (siehe oben) gehe ich davon aus das alles abgesprochen war.

Die Neutralität der beiden Zeugen zeigte sich vor allem darin, das sie nicht behaupteten, den Fahrer bzw. Beifahrer in der Forststraße bereits genau erkannt zu haben, sondern angaben, dass sie erst auf der Wache anhand der äußeren Merkmale wie Haare oder Kleidung erkannt hätten, welcher der beiden festgenommenen Fahrer und welcher Beifahrer gewesen ist. Insgesamt gab es keinen Grund dafür an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Zeugen Ammon und Gantert zu zweifeln.

Kommentar:

Zweifel hätte aufkommen müssen als die beiden Beamten mich auf ein mal nicht mehr belastet haben.Hier hätte es einen Freispruch geben müssen.

Den Angaben des Angeklagten konnte dagegen, soweit er seine Fahreigenschaft leugnete, kein Glauben geschenkt werden. Bei der Aussage fiel auf, das er an Einzelheiten der Fahrt überhaupt keine Erinnerungen mehr hatte.

Kommentar:

Ich war alkoholisiert und Sertac Tezcan ist wie ein Irrer mit 150 KM/H durch die Stadt gefahren,hat den Beamten fast umgefahren und ist, als er die Polizei bemerkte in rasender Geschwindigkeit um die Ecken gefahren. Es ging alles viel zu schnell, als das ich mir jede Straße oder Einzelheit hätte merken können.

Im übrigen bestand seine Aussage im Wesentlichen aus Erläuterungen, warum er nach Aktenlage überhaupt nicht gefahren sein könne. Seine Aussage hielt das Gericht deshalb für eine Schutzbehauptung.

Kommentar:

Ja, ich habe gesagt das ich wußte, das ich keinen Führerschein besitze und betrunken war und gerade dabei war meinen Führerschein wiederzuerlangen und wirklich keinen Grund gehabt habe mich ans Steuer zu setzen. Durch diese Aussage wurde dann später auch noch für eine vorsetzliche Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein verurteilt, weil ich die Verhandlung nicht abbrechen wollte. Mehr dazu in meinem kleinen Einblick in die Verhandlung beim Amtsgericht auf meiner gesonderten Seite: http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim

Die Feststellungen der Zeugen Ammon und Gantert werden auch nicht dadurch erschüttert, dass das genannte Fahrzeug mit dem Angeklagten und dem Zeugen Tezcan und Mayer gestoppt wurde, wobei die Zeugen Morell und Mayer eindeutig bekundet haben, dass zu diesem Zeitpunkt der Zeuge Tezcan der Fahrer des Wagens war. Die Zeugen Mayer und Morell gaben nämlich an, dass sie das genannte Fahrzeug erst gesehen hätten, als es aus der Theaterstraße herausgefahren sei.Aus der in Augenscheingenommenen Karte (Aktenseite 139) ergibt sich, dass auf dem Weg zwischen der Forststraße und der Theaterstraße ein Fahrerwechsel in der Gymnasiumstraße, in die das Fahrzeug nach Aussagen der Zeugen Ammon und Gantert eingebogen war, durchaus möglich gewesen währe.Dieser hätte durch die Zeugen in der Forststraße und die Streife Morell und Meyer in der Zenthofstraße nicht beobachtet werden können.

Kommentar:

Zwischen dem herrannahen des Fahrzeugs Ecke Forststraße um 1:08 Uhr Schlußvermerk Protokoll Köhler und dem Erblicken des Fahrzeugs durch die Beamten Meyer und Morell verging nicht eine Minute.Morell hat beim Amtsgericht ausgesagt es währe gegen 1:10 Uhr gewesen als sie das Fahrzeug erblickten.Gerichtsprotokoll Aussage Morell Das Fahrzeug ist aber nicht um Punkt 1:08 Uhr an dem Beamten Ammon vorbeigefahren und auch nicht um Punkt 1:10 von den Beamten Meyer und Morell erblickt worden.Ich tippe das es 1:09 gewesen ist, da Herr Amon um 1:08 das Fahrzeug erst herrannahen sah und anschließend die Känguruhfahrt beobachtete und die Beamtin Morell nicht auf die Uhr geschaut hat und keine ganz genaue Zeitangabe machen konnte.Es kann außerdem durchaus 1:09 gewesen sein, weil die anschließende Verfolgungsfahrt mit Sicherheit nicht mehr als 2 Minuten gedauert, und um 1:11 geendet hat.Schlußvermerk Protokoll Köhler Hier zu behaupten, es währe zwischen Einbiegen in die Forststraße, wo die Beamten Ammon und Gantert den Wagen erblickten, und erblicken des Wagens durch Meyer und Morell genügend Zeit für einen zweiten erfundenen Fahrerwechsel gewesen ist nicht zutreffend, denn dann währen sich die Beamten Meyer und Morell auch nicht sicher gewesen wer an beiden Orten der Fahrer war ...

PM'in Gantert in dieser Gerichtsverhandlung laut Gerichtsprotokoll aus:

"Die Kollegen waren sich sicher wer beim Unfall gefahren ist und wer an uns vorbeigefahren ist. Das hat nicht zusammen gepasst." ( hier nachzuschauen im Gerichtsprotokoll )

Warum sich ihre Kollegen Meyer und Morell so sicher sein konnte kann man nur vermuten ...

POK Ammon hat mit Sicherheit einher mit der Täterbeschreibung, Polizeiprotokoll Ammon Seite 1 oder kurz danach, etwas über den falsch in die Einbahnstraße einbiegenden CLK über Funk durchgegeben, während oder nachdem er von dem Wagen fast erfaßt wurde.Gerichtsprotokoll der ersten abgebrochenen Verhandlung Aussage Gantert Er hat diesen CLK durchgeben müssen, da dieser Wagen sich äußerst auffällig verhalten hat und verkehrt herrum in die Einbahnstraße gefahren ist und er mit seiner Kollegin Gantert beschlossen hatte sich vorrangig erst um den Geschädigten des Einbruchs zu kümmern.Polizeiprotokoll Ammon Seite 2 Die Beamten Meyer und Morell müssen die Täterbeschreibung sowie den Funkspruch über den Falschfahrer über den Funk mitgehört haben, da sie ja bei der Ergreifung der Einbrecher behilflich sein sollten.Polizeiprotokoll Morell Seite 1 Da nur ein paar Sekunden vergangen waren zwischen dem Funkspruch des Ammon den sie gehört haben müssen und dem ersten Sichtkontakt des CLK,Gerichtsprotokoll Aussage Morell sind sich die Beamten Meyer und Morell auch sicher gewesen, wer an beiden Orten der Fahrer war.

Doch da keine Krähe einer anderen ein Auge auskratzt versucht PM Meyer noch vor dem Amtsgericht den beiden "nicht passenden Aussagen" der Beamten Ammon und Gantert Freiraum zu verschaffen, indem er behauptet sie hätten den Wagen längere Zeit nicht in Blick gehabt nachdem sie ihn das erste mal erblickt hatten, und es währe ein zweiter Fahrerwechsel möglich gewesen.Durch die wahrheitsgetreue Aussage der Beamtin Morell konnte die "widersprüchliche" Aussage des Beamten Meyer jedoch widerlegt werden.Die Beamtin Morell hat zwar nicht ausgesagt, das zwischen dem Funkspruch und dem Erblicken des Fahrzeugs nur wenige Sekunden gewesen sind, hat aber sonst nur wahrheitsgetreue Aussagen vor Gericht gemacht, für die ich mich hier an dieser Stelle nochmals bei ihr bedanken möchte.Da die Aussage Meyer's keinen Bestand hatte bin ich hierzu nur näher auf meiner Internetseite eingegangen ... http://www.mitglied.lycos.de/franky33pforzheim/

Dass der Angeklagte in der Forststraße der Fahrer des genannten Wagens war, wird auch nicht dadurch unwahrscheinlich, dass nach Aktenlage insgesamt mindestens zwei Fahrerwechsel stattgefunden haben müssen.So ist aus dem Parallelverfahren gegen den Zeugen Tezcan, das ebenfalls von der erkennenden Abteilung des Gerichts geführt wurde, bekannt, dass ein Mitarbeiter einer Tankstelle, bei der der Zeuge Tezcan und der Angeklagte gegen 01:00 angehalten hatten, beobachtet hatte, dass der Angeklagte auf der Beifahrerseite eingestiegen sei, worauf das Fahrzeug weggefahren sei.

Kommentar:

Das ich vor dem Einbiegen in die Forststraße den Wagen gefahren habe ist dadurch unwahrscheinlich, das die Beamten Ammon und Gantert alle beide die anfängerhafte Fahrweise des Wagens beobachtet haben und keinen Fahrerwechsel beobachtet haben Gerichtsprotokoll Aussage Gantert Gerichtprotokoll Aussage Ammon obwohl sie den Wagen schon vor der Känguruhfahrt seit der Europcar Vermietung (ca. 500 m vor dem Erreichen meiner Wohnung) im Blick hatten.Polizeiprotokoll Gantert Wenn Sie mir schon eine anfängerhafte Fahrweise anheften, dann müsste ich mich doch auch kurz davor ans Steuer gesetzt haben ! Ich hatte wie Richter Spieker wußte, zu letzt eine Fahrleistung von 30000 KM pro Jahr Seite Urteil Amtsgericht und Sertac Tezcan hat noch nie einen Führerschein besessen Vermerk Geadicke Seite 5 und war sozusagen "in der ersten Fahrstunde". Das der Wagen, wie die Beamtin Gantert im Polizeiprotokoll vermerkt hat, einen Schlenker nach rechts machte Polizeiprotokoll Gantert vor meiner Wohnung deutet doch eindeutig darauf hin, das der Fahrer des Wagens hier versucht hat zu halten. Sertac Tezcan hatte nämlich dieses versucht, und hat, wie es ein aboluter Fahranfänger passieren kann wohl vergessen die Kupplung zu treten.

Da sowohl der Angeklagte als auch der Zeuge Tezcan stark alkoholisiert und entsprechend enthemmt waren, ist es nicht unwahrscheinlich, das Fahrerwechsel stattfanden, damit jeder in den Genuss des des Fahrens mit dem sportlichen Pkw kommen konnte.

Kommentar:

Meine Wiederelangung meines Führerscheins für die ich schon lange gekämpft habe währe ein Genuss gewesen, aber mit Sicherheit keine vorsetzliche Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein. Psychologisch gesehen ist es unwahrscheinlich, das ich gefahren bin, da ich gerade dabei war meinen Führerschein wiederzuerlangen. Ich habe bereits eine fehlgeschlagene MPU hinter mir, habe die Auflage bekommen 10 Therapiestunden zu nehmen von denen ich derzeit bereits 6 genommen hatte. Ich hatte also schon insgesammt ca. 920€ in die Wiedererlangung meines Führerscheins investiert ! Aber das hielt Richter Spieker ja für eine Schutzbehauptung und ging davon aus das es mir wichtiger währe "in den Genuss des des Fahrens dieses sportlichen des Wagens zu kommen" anstatt meinen Führerschein wiederzuerlangen.

Ein Fahrerwechsel in der Gymnasiumstraße ist auch deshalb wahrscheinlich, weil der Zeuge Tezcan nach Aussagen der Zeugin Gantert sie selbst in der Forststraße wahrgenommen haben muß, da er ihr zugeprostet habe. Es liegt daher nahe, dass der Angeklagte und der Zeuge Tezcan die Fahrerposition wieder getauscht haben, um die Fahreigenschaft des Angeklagten zu verschleiern.

Kommentar:

Umgekehrt währe es ja noch denkbar gewesen aber das was sie hier schreiben ist in meinen Augen so hirnrissig, da wird ja der Hund in der Pfanne verrückt.Also ich bin der, der 7 Jahre Auto gefahren ist, zum Schluß eine Fahrleistung von 30000 KM / Jahr hatte, wie sie selber festgestellt haben und Sertac Tezcan ist der , der in seiner ersten Fahrstunde war noch nie einen Führerschein besessen hat, und nicht umgekehrt.Laut Aussage des Tankstellenverkäufers, der leider erst beim Landgericht für mich ausgesagt hat, hatte ich zu dem keinerlei alkoholbedingter Ausfallerscheinungen.

Ein weiteres Indiz für einen Fahrerwechsel liegt darin, dass die Zeugen Ammon und Gantert Ausfallerscheinungen bei der Fahrweise des genannten Fahrzeugs festgestellt hatten. So berichteten beide, dass sie eine sogenannte Stop-and-Go-Fahrweise beobachtet hätten. Die Zeugen Morell und Meyer berichten von derartigen Ausfallerscheinungen nichts.

Kommentar:

Trozdem ist Sertac Tezcan die ganze Zeit gefahren.Warum sollte eine anfängerhafte Fahrweise auf einen erfahrenen Autofahrer hinweisen und nicht auf einen Fahranfänger ? Selbst ein Fahranfänger macht nicht immer eine Känguruhfahrt. Das ein erfahrener Autofahrer, wie ich es immer noch bin, mit keinem Auto derartige Probleme gehabt haben kann, wird mir jeder andere erfahrene Autofahrer bestätigen. Ansonsten müßte ja jeder Autofahrer, der ein anders Auto als sein eigenes benutzt ersteinmal eine anfängerhafte Känguruhfahrt hinlegen.Ich bin zwar eine längere Zeit nicht gefahren, aber Autofahren ist wie Fahrradfahren, das verlernt man nicht.Und wer ein Auto fahren kann, kann alle fahren.

Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass der Fahrer in der Forststraße und der Fahrer in der Theaterstraße verschiedene Personen waren. Insgesamt hatte das Gericht keine vernünftigen Zweifel daran, dass der Angeklagte zur Tatzeit Fahrer des genannten Wagens war.

Kommentar:

Wenn das Gericht wirklich der gleichen Meinung ist wie Sie,Herr Spieker dann sehe ich schwarz für unsere Rechtsprechung.

Der Zeuge Tezcan konnte sich glaubhaft an die Fahrt mit dem Pkw nicht mehr erinnern.So hatte er sich auch schon im Strafverfahren gegen ihn eingelassen.

Kommentar:

Sie wissen genau wie ich, das Sertac Tezcan ausgesagt hat, das er sich nicht vorstellen könnte mit mir die Plätze getauscht zu haben.Wenn Oberstaatsanwalt Martin so heftig auf ihn einredet dies nur zu glauben oder zu vermuten, weil er bei der Polizei ausgesagt hat, er könne sich an nichts erinnern, dann ist es auch kein Wunder wenn dieser das dann auch bejaht. Es handelte sich hier um eine Suggestivbefragung seitens des Oberstaatsanwaltes, kann dies aber nicht beweisen. Auf meiner Seite habe habe ich das ganze in etwa rekonstruiert unter dem Menüpunkt "Beim Amtsgericht" ( http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim)

Die Feststellungen zur Alkoholisierung des Angeklagten beruhen auf dem verlesenen Blutentnahmeprotokoll (Aktenseite 53) und dem verlesenen BAK-Gutachten (Aktenseite 57). Zudem hat der Angeklagte eingeräumt, keine Fahrerlaubnis besessen zu haben.

Keine Einwände

IV.

Der Angeklagte hat sich daher wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis nach §§ 316 Abs. 1, 52 StGB, 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar gemacht.

Kommentar:

Das ist einfach nicht wahr.Den Rest des Urteil kann kann man sich sparen und betrifft die Strafzumessung.Aber einen Satz hierraus würde ich gern noch kommentieren ...

V.

Zudem fiel strafverschärfend ins Gewicht, das er während der Hauptverhandlung stets bemüht war, die Schuld auf den Zeugen Tezcan abzuschieben.

Kommentar:

Aus diesem Satz ergibt sich, das dem Zeugen Sertac Tezcan vom Gericht nicht klar gemacht wurde, das er sich selbst bei einer wahrheitsgetreuen Aussage nicht mehr selbst belasten würde. Es gab nämlich gar keine Schuld abzuschieben. Sertac Tezcan wurde bereits wegen Fahrens ohne Führerschein und Alkohol am Steuer abgeurteilt. Mir kam es während des Verhörs des Sertac Tezcan durch Obertaatsanwalt Martin sowieso die ganze Zeit so vor als wolle er diesen einschüchtern und ihm weis machen er könne sich noch mehr belasten. (siehe auch http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim) Da ich die Manipulationen der eigentlichen Aussagen der beiden Beamten Ammon und Gantert durch das Gerichtsprotokoll beweisen kann, kann man mir hier auch Glauben schenken.

Schlußkommentar:

Ich wurde wider jeder Logik zwei mal unschuldig verurteilt.Den Grundstein für das Fehlurteil beim Amtsgericht hat Richter Spieker gelegt, indem er angebliche Aussagen zweier Polizeibeamter im Urteil verfaßt hat, die nach neu angesetzter Verhandlung in Gegenwart meiner Gegenzeugen nicht, oder nicht mehr von den Beamten gesagt wurden wie das Gerichtsprotokoll der zweiten Verhandlung beweist.Diese in meinen Augen kriminelle Handlungsweise habe ich viel zu spät bemerkt.Ein Schuldspruch aufgrund der zum Schluß gesagten Details wie Rückschlüsse aufgrund der Haarlänge oder ein weißes Shirt mit roten Streifen (Welches es nie gegeben hat) ,hätten für eine Urteilbegründung mit Sicherheit nicht ausgereicht.Warum hat Richter Spieker mir das angetan ?

Richter Heidrich hat das Fehlurteil Spieker's zu einem (in meinen Augen schwachsinnigen) weiteren Fehlurteil verarbeitet.

Worum ging es denn hier überhaupt ? Um das Ansehen der Pforzheimer Polizei ? Warum haben die Beamten Ammon und Gantert mich überhaupt belastet ? Warum hat Richter Spieker mich nicht freigesprochen und, ich widerhole nochmal, nie gesagte oder nicht mehr gesagte Aussagen der Beamten im Urteil verfaßt ? Warum hat mein zweiter Rechtsanwalt die Unstimmigkeiten zwischen Gerichtsprotokoll und Urteil nicht bemerkt ? Hier ging es nicht um Rechtsprechung. Hier ging es darum die uneingeschränkte Glaubhaftigkeit der Polizei um jeden Preis zu wahren ! Meine angehende Familie wurde hierdurch im Vorfeld ruiniert. Mehr dazu auf meiner Internetseite.

Das Fehlurteil des Amtsgerichts und das dazugehörige Gerichtsprotokoll der zweiten Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht, aus das das weitere Fehlurteil des Landgerichtes mitunter resultierte, kann jeder auf meiner Internetseite einsehen.Das Urteil des Landgerichts ebenfalls.Auf der Seite habe ich eine ausführliche Schilderung des Vorganges beschrieben mit noch mehr Links zu den jeweiligen Stellen der Gerichtsakte.Ich kann alles beweisen, da mein zweiter Rechtsanwalt mir für die Zusammenarbeit die gesamte Gerichtsakte ausgehändigt hat, die ich genauestens studiert habe.(Leider zu Anfang nicht genau genug) Das Gerichtprotokoll der Verhandlung beim Landgericht konnte ich leider nicht mehr bekommen.

Auf meiner Seite ist übrigens auch eine Karte zu sehen, anhand der man den Verlauf des Geschehens leicht nachvollziehen kann.Also hier nochmal der Link zu meiner eigens hierfür erstellten Seite: http://mitglied.lycos.de/franky33pforzheim

Vielen Dank für Ihr Interesse ! Das Urteil des Landgerichts finden Sie hier ebenfalls vollständig kommentiert.

Gruß

Frank Schmidt

etraxx@freenet.de